Kriminologe Hans-Jürgen Kerner: "Junge Gewalttäter sind keine Monster"

Nach brutalen Überfällen in Berliner U-Bahn-Stationen ist die Debatte über Jugendkriminalität neu entbrannt. Im Interview erklärt der Kriminologe Hans-Jürgen Kerner, warum eine "gute Herkunft" brutale Aggressionen nicht verhindert und Gewalttäter seltener rückfällig werden als Diebe.

Bild einer Überwachungskamera: Der 18-jährige Torben P. tritt sein Opfer fast tot Zur Großansicht
dapd/ Polizei

Bild einer Überwachungskamera: Der 18-jährige Torben P. tritt sein Opfer fast tot

SPIEGEL ONLINE: Herr Kerner, der Gewaltausbruch des 18-jährigen Torben P. erregte großes Aufsehen: Er hat einen Passanten mit einer Flasche niedergeschlagen und mehrfach gegen seinen Kopf getreten. Der Täter stammt aus gutem Hause. Überrascht Sie das?

Kerner: Gewalt von Söhnen aus sogenanntem guten Hause überrascht mich nicht sonderlich. Nach außen hin geordnete Familien können innerlich zerrüttet und moralisch korrumpiert sein. Das sehen wir in Forschungen immer wieder. Vom mittleren Mittelstand aufwärts sind die Fähigkeiten, eine Fassade zu erstellen und aufrecht zu erhalten, erstaunlich kreativ ausgeprägt.

SPIEGEL ONLINE: Wie zum Beispiel?

Kerner: Man kann durch gut eingeübte "Benimmregeln" im Kontakt mit Außenstehenden alle Einblicke in die Realität verhindern. Man kann das schwierige Kind aus der Schule nehmen und in besondere Internate schicken. Man kann Fehlverhalten mit Hilfe von Experten als vorübergehende psychische Krise neutralisieren und mit Blick auf das soziale Ansehen der Familie entschärfen.

SPIEGEL ONLINE: Was bedeutet das für die Kinder aus solchen Familien?

Kerner: Am Ende müssen nicht Selbstdestruktionen oder Gewaltaktionen gegen Außenstehende herauskommen. Aber das Risiko steigt, wenn die emotionale Isolierung nicht aufgefangen wird und wenn schließlich Auslöser hinzukommen wie Schulversagen oder das plötzliche Scheitern einer Beziehung.

SPIEGEL ONLINE: Wie oft verüben junge Menschen aus scheinbar geordneten Verhältnissen Gewalttaten?

Kerner: Häufiger als der Laie denkt, nur eben nicht immer so gut dokumentiert wie im Fall von Torben P. Selbst Fachleuten fällt es aber schwer, verbindliche Zahlen oder auch nur plausible Schätzgrößen vorzulegen. Gerade bei jungen Männern kann eine bestimmte Situation oder auch die sogenannte Kleingruppendynamik außergewöhnlich schnelle und heftige Triggerwirkung entfalten.

SPIEGEL ONLINE: Das heißt?

Kerner: Die Tat muss keineswegs immer geplant oder auch nur geahnt gewesen sein. Ein zufälliges Anrempeln in der Disco kann in einer Schlägerei enden. Einige Täter reagieren nur aggressiv, weil ihre Clique dabei ist. Sie wollen sich vor dem Vorwurf schützen, ein Feigling zu sein. Trigger sind Auslöser, die ein hohes Potential enthalten, dass sich Aggression blitzartig entlädt. Alkoholeinfluss senkt nicht nur Hemmungen, sondern auch das Level, ab dem die Auslöser spontan funktionieren. Das können gezielte Äußerungen oder Gesten sein, aber auch zufällige Verhaltensweisen, die beim späteren Täter alte Erfahrungen hochkochen lassen. Manch einer sagt dann, er habe rot gesehen.

SPIEGEL ONLINE: In einer scheinbar heilen Familie vermutet kaum jemand Probleme, bei Kindern aus sozialen Brennpunkten schauen viele eher hin. Wie kann man vermeiden, dass potentielle Gewalttäter übersehen werden?

Kerner: Spätere Täter senden früh und vielfach Signale aus, etwa im Freundeskreis oder im schulischen Kontext. Es ist für viele schwer, diese überhaupt wahrzunehmen. Noch schwerer ist es, sich in der nötigen behutsamen Weise als möglicher Helfer einzubringen. Schulpsychologen oder Sozialpädagogen können das leisten, wenn sie nicht als Kontrolleure auftreten, sondern als Vertrauensperson. Kampagnen auf Zeit, die wegen aktueller Fälle ins Leben gerufen und kurzfristig gepuscht werden, tendieren dazu, nach kurzer Zeit folgenlos einzuschlafen.

