Karlsruhe muss die derzeitige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen überprüfen. Das Verwaltungsgericht Köln hält das Verfahren für grundgesetzwidrig und hat deshalb die Einberufung von zwei jungen Männern zur Bundeswehr ausgesetzt. Gleichzeitig riefen die Kölner Richter das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einberufungspraxis an, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts SPIEGEL ONLINE.
Soldaten (in Lemgo): Erosion der Wehrpflicht
Die Rechtswidrigkeit ergibt sich laut Beschluss der Kölner Richter aus den Verfügbarkeitskriterien und Wehrdienstausnahmen. Man könne nicht mehr von einer Pflichtengleichheit sprechen, "wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist", heißt es in dem Beschluss, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Etwa jeder Zweite wird inzwischen ausgemustert.
Wie der Gerichts-Sprecher erläuterte, handelt es sich in beiden Fällen um Entscheidungen aus dem Dezember 2008 (Aktenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08), die damals allerdings nicht veröffentlicht wurden. Die für das Wehrpflichtrecht zuständige Kammer des Kölner Gerichts halte die Einberufungspraxis aber schon lange für grundgesetzwidrig und habe deshalb vor Jahren schon einmal das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Entscheidung habe es allerdings nicht gegeben, weil der Kläger vorher aus dem Wehrpflichtigenalter herausgewachsen war.
Die Bundesregierung teilt dagegen die Bedenken der Kölner Verwaltungsrichter nicht. Maßstab für die Wehrgerechtigkeit sei nicht die gesamte Jahrgangsstärke, zitiert das Blatt aus einer Mitteilung an den Bundestag, "sondern nur der Teil, der nach dem Willen des Gesetzgebers für eine Heranziehung zum Grundwehrdienst zur Verfügung steht."
In der Kölner Entscheidung wird aber darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber die Tauglichkeitskriterien deutlich verschärft und die eingeschränkte Verwendungsfähigkeit abgeschafft habe. Nach der alten Rechtslage stünden in den kommenden Jahren zwischen 140.000 und 180.000 junge Männer pro Jahrgang für den Wehrdienst zur Verfügung. Im nächsten Jahr würden dagegen kaum noch 60.000 junge Männer in die Kasernen einrücken.
Um die Wehrpflicht gibt es immer wieder heftige Diskussionen - vor allem über Gerechtigkeit oder Willkür in der Musterungs- und Einberufungspraxis. So wirft ein Verein von Kriegsdienst-Verweigerern dem Verteidigungsministerium vor, dass die Kreiswehrersatzämter mit zweierlei Maß messen - und Verweigerer viel häufiger als tauglich einstufen als andere junge Männer.
Das Bundesverteidigungsministerium widerspricht dem Willkür-Vorwurf stets. Dass inzwischen nur noch jeder zweite junge Deutsche als tauglich gemustert wird, erklärt Staatssekretär Christian Schmidt mit "gesundheitlichen Faktoren, Adipositas zum Beispiel, also Fettleibigkeit". Das Anforderungsprofil habe sich verändert, "wir verlangen heute mehr", sagte Schmidt am Dienstag im SPIEGEL-ONLINE-Interview. "Jeder Wehrdienstleistende muss in der Lage sein, auch an Einsätzen teilzunehmen - etwa in Afghanistan oder auf dem Balkan."
Dass immer weniger Grundwehrdienstleistende einberufen werden, entspricht dem politischen Willen. Für 2010 sehen die Planungen der Bundeswehr eine Personalstärke von rund 250.000 Soldaten vor, zu Zeiten des Kalten Krieges waren es rund eine halbe Million. FDP und Grüne fordern daher die Abschaffung der Wehrpflicht. Die SPD will grundsätzlich an ihr festhalten, nach einem Parteitagsbeschluss aber dennoch nur noch Freiwillige einziehen.
ffr/otr/jol/dpa/AP
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Was soll dieser Hinweis auf KDV, wenn ich Sie darauf aufmerksam nachte, dass Reservisten nur noch freiwillig zu Wehrübungen herangezogen werden können? Die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten melden sich freiwillig für eine [...] mehr...
Sie merken aber schon, dass da ein kleiner Unterschied besteht? mehr...
Kann, muss aber nicht. Es reicht eventuell schon sich mit den Krankheiten auseinander zu setzen die man wirklich hat, oder aber habenkönnte. Orthopädische Dinge sind sehr nützlich. ;) Was bei der Musterung nicht [...] mehr...
Was Sie hier Dummheit nennen, ist der Verzicht auf Betrug. Denn nichts anderes dürften Sie mit "Vorbereitung" gemeint haben. Das könnte man bestimmt auch auf andere staatliche Zwänge anwenden: Wer heutzutage noch [...] mehr...
Dann ist doch alles gut. Da die Heranziehung zu Wehrübungen - anders als die Heranziehung zum Grundwehrdienst - nie jemanden aus meinem Umfeld betroffen hat, sah ich nie die Veranlassung, mich mit der Rechtslage zu beschäftigen. [...] mehr...
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