Sex mit Schülerin: Freigesprochener Lehrer verklagt Vater
Der Lehrer hatte Sex mit einer Schülerin, doch eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs wurde aufgehoben. Jetzt verklagt der Mann den Vater des Mädchens - er fühlt sich zu Unrecht als Straftäter bezeichnet.
Sie haben sich erneut vor Gericht getroffen, der Lehrer und der Vater einer Schülerin, das berichtet die "Rhein-Zeitung". Der Lehrer hatte mehrfach Sex mit der Tochter des Vaters, er war 32, sie 14. Doch darum ging es bei diesem Gerichtstermin nicht.
Denn der Lehrer war bereits von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen worden. Begründung: Es habe kein "Obhutsverhältnis" gegeben, das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen. Denn er sei in ihrer Klasse nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen.
Beim aktuellen Termin, so berichtet die "Rhein-Zeitung", verklagte der Lehrer den Vater des Mädchens, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Dem Bericht zufolge legte der Lehrer gelegentlich als DJ auf, nicht unter seinem richtigen Namen, sondern unter Pseudonym. Es sei ihm ein Engagement in einem Festzelt auf einer Kirmes entgangen, weil der Vater die Identität des Lehrers gegenüber dem Veranstalter enthüllt habe, so der Vorwurf des Pädagogen. Außerdem habe der Lehrer erreichen wollen, dass der Vater ihn nicht als Straftäter bezeichnen darf, schließlich sei er freigesprochen worden.
Der Richter am Linzer Amtsgericht entschied allerdings anders, wie es in dem Bericht heißt. Demnach wies er die Klage ab, der Lehrer muss die Kosten des Verfahrens tragen. Und der Vater dürfe den Lehrer gegenüber Dritten als Straftäter bezeichnen.
Der Lehrer soll sich zuerst an die Schwester herangemacht haben
Die Vorgeschichte: Der Lehrer arbeitete seit 2003 an einer Schule im rheinland-pfälzischen Kreis Neuwied, er unterrichtete katholische Religion, Englisch und Geschichte. Auf einer Klassenfahrt kamen er und das Mädchen sich näher, der Mann saß auf der Busfahrt neben dem Mädchen. Danach unterhielten sie sich immer mal wieder auf dem Pausenhof und in Online-Chats. Im Januar 2007 kam es dann zum ersten sexuellen Kontakt. Fast fünf Monate lang trafen sich der Lehrer und die Schülerin, unter anderem im Putzraum der Schule. Als das Verhältnis bekannt wurde, suspendierte man den Lehrer.
Das Amtsgericht Neuwied verurteilte den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung, das Landesgericht Koblenz bestätigte das Urteil, doch das Oberlandesgericht Koblenz hob es im Dezember 2011 auf. "Ich war fassungslos", sagte die Mutter des Mädchens nach dem Urteil im Interview mit dem "Stern".
Dann gab es erneut Ermittlungen gegen den Lehrer. Denn offenbar hat es der Pädagoge erst bei der älteren Schwester des Mädchens versucht. Im "Stern" sagte die Schwester, er habe sie im Klassenraum an sich gedrückt und ihr unter den Pullover gefasst. Das Mädchen hat den Mann aber zurückgewiesen. Das hatte die Schwester der "Rhein-Zeitung" zufolge bereits vor zweieinhalb Jahren ausgesagt.
otr
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