Frankfurt/Main - Massagen im Spa-Bereich, Sonnenbad in ruhiger Atmosphäre: Es sind Dinge wie diese, auf die sich Urlauber freuen, wenn es in die Ferien geht. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertig gestellt ist und versprochene Angebote und Einrichtungen fehlen. Wie das Landgericht Frankfurt urteilte, können sich Kunden in so einen Fall einen Teil ihres Reisepreises zurückerstatten lassen. Auch Baustellenlärm stelle einen erheblichen Mangel dar. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem verhandelten Fall hatten die Kläger eine Reise in ein tunesisches Hotel gebucht. Bei der Ankunft war dieses jedoch noch nicht fertig gebaut. Unter anderem standen die Empfangshalle, mehrere Cafés und Restaurants, die Sonnenterrasse, das Hallenbad und Wellnessangebote nicht zur Verfügung. Die Kläger forderten eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 80 Prozent.
Das Gericht gab dem Kläger Recht, hielt eine Reisepreisminderung von 60 Prozent aber für ausreichend. Der Reiseveranstalter habe nicht darlegen können, dass wesentliche Einrichtungen des Hotels nutzbar waren. Daran ändere auch nichts, dass Thalasso und Diskothek im Nachbarhotel zur Verfügung standen. Auch die Bauarbeiten waren nach Einschätzung des Gerichts ein erheblicher Mangel. Zwischen 6 Uhr und 1.30 Uhr habe es massive Lärmbelästigung gegeben.
Landgericht Frankfurt: Aktenzeichen 2-24 S 185/10
jus/dpa
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