Von Carola Padtberg
Waffengesetze verschärfen - Am Tag des Amoklaufs von Robert Steinhäuser hatte der Bundestag gerade sein Waffengesetz novelliert. Es wurde nach dem Massaker weiter verschärft: Seit Mitte Oktober 2002 sind Pumpguns mit Pistolengriff verboten. Im April 2003 wurde das Mindestalter für den Waffenerwerb bei Sportschützen von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt.
Auch der Umgang mit Butterfly- und Faustmessern, bestimmten Springmessern und Wurfsternen ist nun verboten. Es gelten außerdem strengere Anforderungen an die persönliche Eignung von Waffeninhabern und deren Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen.
Der 18-Jährige aus Emsdetten war schon vor der Tat vom Montag auffällig geworden. Gegen ihn lief ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, weil man ihn mit einer scharfen Waffe aufgegriffen hatte. Vor dem Jugendgericht in Rheine war für den heutigen Dienstag die Hauptverhandlung in der Sache angesetzt - der kam er durch den Amoklauf zuvor.
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