Cybermobbing unter Jugendlichen
Wenn jemand einen anderen Menschen absichtlich und über längere Zeit beleidigt, bedroht, bloßstellt oder belästigt, und wenn das im Internet oder per Handy geschieht, spricht man von Cybermobbing. Gerade unter Kindern und Jugendlichen kennen sich Opfer und Täter meist aus Schule, Verein oder Wohnviertel. Cybermobbing zwischen Personen, die sich noch nie gesehen haben, ist sehr selten.
Spannungen in der Klasse verlagern sich oft ins Internet, wo unbeliebte Schüler dann verspottet und belästigt werden. Manchmal brechen auch Freundschaften auseinander und ehemals gute Freunde tragen ihren Konflikt im Netz aus. In manchen Gruppen gehört es zum alltäglichen Umgang, sich gegenseitig herunterzumachen. Cybermobbing kann aber auch aus Unachtsamkeit oder Langeweile entstehen. Oft ist Jugendlichen nicht bewusst, wie verletzend ein flapsiger Kommentar sein kann.
Opfer von Cybermobbing sind oft bedrückt, ungewöhnlich schweigsam oder angespannt. Viele können schlecht schlafen und haben morgens vor der Schule Schmerzen oder andere Beschwerden. Sie werden selten zu Geburtstagen oder Partys eingeladen und wollen lieber von ihren Eltern angeholt werden, statt mit dem Schulbus zu fahren. Wenn man sie darauf anspricht, spielen Jugendliche ihre Situation vor Erwachsenen oft herunter.
Gebt möglichst wenige persönliche Daten im Internet preis, ladet möglichst wenige Bilder und Videos von euch hoch und macht niemals eure vollständige Adresse oder Handynummer öffentlich. Überprüft eure Sicherheitseinstellungen und gebt euren Privatbereich nicht für jeden frei.
Nehmt beleidigende E-Mails, Bilder oder Posts nicht einfach hin, aber antwortet auch nicht direkt darauf. Fragt lieber zuerst eure Eltern, einen Lehrer oder einen guten Freund, wie ihr damit umgehen sollt. Redet mit Menschen an, denen ihr vertraut, und fresst den Ärger nicht in euch hinein. Speichert SMS oder E-Mails und macht Screenshots von Seiten, auf denen ihr beleidigt werdet. Sperrt Leute, die euch belästigen du meldet Kommentare an den Betreiber der Webseite. Geht in besonders ernsten Fällen zur Polizei und erstattet Anzeige.
Cybermobbing ist kein Staftatbestand, aber in Cybermobbing vereinigen sich einzelne Straftaten. Dazu gehören zum Beispiel Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung oder Gewaltdarstellung. Alle diese Vergehen können mit bis zu einem Jahr im Gefängnis bestraft werden, in manchen Fällen sogar härter. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich strafunmündig. Bei Jugendlichen steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Betracht kommen deshalb in erster Linie erzieherische Weisungen und Auflagen im Sinne des Jugendstrafrechts.
Quellen: www.klicksafe.de, www.polizei-beratung.de