Trotz einer ersten Niederlage vor Gericht lässt das Schulamt nicht locker. Die Staatsanwaltschaft in Wetzlar bestätigte, dass gegen den frühpensionierten Berufsschullehrer aus Hessen, der trotz Dienstunfähigkeit an einer Schweizer Schule unterrichtet, Strafanzeige erstattet worden ist. Die Anzeige wegen Betrugsverdachts kommt vom Staatlichen Schulamt Wetzlar. Nach Informationen der Sendung "Hessenschau" im Hessischen Rundfunk hat die Behörde neue Hinweise, dass der 54-jährige die vor acht Jahren festgestellte Dienstunfähigkeit vorgetäuscht habe.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte zu den Details keine Stellung beziehen, um künftige Ermittlungen nicht zu gefährden. Zunächst müsse wegen des großen öffentlichen Interesses schnell festgestellt werden, ob ein Anfangsverdacht gegen den Mann vorliege. In einem förmlichen Ermittlungsverfahren könnten dann Unterlagen beschlagnahmt und Zeugen vernommen werden.
Der Frühpensionär streitet sich auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene mit dem Land. Der Pädagoge aus dem Lahn-Dill-Kreis in Mittelhessen wurde 1998 wegen einer psychischen Erkrankung mit 46 Jahren in den Ruhestand versetzt und bezieht seitdem Pension. Sein Nervenkostüm sei den Anforderungen des Berufs nicht mehr gewachsen, bestätigten ihm die Ärzte.
Der Ruhestand in Deutschland hinderte den Berufsschullehrer jedoch nicht, anschließend eine Vollzeitstelle in der Schweiz anzunehmen und in Bern weiter als Lehrer zu arbeiten. Das schmeckte dem Schulamt nicht: Es forderte den Lehrer auf, wieder in Hessen zu unterrichten. Dagegen war der Mann vor das Gießener Verwaltungsgericht gegangen und hatte dort in erster Instanz Recht bekommen.
Ein vom Gericht bestellter Gutachter kam wie mehrere von dem Lehrer vorgelegte ärztliche Atteste zu der Ansicht, die Erkrankung des Lehrers beruhe auf seinen Erfahrungen an hessischen Schulen. Das Land hat bereits den Gang in die nächste Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in Kassel, angekündigt.
cpa/dpa
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