Köln - Die Lufthansa hätte das angesammelte Meilenkonto eines Vielfliegers nicht entwerten dürfen. Der Kläger sei durch die Abänderung des Prämienkatalogs im "Miles&More"-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht am Freitag.
Der Hamburger IT-Professor Tobias Eggendorfer hatte auf seinem Konto insgesamt 887.000 Bonusmeilen angehäuft. Anfang vergangenen Jahres änderte die Lufthansa die Bedingungen so ab, dass künftig durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flügen erforderlich sein sollten.
Die Richter betonten, generell sei die Lufthansa berechtigt, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handele. Allerdings hätte das Unternehmen dies mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um den Kunden eine ausreichende Übergangszeit einzuräumen.
Die Lufthansa hatte die Änderungen erst einen Monat vor Inkrafttreten unter anderem in ihrem Newsletter kommuniziert. Das war nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig - zumal "ein gewisser Vertrauensbestand" dadurch aufgebaut worden sei, dass der Flugprämienkatalog zuvor acht Jahre lang unverändert geblieben war.
Seit der Änderung ihres Bonusprogramms verlangt die Lufthansa zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug in die USA in der Business-Klasse 105.000 statt vorher 90.000 Meilen. Dagegen müssen Kunden für Oneway-Prämienflüge sowie für Flüge, die am selben Tag hin und zurück gehen, jetzt weniger Meilen berappen.
Da es sich bei solchen Flügen in der Regel aber nicht um Interkontinental-Flüge handele, ist dies nach Ansicht des Gerichts keine gleichwertige Alternative. Denn für einen Prämienkunden mit einem dicken Meilenkonto lohne es sich umgerechnet viel mehr, seine Bonuspunkte für Fernflüge einzulösen. Insofern seien die Änderungen hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam.
Bei weiteren Klagen könnte es für Lufthansa teuer werden
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat es keine Allgemeingültigkeit: "Bei weiteren Klagen wird man sich jeden Einzelfall anschauen müssen." Ein Lufthansa-Sprecher sagte SPIEGEL ONLINE, das Unternehmen werde sich die Begründung des Gerichts ansehen und dann über weitere Schritt entscheiden. Bleibt die Lufthansa bei ihrer Haltung, könnte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Der Kläger Eggendorfer sagte: "Ich bin sehr zufrieden und werde demnächst erst mal meine ganzen alten Meilen einlösen." Der Hamburger IT-Professor ist nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr etwa 80 Mal geflogen - allerdings nicht mehr mit der Kranich-Linie: "Ich verstehe wirklich nicht, wie die Lufthansa ausgerechnet ihre Stammkunden so vergraulen kann."
Für die Lufthansa hatte sich die Abwertung der Bestandsmeilen gelohnt, wie die "Financial Times Deutschland" im November berechnete. Die rund 20 Millionen Miles&More-Kunden hätten sich bis Ende 2010 198 Milliarden Meilen erflogen. Gegenwert seien heute 1,88 Millionen Business-Tickets in die USA nach zuvor 2,2 Millionen. Bei einem Ticketpreis von 3000 Euro ergebe sich daraus eine Differenz von 960 Millionen Euro. Würden weitere Meilen-Kunden klagen, könnte das für die Fluglinie teuer werden.
Schon 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren Vielfliegerprogrammen nicht drastisch kürzen dürfen. Angeklagt war Air Berlin, die 2007 nach der Übernahme von LTU das "Redpoints"-Meilenprogramm einstellen wollte und die Einlösefrist verkürzten. Darin sahen die Richter eine "unbillige Benachteiligung" des Reisenden.
Kölner Landgericht, Aktenzeichen: 32 O 317/11
abl/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Reise | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Aktuell | RSS |
| alles zum Thema Reiserecht | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH