Eine 17-jährige Gymnasiastin darf weiter eine katholische Privatschule besuchen, auch wenn sie die Kirche verlassen hat. Die Privatschule "Kolleg der Schulbrüder" in Illertissen, Bayern, hatte einen Verstoß gegen den Schulvertrag ausgemacht und einen Verweis angedroht.
Der Vertrag, den die Eltern mit dem Schulträger abschließen, enthält folgende Regelung: Wer aus der Kirche austritt oder den Religionsunterricht verlässt, kann der Schule verwiesen werden.
Schulleiter Manfred Schöpplein hatte dem Schulträger, dem Schulwerk der Diözese Augsburg, den Vorgang zur Entscheidung vorgelegt. Das Gymnasium unter kirchlicher Trägerschaft, das die 17-Jährige besucht, ist das einzige in der schwäbischen Kleinstadt.
Doch nun entschied der Träger der Schule: Die Schülerin darf bleiben. Es werde anerkannt, dass die Schülerin sich nach eigener Aussage weiterhin mit den Wertvorstellungen und den Erziehungs- und Bildungszielen der Schule identifizieren will, teilte das Schulwerk mit. Das Vertrauensverhältnis sei zwar gestört, jedoch nicht zerrüttet.
Appell an die Weltoffenheit
Ulrich Haaf, Direktor des Schulwerks, betonte, dass die Entscheidung nur für diesen Einzelfall getroffen worden sei. Zu der katholischen Stiftung gehören nach Haafs Angaben insgesamt 38 Schulen mit etwa 22.000 Schülern.
Der Fall hatte in der Stadt für erheblichen Diskussionsstoff gesorgt. Stadtratsmitglied Edeltraud Baur, selbst Katholikin, sah das Recht der Schülerin auf religiöse Selbstbestimmung verletzt. Auch der Neu-Ulmer Landrat Erich Josef Geßner (CSU) hatte sich für die Schülerin eingesetzt und an die Weltoffenheit des Schulträgers appelliert.
Die Elternbeiratsvorsitzende Birgit Maile, die selbst drei Kinder an der Schule hat, äußerte hingegen vorsichtiges Verständnis für die Schule. Schließlich schlössen die Eltern einen Schulvertrag mit einer kirchlichen Schule ab, der vorsehe, dass die Schüler im Falle eines Kirchenaustritts von der Schule verwiesen werden könnten. Gleichwohl forderte sie, den Schulvertrag zu erneuern, da niemand wisse, ob die Kinder aus der Kirche austreten, wenn sie alt genug sind.
bim/dpa
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