Ein Vertretungslehrer, der eine minderjährige Schülerin offenbar gezielt zum Sex verführt hatte, muss kein Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Landgericht Koblenz am Mittwoch entschieden. Die damals 14-Jährige soll vor mehr als fünf Jahren 22-mal Sex mit dem Lehrer aus Neuwied in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Sie forderte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 32.000 Euro.
Das Mädchen habe die Forderung damit begründet, dass sie wegen des Verhältnisses mit dem fast 20 Jahre älteren Lehrer psychische Probleme davongetragen habe, sagte eine Gerichtssprecherin. Außerdem habe sie die Schule wechseln müssen und später als geplant mit ihrer Ausbildung begonnen. Deswegen sei ihr Ausbildungsvergütung entgangen.
Der Fall beschäftigt die Justiz schon seit Monaten. Im Dezember 2011 hatte das Oberlandesgericht Koblenz den Pädagogen vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen, weil kein Obhutsverhältnis vorlag. Das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen, lautete die Begründung. Er sei in ihrer Klasse schließlich nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen.
Bundesländer wollen Schulgesetze verschärfen
Auf dieser Grundlage habe nun auch das Landgericht gegen ein Schmerzensgeld entschieden, sagte die Sprecherin. Außerdem habe keine rechtswidrige Handlung vorgelegen, weil das Mädchen in das Verhältnis eingewilligt habe. Gegen die Entscheidung sei Berufung möglich.
Die Feststellung eines Obhutsverhältnisses ist entscheidend, weil Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab deren vollendeten 14. Lebensjahr straffrei möglich ist. Der Freispruch für den Pädagogen heizte eine Debatte an, wie man Minderjährige in der Schule besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen kann. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat bereits eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Auch andere Bundesländer wollen das Schulrecht dahingehend verschärfen.
Darauf hatten sich die Kultusminister im März geeinigt. Nachdem das Verhältnis zu der Schülerin bekannt geworden war, war der Lehrer vom Schuldienst suspendiert worden. Er geriet später auch in den Verdacht, sich an die Schwester der damals 14-Jährigen herangemacht zu haben. Ende Juli schied der Mann auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis aus. Daraufhin wurde auch das Disziplinarverfahren gegen ihn eingestellt.
son/dapd
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