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08.07.2007
 

Strikte Kleiderordnung

US-Schülerin darf doch "Winnie the Pooh"-Socken tragen

Eine kalifornische Schule hat ein 14-jähriges Mädchen ins Programm für schwer erziehbare Schüler geschickt, weil sie Socken mit einer Zeichentrick-Figur aus "Pu der Bär" trug. Zu krass, urteilten Richter jetzt - die Schule muss ihren Dresscode renovieren.

Über Geschmack lässt sich streiten, über die Kleiderordnung an der Redwood-Mittelschule aber auch. Die Schule in der kalifornischen Kleinstadt Thousand Oaks hatte ein Mädchen vom Unterricht suspendiert. Weil sie sich von ihren Socken mit einem Tiger aus "Winnie the Pooh" nicht trennen mochte, musste die 14-jährige Schülerin an einem Programm für schwer erziehbare Schüler ("Students with Attitude Problems") teilnehmen.

"Winnie the Pooh": Weltweit bekanntes Kinderbuch
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Das ging deutlich zu weit, entschied ein Richter. Die rigide Redwood-Kleiderordnung verstoße sowohl gegen die amerikanische Verfassung als auch gegen kalifornische Gesetze. Der Bürgerrechtsorganisation ACLU zufolge forderte das Gericht die Schule auf, den Dresscode zu überarbeiten. Seit neun Jahren schreibt sie ihren Schülern grundsätzlich das Tragen einfarbiger Kleidung ohne Muster, Text oder Bilder vor. Ausnahme: das Schul-Logo. Auch nur bestimmte Stoffe sind erlaubt, Blue Jeans zum Beispiel nicht. Auf diese Weise will die Schule die Bildung von Gangs durchkreuzen und außerdem schulfremde Jugendliche fernhalten, begründete sie ihren strikten Kurs.

Der Bundesrichter in Napa erklärte dies nun zu einem Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Entfaltung. Er entschied, dass Schüler künftig Kleidung ihrer Wahl tragen dürfen, sofern sie eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern haben. "Wir sind außer uns vor Freude, dass das Gericht das Recht unserer Kinder anerkennt, sich in der Schule frei auszudrücken", sagte die Mutter der Schülerin.

Die 14-Jährige trug auf ihren Socken die Figur "Tigger", die zum festen Inventar des Kinderbuchklassikers zählt. Der schottische Autor Alan Alexander Milne erfand "Winnie the Pooh", einen "Bären von sehr geringem Verstand", in den zwanziger Jahren. Zu ihm gesellen sich in den Geschichten ein furchtsames Ferkel, ein trauriger Esel, ein Karnickel sowie der harmlose, aber ungestüme Tiger. Die Bücher wurden in 30 Sprachen übersetzt; weltweit bekannt wurden die Figuren seit 1966 durch Disney-Verfilmungen.

Der Streit um "Pu der Bär" war nicht der einzige an der Schule. Auch andere Schüler hielten sich nicht an die Kleiderordnung. So hatte eine Schülerin einen Anstecker zum Thema Brustkrebs, und die jüngere Schwester des "Tigger"-Fans soll ein "Jesus Freak"-T-Shirt getragen haben, wie die "International Herald Tribune" berichtete.

Der Richter kam zu einer klaren Entscheidung: "Schüler geben ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht an der Schultür ab." Die Schule legte Einspruch ein. Wie es weitergeht, soll am Donnerstag beraten werden.

jol/dpa

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