SPIEGEL ONLINE: Gegen Torben P. wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen. Gegen Auflagen ist er bis zum Prozess auf freiem Fuß, danach drohen ihm mehrere Jahre Gefängnis. Sind Haftstrafen der richtige Weg für jugendliche Gewalttäter?

Kerner: Auf die globale Frage lautet die Antwort: Nein. Den einzig richtigen, also alternativlosen Weg gibt es bei keiner Form von Jugendkriminalität. Das Jugendstrafrecht setzt auf Individualisierung, nicht notwendig auf Milde.

SPIEGEL ONLINE: Halten Haftstrafen denn von neuen Gewalttaten ab?

Kerner: Haftstrafen können auch ein Weg sein, um junge Täter von neuen Gewalttaten abzuhalten. In Untersuchungen an jungen Gefangenen zeigt sich mitunter, dass sie nach ersten schwierigen Wochen ihrer Haftzeit beginnen, ernsthaft über das bisherige Leben nachzudenken. Manche entwickeln konkrete Pläne und holen etwa ihre Ausbildung nach. In vielen Fällen aber genügen Bewährungsstrafen - zumindest unter der Präventions- oder Resozialisierungsperspektive.

SPIEGEL ONLINE: Warum?

Kerner: Viele Bürger schließen aus den verstörenden Videoaufnahmen, dass alle gewalttätigen Jugendlichen auch als Personen "Monster" sind und auf Dauer unverbesserlich bleiben. Dem ist aber nicht so. Einige Gewalttäter kommen ab 18 oder 19 Jahren in ruhigeres Fahrwasser. Dabei kann ein erfahrener Jugendbewährungshelfer erfolgreiche Stabilisierungsarbeit leisten.

SPIEGEL ONLINE: Wie hoch ist denn die Rückfallquote von jugendlichen Gewalttätern?

Kerner: Das kommt sehr darauf an, was man unter Gewalttätern konkret versteht. Allgemein gesprochen: Gewalttäter als virtuelle Gesamtgruppe werden seltener rückfällig als Betrüger oder Einbrecher. Kritisch zu sehen sind persönlichkeitsgestörte junge Täter oder solche, die hoch impulsiv sind und bei denen sich mit Gewaltbereitschaft eng verknüpfte Reaktionsschemata eingeschliffen haben. Dann laufen im Extremfall blitzschnell Verhaltenssequenzen ab, die wirken wie: "Vom Auge unter Umgehung des Gehirns direkt in die Faust." Es ist mühsam, diese Impulse zu verhindern.

SPIEGEL ONLINE: Wie kann die Justiz noch neue Gewalt verhindern?

Kerner: Die Möglichkeiten darf man nicht überschätzen. Die Justiz sollte sich aber anstrengen, die Verhandlung, Aburteilung und Bestrafung gerade in klaren Fällen schnellstens zu verwirklichen. Dies dient einerseits der positiven Generalprävention, indem das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung sowie in die Handlungsbereitschaft von Polizei und Justiz gestärkt wird. Andererseits dient es auch der negativen Generalprävention, indem potentielle Täter von Taten abgehalten werden. Das sollte möglichst überall gelingen: Denn ob junge gewaltgeneigte Menschen in München beeindruckt sind, wenn sie erfahren, dass in Berlin junge Gewalttäter schnell und deutlich zur Verantwortung gezogen wurden, ist fraglich.

SPIEGEL ONLINE: Sie haben zusammen mit Kollegen von der Universität Heidelberg das "Projekt Chance" untersucht. Jugendliche Gefangene sollen auf dem Land ihr Leben ändern, sie sollen regelmäßig zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen und viel Sport treiben. Was halten Sie von solchen Alternativen zur Haftstrafe?

Kerner: Grundsätzlich begrüße ich solche Programme. Sie bieten nicht nur jungen Strafgefangenen eine Chance, ihr Leben positiv und eigenaktiv wieder oder überhaupt zum ersten Mal in den Griff zu bekommen. Sie bieten, was zu selten gesehen oder betont wird, aber auch der Jugendstrafrechtspflege und der Jugendhilfe eine Chance, in der Praxis unter kontrollierten Bedingungen zu erproben, inwieweit auf Mauern verzichtet werden kann. Allerdings gehören die Jugendlichen, die im "Projekt Chance" betreut werden, nicht zu den schweren Gewalttätern. Ob man solche irgendwann später einmal aufnehmen könnte, steht in den Sternen.

