Mit Verträgen ist es so eine Sache: Wenn Eltern ihn für ihre Kinder abschließen, können sie für die Einhaltung nur eingeschränkt garantieren. Auch mit dem Glauben ist es so eine Sache: Eltern können ihre Kinder taufen lassen; ob sie in der Kirche bleiben, weiß niemand. Ganz schwierig wird es, wenn Eltern einen Vertrag über den Glauben ihres Kindes abschließen.
Zu besichtigen ist das in der schwäbischen Kleinstadt Illertissen. Das katholische Gymnasium im Ort, das "Kolleg der Schulbrüder", betrieben vom Schulwerk der Diözese Augsburg, will seinen "Schülern Anregungen zur Orientierung an christlichen Glaubens- und Wertvorstellungen geben", wie es in der Selbstdarstellung heißt. Bei Anregungen bleibt es an der katholischen Privatschule allerdings nicht. Der Schulvertrag, den die Eltern mit dem Schulträger abschließen, enthält folgende Regelung: Wer aus der Kirche austritt oder den Religionsunterricht verlässt, der kann der Schule verwiesen werden.
Genau diese Regelung soll nun angewendet werden.
Eine 17-jährige Zehntklässlerin soll von der Schule fliegen, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Ein Kirchenaustritt verletze den Schulvertrag, sagte Schulleiter Manfred Schöpplein. Daher habe er dem Schulträger in Augsburg den Vorgang zur Entscheidung vorgelegt. Das Gymnasium unter kirchlicher Trägerschaft, das das Mädchen besucht, ist das einzige in der schwäbischen Kleinstadt.
Streit im Ort: Darf die ungläubige Schülerin verbannt werden?
Dass die Schülerin ab dem nächsten Schuljahr vom Unterricht ausgeschlossen werden kann, sorgt in der Stadt für erheblichen Diskussionsstoff. Stadtratsmitglied Edeltraud Baur, selbst Katholikin, findet das Verhalten der Schule intolerant. Ihrer Meinung nach verstößt die Sanktion gegen das Recht auf religiöse Selbstbestimmung.
Die Elternbeiratsvorsitzende Birgit Maile, die selbst drei Kinder an der Schule hat, äußerte hingegen vorsichtiges Verständnis für die Schule. Schließlich schlössen die Eltern einen Schulvertrag mit einer kirchlichen Schule ab, der vorsehe, dass die Schüler im Falle eines Kirchenaustritts von der Schule verwiesen werden könnten. Deswegen sei ein Verweis rechtlich wahrscheinlich in Ordnung. Gleichwohl hoffe sie, dass die Kann-Bestimmung keine Anwendung finde und eine gütliche Einigung gefunden werde. Letztlich könnten die Eltern nicht für die Einhaltung des Vertrages garantieren, so Maile, niemand wisse, ob die Kinder aus der Kirche austreten, wenn sie alt genug sind. "Der Schulvertrag müsste überholt werden", sagte sie SPIEGEL ONLINE.
Beim bayerischen Kultusministerium möchte man sich zu dem Einzelfall nicht äußern. Es sei richtig, dass das Gymnasium in Illertissen jährlich Staatszuschüsse bekomme, beziffert werden könnten die auf die Schnelle aber nicht, sagte eine Sprecherin. Die Gründe für mögliche Schulausschlüsse seien im Schulvertrag geregelt. Dafür sei das Ministerium nicht zuständig.
Der Direktor des Schulwerks der Diözese Augsburg, Ulrich Haaf, sagte, über den Fall werde voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Wochen entschieden. Das berichtet der Radiosender Antenne Bayern. Es finde in jedem Fall eine Einzelfallprüfung statt. Die Mutter des Mädchens, die angekündigt hatte, sich an das Schulwerk zu wenden, habe dies bislang nicht getan. Erst wenn die Prüfung erfolgt sei, könne verbindlich mitgeteilt werden, ob der Schulvertrag zum Ende des laufenden Schuljahres gekündigt wird.
otr/ddp
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