Anklage in Hamburg: Lehrer soll 14-Jährige missbraucht haben
Wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin ist ein Lehrer von der Hamburger Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Bei mehreren Treffen soll es zwischen dem Mädchen und dem 46-Jährigen zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Der Oberstudienrat sitzt nun in U-Haft.
Ein Hamburger Lehrer soll sich in mehreren Fällen an einer damals 14-jährigen Schülerin sexuell vergangen haben. Insgesamt werden dem Mathematiklehrer eines Hamburger Gymnasiums im Zeitraum von Januar bis November 2011 zwölf Fälle vorgeworfen. Es gebe aber keinerlei Anhaltspunkte für ein gewaltsames Vorgehen des Beschuldigten, die Treffen hätten wohl im beiderseitigen Einvernehmen stattgefunden, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Die Schülerin ist heute 15 Jahre alt.
Bei neun der zwölf Taten handele es sich um den Missbrauch einer Schutzbefohlenen, da der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt der Lehrer der 15-Jährigen war. In drei Fällen soll der Tatbestand des Missbrauchs einer Jugendlichen gelten, da der 46-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits von seinem Posten suspendiert war. Auch nach Beginn des Ermittlungsverfahrens soll sich der Lehrer weiterhin mit dem Mädchen getroffen haben.
Seit Ende November vergangenen Jahres sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Der Beginn der Gerichtsverhandlung vor dem Hamburger Landgericht wird Anfang April erwartet. Dem Oberstudienrat drohen drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Umstrittenes Urteil
Für Aufsehen sorgte vor kurzem der Fall eines Lehrers, der mit seiner damals 14-jährigen Schülerin sexuellen Verkehr hatte. Offenbar hatte der 32-jährige Pädagoge sich im Jahr 2006 über Monate gezielt an das Mädchen herangemacht. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Pädagogen dennoch vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener frei, weil kein "Obhutsverhältnis" vorlag. Damit hoben sie eine Verurteilung des Mannes zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wieder auf.
In der Begründung führte das Koblenzer Oberlandesgericht aus, grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem Erwachsenen nicht strafbar. Laut dem Strafgesetzbuch liegt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen erst dann vor, wenn eine Minderjährige dem Täter "zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist".
jon/dapd
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