Das Interview führten Sven Becker und Frauke Lüpke-Narberhaus

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1.
Petra Raab 30.04.2011
Zitat von sysopNach dem U-Bahn-Überfall in Berlin flammte die Diskussion darüber wieder auf, wie mit jugendlichen Gewalttätern umgegangen werden soll.
Gewalt ist eine Geisteskrankheit (http://www.youtube.com/watch?v=ADOyUUDfdTQ) und genau so muss sie therapiert werden. Wenn wir natürlich in einer Gesellschaft leben, die Gewalt schon von klein auf fördert, siehe dazu die Aufmunterung der Eltern im Sandkasten: "Regelt das unter euch", dann wird immer derjenige gewinnen, der am meisten Gewalt ausübt.
2. Junge Gewalttäter - wegsperren oder frühzeitig betreuen?
++arthur 30.04.2011
Beides. Harte Strafen + intensive Therapie.
3. ...nicht zuende gedachte Vorschläge von ++arthur
eikfier 30.04.2011
Zitat von ++arthurBeides. Harte Strafen + intensive Therapie.
Stellungnahme zu obigen Beitrag: Mein folgender Beitrag betrifft nur Mörder und Totschläger ohne geringsten Täterzweifel: Ganz langsam, sonst kommen Sie gleich wieder mit Lobotomie und das heute am (letzten!) Geburtstag von Deutschlands Totengräber: 1) STRAFE: wofür, aus Rache? oder zu Besserung? Beides ist bei toten Opfern irrelevant für das für mich relevante Opfer. 2) THERAPIE: was soll therapiert werden? a)der Täter? wofür? damit er VIELLEICHT nicht mehr tötet z.B. auf der Flucht beim Ausbruchsversuch? oder b)das Opfer? letzteres ist doch aber schon ganz tot?! Fazit: die Gesellschaft muß sich entscheiden: entweder weiter wurschteln wie bisher und harte Schnitte damit bequemerweise vermeiden, wofür ich persönlich wäre oder harten, aber streng demokratischen Schnitt machen und gesellschaftlich unerwünschte Mörder und Totschläger schmerzlos einschläfern und das wertneutral, also NICHT als Todesstrafe deklarieren, sondern als gesellschaftliche gemeinsame und vorher hinreichend bekannt zu machende und künftig entscheidende Gesetze... Keiner wäre ja gezwungen, dann noch zu töten und sich selber damit praktisch zu eliminieren, meine ich als Diskussionsbasis!
4. Junge Gewalttäter
++arthur 30.04.2011
Zitat von eikfier2) THERAPIE: was soll therapiert werden? a)der Täter? wofür?
In Deutschland besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch des verurteilten Straftäters auf Resozialisierung aufgrund von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes[1]. Diese Rechtsprechung geht auf das Lebach-Urteil von 1973[2] zurück. http://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung#Deutsches_Recht
5. ...zuviel für den Täter, denken viele Leute verwirrt...
eikfier 30.04.2011
Zitat von ++arthurIn Deutschland besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch des verurteilten Straftäters auf Resozialisierung aufgrund von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes[1]. Diese Rechtsprechung geht auf das Lebach-Urteil von 1973[2] zurück. http://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung#Deutsches_Recht
...mir bekannt, aber ich wollte ja einen Verbesserungsvorschlag machen, der Kosten spart, Sicherheit bietet und Erfolg garantiert. Der nicht nur dem Täter nützt, sondern künftige Tote von diesem Täter garantiert verhindert und keine Strafe, sprich Rache darstellt wie die von mir in keiner Weise angestrebte Todesstrafe, auch, wenn es scheinbar (es scheint nur so!)auf dasselbe hinausläuft. Die Gerichte brauchen manchmal solche "Krücken", um überhaupt Recht sprechen zu können, beispielsweise ist die erste Frage jedes Richters bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolge, ob der alkoholkranke Täter nachweislich wußte, daß es das ERSTE Glas Alkohol war, das er als Kranker NICHT trinken durfte und dieser Beweis gilt eben als erbracht und begründet die Straffähigkeit, wenn der Täter/Kranke eine Alkoholenzugskur absolviert hat, wo ihm das unzweideutig eingetrichtert wird und deswegen wehren sich "gelernte" Alkoholiker gerne gegen diese Entziehungskuren usw.usw.
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  • Donnerstag, 05.05.2011 – 12:06 Uhr
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Zur Person
Professor Hans-Jürgen Kerner, 67, ist Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. Er ist unter anderem Mitglied der Forschungsgruppe Täter-Opfer-Ausgleich, korrespondierendes Mitglied der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder sowie Mitglied der Fachgruppe Recht der Deutschen Forschungsgemeinschaft Bonn. Zudem ist er Mitgründer und Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe.


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