Hamburg - Kreuzfahrtpassagiere, die an Bord der havarierten "Costa Concordia" waren, erhalten den Reisepreis erstattet und eine kostenlose Kreuzfahrt. Diejenigen, die das nicht wollen, bekämen den Reisepreis plus 30 Prozent, sagte der Geschäftsführer von Costa Kreuzfahrten, Heiko Jensen, am Montag in Hamburg.
Die gleiche Regelung gelte auch für Passagiere, die mit der "Concordia" am 21. Januar in See stechen wollten. "Wir nehmen mit jedem einzelnen Gast Kontakt auf", versprach Jensen.
Laut Angaben der Verbraucherzentrale haben die verunglückten Passagiere des Kreuzfahrtschiffs einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Verschulden des Kapitäns nachgewiesen werden kann. "Die Regressansprüche der Reisenden hängen von der Frage ab, ob der Kapitän schuldhaft gehandelt hat oder nicht", sagte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Bis diese Frage endgültig geklärt sei, könne jedoch noch einige Zeit vergehen, betonte Rehberg.
Soweit Angehörige bei dem Unglück ums Leben gekommen sind, besteht den Angaben zufolge in der Regel nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Verstorbene unterhaltspflichtig war. Die Höhe des Ersatzes müsse jedoch von Einzelfall zu Einzelfall geprüft werden, sagt Rehberg.
Kreuzfahrttouristen, die für die kommenden Wochen oder Monate eine Reise gebucht haben und aus Angst vor einem ähnlichen Unglück zu Hause bleiben wollen, können aufgrund des Unglücks nicht von ihrer Reise zurücktreten. "Wenn ich sage, ich möchte aus Angst kein Schiff mehr besteigen, ist das kein Grund für einen Rücktritt", sagte Rehberg. In diesen Fällen könnten die Betroffenen ihre Reise nur kostenpflichtig stornieren.
sto/dpa/dapd
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