An der Berufsbildenden Schule im ostfriesischen Wittmund werden allerlei technische Fertigkeiten vermittelt - neben den Einheiten für Bäcker, Bürokaufleute, Köche und Landwirte unterrichtet die Berufsfachschule Pfleger und Sozialpädagogen. Nur Drucker, die gab es hier bislang nicht.
Kürzlich allerdings nahmen drei 16- und 17-Jährige das Druckhandwerk in die eigenen Hände. Mit einem brandneuen Drucker, den einer der drei zum Geburtstag geschenkt bekommen hatte, druckten die Schüler etwa 80 Zehn-Euro-Geldscheine aus. 30 davon verteilten sie an ihre Mitschüler, 50 weitere Blüten fanden die Ermittler in der elterlichen Wohnung eines Schülers.
Bei der Polizei sagte das ostfriesische Fälschertrio aus dem Städtchen Esens, sie hätten den Drucker nur testen wollen. Das Ergebnis sei aber so gut gewesen, dass sie am Geldfälschen Gefallen gefunden hätten, berichtet die Polizeidirektion Aurich weiter. Die Schüler hätten außerdem versichert, es sei ihnen nicht um finanziellen Gewinn gegangen.
Jux mit üblen Folgen
Ins Blüten-Business tauchten die drei Schüler nach Polizeiangaben bereits Ende Mai ein und druckten fortan zwei Wochen lang munter weiter. Die experimentierfreudigen Jung-Drucker hatten die falschen Scheine außerdem an Mitschüler verteilt, um diese zu "schocken", wie sie bei der Polizei aussagten. Erst in der vergangenen Woche flogen sie auf. Zuerst wurde daraufhin schulintern nach den falschen Zehnern gefahndet, dann die Polizei alarmiert.
Die Blüten mit einem nominellen Wert von rund 800 Euro sind indes gerade das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden. Für die Falsifikate benutzte das Trio gewöhnliches Druckerpapier. Trotzdem hält es die Polizei für möglich, dass einige Scheine ihren Weg in Geldbörsen außerhalb des Schulgeländes gefunden haben.
Für die Schüler mag es nur ein Jux gewesen sein, kann aber trotzdem höchst unangenehme Konsequenzen haben. Laut Strafgesetzbuch setzt es auch in minder schweren Fällen schnell Freiheitsstrafen, wenn jemand Geld fälscht oder Falschgeld in Verkehr bringt. Für die drei minderjährigen Ostfriesen gilt allerdings das Jugendstrafrecht, zudem haben sie gestanden und sind bis dato nicht negativ aufgefallen - jetzt müssen sie auf einen gnädigen Richter hoffen.
cht/dpa
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