Lehrerin im Recht: Schulhund-Kollision ist Dienstunfall

Die Lehrerin sollte eigentlich lernen, Stress bei Schulhunden zu erkennen. Doch dann rannte sie ein Vierbeiner bei der Fortbildung um, die Pädagogin war drei Wochen krank zu Hause. Eindeutig ein Dienstunfall, entschied ein Gericht, auch eine Hundewiese kann ein Dienstort sein.

Lockerer Schulhund: Ein Tier im Raum soll Kindern helfen Zur Großansicht
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Lockerer Schulhund: Ein Tier im Raum soll Kindern helfen

Ein Schulhund soll unter anderem bewirken, dass Schüler lieber zur Schule gehen. Bei einer Lehrerin an einer Schule für geistig Behinderte sorgte er allerdings dafür, dass sie knapp drei Wochen gar nicht mehr zur Schule gehen konnte: Sie wurde von einem Hund umgerannt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat das nun als Dienstunfall anerkannt.

Die Klägerin aus dem Landkreis Konstanz nahm im Januar 2008 an einer Fortbildung der Reihe "Arbeitskreis Schulhund" teil. In einem Freiburger Gasthaus wollte sie sich dem Thema widmen: Stress beim Schulhunden erkennen und richtig reagieren. Kurz vor Beginn trafen sich Lehrer und Schulhunde auf einer Wiese. Die Hunde sollten sich austoben und spielen, damit sie sich während des Theorieteils ruhig verhalten.

Einer der Hunde tollte offensichtlich etwas zu ausgelassen und rannte gegen die Klägerin und knuffte ihr dabei in die Kniekehlen. Sie fiel hin, verrenkte sich die rechte Kniescheibe und war danach knapp drei Wochen dienstunfähig.

Auch Kennenlernen auf der Wiese ist Arbeit

Für das Regierungspräsidium Freiburg, war das allerdings kein Dienstunfall. Schließlich habe der Unfall vor der Fortbildung stattgefunden. Außerdem hätte er jederzeit auch privat im Alltag passieren können. Daraufhin klagte die Lehrerin, doch das Freiburger Verwaltungsgericht wies sie ab. Der VGH wiederum gab nun der Lehrerin recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine Beamtin stehe unter dem besonderen Schutz der Unfallfürsorge, urteilte der VGH (Az.: 4 S 1992/10). Wenn sie an einer dienstlichen Fortbildung teilnehme, sei der Dienstort für diese Zeit das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfinde. Und wenn den Hunden auf einer Wiese Auslauf gewährt wird, werde auch die in den Dienstort einbezogen. Das Kennenlernen auf der Wiese habe den reibungslosen Ablauf der Fortbildung gewährleisten sollen und sei damit auch Teil der dienstlichen Veranstaltung. Auch sei es unerheblich, dass sich der Unfall genauso auch im Alltag hätte ereignen können.

fln/dpa

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