Hausaufgabenhilfe aus dem Internet kann für Schüler ein teures Nachspiel haben. Nicht jedes Angebot, das schnelle Unterstützung bei Referaten und Hausarbeiten verspricht, ist kostenfrei zu haben, wie Verbraucherschützer aus der Beratungspraxis wissen.
Für einen einzigen Deutsch-Aufsatz können Gebühren von 30 Euro und mehr anfallen. Die Rechnung kommt dann meist Tage später. Der Nachwuchs merkt beim Surfen in der Regel gar nicht, dass das Herunterladen nicht umsonst war. Und die Eltern sollen zahlen - zum Teil enorme Summen, für die Nachhilfe beim Profi drin gewesen wäre.
"Bloß nicht bezahlen, wenn der Klick zu Hausaufgaben-Seiten im Netz dubios gelaufen ist", rät Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch dann nicht, wenn massiv Druck von Inkassobüros oder Anwälten gemacht wird.
Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist ungültig. Bei Verschleierung der Kosten kommt kein wirksamer Vertrag zustande, hat das Amtsgericht München zudem entschieden (Aktenzeichen 161 C 23695/06). "Uns ist kein Fall bekannt, dass Vater oder Mutter, die standhaft nicht zahlten, jemals vor Gericht mussten", macht Steinhöfel Mut.
Das Altersfeld kennt nur 18 Jahre oder älter
Und so wird versucht, Schüler über den Tisch zu ziehen: Die Nutzer fragwürdiger Seiten werden aufgefordert, sich erst einmal zu registrieren. Gefragt wird nach Adresse, E-Mail und Alter, wie Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur, erklärt. Das Alter lässt sich aber nur eingeben, indem man das Geburtsjahr auswählt. Und das beginnt ab 1990 und älter. Jüngere haben also gar keine Möglichkeit, ihr wirkliches Alter einzutippen.
Unseriöse Anbieter verstecken Preishinweise zudem im Kleingedruckten. Sie setzen dabei auf die Unerfahrenheit der Kinder und Jugendlichen, die wohl kaum auf die Idee kommen, Allgemeine Geschäftsbedingungen durchzulesen oder so lange das Angebot zu durchkämmen, bis sie auf eine Preisklausel stoßen.
Eltern sollten das neue Schuljahr dazu nutzen, mit ihrem Nachwuchs über Tricks und Gebührenfallen zu sprechen, empfiehlt Steinhöfel. Sonst geben die Jugendlichen arglos persönliche Daten preis - und der Ärger nimmt seinen Lauf. Ihr Tipp: sich als Erwachsener die Zeit nehmen und zusammen mit den Kindern nachgucken, was im Internet an Fallstricken lauert.
Auch für Kinder gilt: Keine Adressdaten angeben
"Die jungen Leute müssen wissen, dass sie auf keinen Fall ihre Adresse oder E-Mail angeben dürfen", warnt Fachmann Boll. Auch Lehrer hätten vor, die Problematik aktiv im Unterricht anzusprechen, betont Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands.
Hat ein Schüler dubiose Seiten genutzt, folgt die Rechnung wenig später. Manchmal sitzt der Jugendliche sogar in einem teuren Abonnement fest. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 wurden Internet-Nutzer mit Rechnungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert. In jedem vierten Fall hatte es jedoch Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Und jeder zehnte Befragte bezahlte.
Eltern sollten wissen: Minderjährige, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht geschäftsfähig. Ein Vertrag mit ihnen kann deshalb nicht rechtens sein. Vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass ihre Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung der Eltern unwirksam sind. Vater und Mutter sollten das dem Anbieter schriftlich mitteilen, um auf der sicheren Seite zu sein. Musterbriefe dazu gibt es bei den Verbraucherzentralen.
Und über noch eine Sache sollten Eltern mit ihren Sprösslingen reden: Darüber, dass Lehrer es häufig merken, wenn eine Hausarbeit aus fremder Feder ist. "Wir sind ja nicht blank, was das angeht", betont Kraus. Dann kann die "Inspiration" per Mausklick nicht nur teuer werden, sondern auch mit viel Ärger verbunden sein: Lehrer nutzen bereits Suchmaschinen, die Plagiate aus dem Netz aufspüren können.
Berrit Gräber, AP
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Und was soll diese Kopie zeigen? Nichts ist trivialer zu fälschen als eine HTML-Seite. mehr...
Ja, und jede Art von Onlinehandel auch nicht mehr. Mag sein, dass es Ihnen Spass macht, wegen eines Buches 30 - 60 Minuten Einkaufsaufwand zu betreiben, mir nicht. Die gesetzlichen Moeglichkeiten sind ausreichend und es wird [...] mehr...
der Gesetzgeber müsste festlegen, dass solche Abzockerseiten keine Anspruch auf Zahlung begründen. Am besten sollte dies für "angebliche Leistungen" wie Hausaufgaben aus dem Internet grundsätzlich festgelegt werden. [...] mehr...
Eine Sache ist noch sehr wichtig im Zusammenhang mit diesen dubiosen Internetseiten: Wenn die Kids da schon draufklicken, immer einen Bildschirmausdruck machen. Um Papier zu sparen als Datei abgespeichert. Es gibt diverse [...] mehr...
Also mir würde etwas einfallen, wie man das Geld wiederholt. Aber darüber sollen die Rechtsschutzversicherungen nachdenken, dass ist nicht unsere Aufgabe. Ob es sich dabei tatsächlich um Betrug handelt, wird wegen der [...] mehr...
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