Streit um staatliche Bekenntnisschulen: Eine Frage der Lehre
Muss ein muslimischer Junge an einer katholischen Schule am Religionsunterricht teilnehmen? In Paderborn wird über diese Frage heftig gestritten. Doch das Problem der Bekenntnisschulen in NRW lautet: Rein darf mitunter nur, wer richtig glaubt.
Er ahnt nicht einmal, dass über seine Zukunft gerade erbittert gestritten wird: Der sechsjährige Ibrahim* geht mit kindlicher Selbstverständlichkeit davon aus, dass er die Schule besuchen wird, die in seiner Straße liegt - so wie seine zwei Jahre ältere Schwester Elif*, so wie alle seine Freunde.
Neulich war Ibrahim sogar schon dort, um sich ein Klassenzimmer anzusehen. Es gefiel ihm gut. Jetzt sehnt er das Ende der Sommerferien herbei und weiß nicht, dass die Schule ihn gar nicht aufnehmen will.
Denn Ibrahims Eltern sind gläubige Muslime und die Schule, um die es geht, ist die katholische Bekenntnisschule Bonifatius, gelegen im Norden Paderborns. "Unsere Tochter geht gerne dorthin, deshalb haben wir auch unseren Sohn angemeldet", sagt Vater Yasar S.*, 40, der stellvertretender Vorsitzender der Schulpflegschaft ist.
Allerdings wünschen sich die Eheleute S., dass Ibrahim genauso wie seine Schwester und viele andere Kinder der Schule vom katholischen Religionsunterricht befreit wird. "Ein Grundschüler kann die Unterschiede unserer Religionen noch nicht vollständig erfassen", sagt Yasar S., "auf einer weiterführenden Schule wäre das etwas anderes." Nicht einmal die Hälfte der Kinder auf der Bonifatius-Schule ist noch katholisch, jahrelang gab es dort auch evangelischen Religionsunterricht. Inzwischen aber werden die Regelungen wieder strenger ausgelegt - zu Lasten Ibrahims.
Gehören Gottesdienste und Religionsunterricht dazu?
Denn Vielfalt im Glauben ist eine hübsche Sache, auf einer katholischen Schule aber mitunter eher unerwünscht. "Zum Profil einer Bekenntnisschule", schrieb der Schulleiter an Yasar S., "gehören die Teilnahme auch an Gottesdiensten und Religionsunterricht." Mit großem Bedauern müsse er daher die Einschulung Ibrahims ablehnen.
Das bedeutete im Klartext: Entweder ihr lasst euer Kind vormittags in unserem Glauben erziehen - oder es muss eben auf eine weit entfernte nichtkonfessionelle Schule gehen. Dabei werden auch katholische und evangelische Bekenntnisschulen ausschließlich vom Staat unterhalten, mit den Steuern aller Bürger.
Bekenntnisschulen sind ohnehin ein Anachronismus in der Bildungslandschaft, den sich nur noch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erlauben. In NRW ist ein Drittel der knapp 3000 Grundschulen noch immer konfessionsgebunden, in 75 Städten und Gemeinden haben Kinder und Eltern gar keine Alternative. Weil die Zahl der christlichen Schüler immer weiter sinkt, steigt der Rechtfertigungsdruck auf die Bekenntnisschulen. Denn auf den katholischen Schulen in NRW gehören mittlerweile mehr als 40 Prozent der Schüler nicht mehr dem katholischen Glauben an.
NRW-Verfassung garantiert Bekenntnisschulen
"Es ist höchste Zeit, die gesetzlichen Regelungen zu Bekenntnisschulen zu verändern", sagt die schulpolitische Sprecherin der Grünen im Düsseldorfer Landtag, Sigrid Beer. "Sie spiegeln nicht mehr die gesellschaftliche Realität wider." Auch die katholische und evangelische Kirche hätten die Zeichen der Zeit erkannt, so Beer. "Deshalb bin ich froh, dass wir gemeinsam und zügig an einer grundlegenden Änderung arbeiten."
Das Düsseldorfer Schulministerium, geführt von der engagierten Katholikin und Grünen-Politikerin Sylvia Löhrmann, sieht zwar ebenfalls Handlungsbedarf, verweist zugleich aber auf die Landesverfassung. Dort sei der Bestand der Bekenntnisschulen garantiert, eine Änderung nur mit Zweidrittelmehrheit im Landtag möglich.
Zwar haben Rot-Grün und die oppositionelle CDU vor zwei Jahren einen "Schulfrieden" an Rhein und Ruhr geschlossen, doch einen Vorstoß der Regierung in das Herz konservativer Bildungspolitik würden die Christdemokraten wohl kaum hinnehmen. "Es ist gut, dass im politischen Raum Gespräche im Einvernehmen mit den Kirchen über notwendige Anpassungen geführt werden", teilt ein Sprecher des Schulministeriums daher sehr diplomatisch zum Thema Bekenntnisschulen mit.
Im Einzelfall bleibt den Eltern somit nur, ihre jeweilige Schule mit Zweidrittelmehrheit in eine bekenntnisneutrale umzuwandeln. Einen solchen Versuch gab es etwa Ende 2008 an drei Schulen im niedersächsischen Vechta, aber lediglich ein Antrag wurde angenommen.
Klage beim Verwaltungsgericht
Yasar S., der als Elektroningenieur arbeitet und sich stark im interkulturellen Dialog seiner Heimatstadt Paderborn engagiert, will sich mit der Situation nicht abfinden. Er hat inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht Minden erhoben. Da 60 Prozent der Kinder auf der Bonifatius-Schule gar nicht mehr katholisch seien, heißt es in seinem Schriftsatz, handele es sich faktisch längst um eine nichtkonfessionelle Lehranstalt. Es sei zudem auch nicht erkennbar, worin der katholische Charakter der Schule bestehe. Jahrelang sei große Toleranz gegenüber anderen Religionen geübt worden, was sich erst mit einem Wechsel in der Schulleitung geändert habe.
"Wir könnten mit einer toleranten Bekenntnisschule sehr gut leben", sagt Yasar S., "einer Schule, an der Kinder zwar nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens erzogen und unterrichtet werden, an der aber die religiöse Identität andersgläubiger und konfessionsloser Schüler geachtet wird." Diese Schüler sollten aber nicht ausgegrenzt und zu einem fremden Religionsunterricht gezwungen werden, so S.
Bislang hat das Verwaltungsgericht über seine Klage nicht entschieden, noch nicht einmal ein Termin für die Verhandlung steht fest. Klar ist nur: In den Sommerferien wird es keine Sitzung der Richter mehr geben. Auf welche Schule Ibrahim S. also in zwei Wochen gehen wird, weiß immer noch niemand.
* Namen geändert
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