Von Christoph Titz und Jochen Leffers
Stell dir vor, es gibt eine Dienstpflicht für junge Männer, aber nicht einmal jeder zweite muss hin - aus Sicht von Wehrdienst-Kritikern hat die Einberufungsfaktorpraxis in Deutschland längst einen starken Roulettefaktor. Doch das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine inhaltliche Überprüfung der Wehrpflicht erneut abgelehnt.
Soldaten beim Appell: Immer weniger in Reih und Glied
Die Karlsruher Richter wiesen einen Vorstoß des Verwaltungsgerichts Köln ab, das die Wehrpflicht wegen der stark gesunkenen Zahl der Einberufungen für verfassungswidrig hält. Die "Richtervorlage" aus Köln sei nicht hinreichend begründet, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvL 3/09).
Wehrpflicht oder pure Willkür?
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts könnte die Lebenswege von Millionen junger Menschen beeinflussen. Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hatte ein 20-jähriger Wehrpflichtiger, der als uneingeschränkt tauglich gemustert worden war, letztes Jahr gegen seine Einberufung geklagt. Die Richter setzten den Prozess aus und riefen das Bundesverfassungsgericht an. Sie sehen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit angesichts der frappierenden Zahlen zur Einberufung verletzt - nicht einmal jeder fünfte Mann eines Jahrgangs werde zum Dienst an der Waffe einberufen. Von einer allgemeinen Durchsetzung der Wehrpflicht könne jedenfalls nicht mehr die Rede sein, so die Richter.
Nach den Worten der Verfassungsrichter hat indes das Verwaltungsgericht seine Entscheidung nur "pauschal und unzureichend" begründet. Es hätte sich zunächst mit den Argumenten des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen müssen, das die Wehrpflicht vor vier Jahren unbeanstandet ließ. Danach sei für die Frage der Wehrgerechtigkeit nicht etwa der Vergleich zwischen der Zahl der Einberufenen und der Stärke eine Geburtenjahrgangs ausschlaggebend. Entscheidend sei, dass die "tatsächlich verfügbaren Wehrpflichtigen" möglichst umfassend eingezogen würden. Dabei werden beispielsweise Untaugliche, Kriegsdienstverweigerer und junge Männer, die von Wehrdienstausnahmen profitieren, nicht mitgerechnet.
Klar erkennbare Gerechtigkeitslücke
Damit verwies das Verfassungsgericht auch auf die Argumente, die das Bundesverteidigungsministerium stets vorträgt, um die Einberufungspraxis zu verteidigen. Auch dass Ausnahmen für eingeschränkt Taugliche sowie für Verheiratete oder Wehrpflichtige mit einem Ausbildungsvertrag die Wehrpflicht in eine Schieflage bringen könnten, überzeugte die Karlsruher Richter nicht. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr hätten das Anforderungsprofil verändert, so dass sich daraus auch Änderungen hinsichtlich der Eignung von Wehrpflichtigen ergeben könnten.
In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Wehrdienstleistenden mehr als halbiert, seit längerem leistet alljährlich weniger als die Hälfte der Mitglieder eines Jahrgangs Wehrdienst oder regulären Zivildienst. Der SPIEGEL schilderte das Problem in der aktuellen Ausgabe am Beispiel des Geburtsjahrgangs 1984: Nur noch 19 Prozent leisteten Dienst in der Armee, 21 Prozent traten als Kriegsdienstverweigerer zum zivilen Ersatzdienst an. Knapp 30 Prozent wurden anhand strenger Tauglichkeitskriterien ausgemustert - und weitere 10 Prozent mussten gar nicht erst zur Musterung. Für den Rest galten weitere Ausnahmen, etwa eine Verpflichtung beim technischen Hilfswerk oder bei der Polizei.
Verteidigungsminister salutiert zur Wehrpflicht
Die Gerechtigkeitslücke ist mühelos erkennbar. Doch die Karlsruher Richter halten den Kölner Vorstoß für zu schlecht begründet und hat abermals die Wehrpflicht unbeanstandet gelassen, ohne sich abschließend zur Frage der Wehrgerechtigkeit angesichts sinkender Einberufungszahlen zu äußern. 2002 wies das Gericht eine Vorlage des Landgerichts Potsdam ebenfalls wegen mangelhafter Begründung zurück, 2004 ließ das Gericht die gelockerte Einberufungspraxis in einer Eilentscheidung unbeanstandet. Das Verwaltungsgericht Köln werde nun prüfen, so Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg, ob man die Frage nun gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben "erneut vorlegt" oder aber darauf verzichtet.
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte die Entscheidung. Die Wehrpflicht habe sich unter veränderten politischen Rahmenbedingungen bewährt. "Sie ist und bleibt sicherheitspolitisch notwendig und gesellschaftspolitisch sinnvoll", sagte Jung. Der Karlsruher Beschluss stütze seine "Grundüberzeugung, dass sich die Wehrgerechtigkeit an der Zahl derjenigen jungen Männer orientiert, die der Bundeswehr tatsächlich für den Wehrdienst zur Verfügung stehen". Die Wehrpflicht verbinde Bundeswehr und Gesellschaft.
In einer möglichen schwarz-gelben Koalition nach den Bundestagswahlen könnte die Wehrpflicht für Reibereien sorgen. Die FDP bekräftigte ihre Forderung nach einer Aussetzung der Wehrpflicht. Wehrexpertin Birgit Homburger sagte: "Die Frage der Wehrpflicht ist keine juristische Frage, sondern bedarf dringend einer politischen Entscheidung." Der Grundsatz der Gleichbehandlung werde "derzeit bei der Heranziehungspraxis zur Wehrpflicht massiv verletzt". Wenn knapp 60 Prozent aller tauglichen Männer weder Wehr- noch Zivildienst leisteten, könne "von Wehr- und Dienstgerechtigkeit keine Rede mehr sein", so Homburger.
Mit Material von dpa und ddp
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Was soll dieser Hinweis auf KDV, wenn ich Sie darauf aufmerksam nachte, dass Reservisten nur noch freiwillig zu Wehrübungen herangezogen werden können? Die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten melden sich freiwillig für eine [...] mehr...
Sie merken aber schon, dass da ein kleiner Unterschied besteht? mehr...
Kann, muss aber nicht. Es reicht eventuell schon sich mit den Krankheiten auseinander zu setzen die man wirklich hat, oder aber habenkönnte. Orthopädische Dinge sind sehr nützlich. ;) Was bei der Musterung nicht [...] mehr...
Was Sie hier Dummheit nennen, ist der Verzicht auf Betrug. Denn nichts anderes dürften Sie mit "Vorbereitung" gemeint haben. Das könnte man bestimmt auch auf andere staatliche Zwänge anwenden: Wer heutzutage noch [...] mehr...
Dann ist doch alles gut. Da die Heranziehung zu Wehrübungen - anders als die Heranziehung zum Grundwehrdienst - nie jemanden aus meinem Umfeld betroffen hat, sah ich nie die Veranlassung, mich mit der Rechtslage zu beschäftigen. [...] mehr...
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