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16.06.2010
 

Qualmfreie Grundschule

Lehrer bekommt keinen Raucherraum

Rauchen in der Schule bleibt verboten, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Zur Großansicht
DPA

Rauchen in der Schule bleibt verboten, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht.

Ein Berliner Grundschullehrer wollte ein Raucherzimmer an seiner Schule und versuchte es einzuklagen - vergebens, wie Richter urteilten: Er muss zum Rauchen vor die Tür, das generelle Rauchverbot an Schulen ist zulässig und eine nur unwesentliche Einschränkung der Freiheitsrechte.

Ein Berliner Grundschullehrer hat heute den Kampf um sein persönliches Raucherzimmer vorerst verloren und muss weiter zum Rauchen das Schulgelände verlassen. Ein eigenes Zimmer könnte bei den Schülern den Eindruck erwecken, dass "Raucher eine Anerkennung finden, die das Schulgesetz vermeiden will", urteilten am Mittwoch die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts und gaben der Bildungsverwaltung des Senats Recht.

Der 58-jährige Pädagoge fühlte sich durch das generelle Rauchverbot an Schulen, 2005 im Berliner Schulgesetz eingeführt, in seinen Freiheitsrechten eingeschränkt. Er konnte zwar außerhalb des Schulgebäudes rauchen, doch sei das mit seiner Vorbildfunktion als Lehrer nicht vereinbar, argumentierte er. Immerhin könnten die Schüler dann sehen, wenn er sich eine Zigarette anzünde. Zudem störe ein eigenes Raucherzimmer doch niemanden.

Optisch fiele ein separates Zimmer zwar nicht auf, räumten die Richter ein, dennoch könnten Schüler es als "Privileg" für Lehrer auffassen. Und wegen seiner Vorbildfunktion brauche sich der Lehrer auch nicht zu sorgen: Der komme er schon nach, wenn er "in Kenntnis der Umsetzung des Rauchverbots" mit seiner Zigarette das Schulgebäude verlasse und nicht das Privileg genieße, in einem separaten Raum zu rauchen. In die Freiheitsrechte werde nur in "sehr eingeschränkter Weise" eingegriffen, sagten die Richter: Der Kläger verliere lediglich ein bisschen räumliche Bequemlichkeit (Aktenzeichen VG 26 A 205.08).

Die Richter verwiesen in ihrer Urteilsbegründung auf das Nichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2007, in dem auch ein generelles Rauchverbot in Schulen und Kindertagesstätten festgeschrieben ist. Weil der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, kann der Kläger nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einlegen.

ddp, fln

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15.07.2010 von derletztdemokrat: rauchen ganz ver bieten überall!

Ich rauche Pfeife und Zigarren sporadisch. Zu hause auf der Terrasse oder im Garten, wenn ich keinen störe. Trotzdem, Rauchen, und da meine ich die geistlosen, mit angeblich 4000 chemischen Substtanzen vergifteten Zigaretten in [...] mehr...

18.06.2010 von Blaue Fee: Stimmt!

Die Armen verschwinden Richtung Norden, senken so die Arbeitslosenquote und schicken ausserdem noch ausreichend Devisen ins Land (3% Steuern werden vom Staat kassiert); wieso sollte das Land daran was ändern wollen? Drogen [...] mehr...

17.06.2010 von derfflingert: ( :-o)

Sie haben also kein Verständnis dafür? Ist doch unerheblich. Was ist denn passiert? Ein Mensch - ja, auch Lehrer und Raucher sind Menschen, sogar rauchende Lehrer - hat versucht ein Raucherzimmer einzuklagen. Damit ist er [...] mehr...

17.06.2010 von derfflingert: ( :>(

Reden Sie aus Erfahrung? Dann sind Sie leider verloren. Sie haben das tödliche Gas schon eingeatmet, Sie sollten daran denken Ihre letzten Dinge zu regeln! D mehr...

17.06.2010 von derfflingert: ( :-o)

Ich hätte Ihnen folgen können, wenn Sie geschrieben hätten "..., sie riechen wie Aal". So muss man feststellen, dass Sie nicht wissen wovon Sie reden. Kennzeichnet Ihren gesamten Beitrag. D mehr...

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