Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren hin, jetzt musste das Bildungsministerium von Brandenburg erneut einen juristischen Rückschlag hinnehmen: Ein in Potsdam geplantes Jungen-Gymnasium, vorangetrieben von Eltern mit Verbindung zum erzkatholischen Bund Opus Dei, darf womöglich doch gebaut werden.
Das Ministerium hatte vor Jahren schon die Genehmigung der Schule abgelehnt, mit der Begründung, eine reine Jungenschule sei nicht gesetzeskonform. Brandenburgs Schulgesetz sieht - für öffentliche Schulen - gemeinsamen Unterricht von Jungen und Mädchen vor. Im Ministerium ist man der Meinung, das gelte auch für Privatschulen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht entschied dann allerdings, ein bloßer Hinweis auf die Koedukation reiche nicht aus, um eine Schule nicht zu genehmigen. Über den Genehmigungsantrag müsse neu entschieden werden. Dagegen legte das Ministerium Berufung ein - und scheiterte am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein Jungen-Gymnasium wegen der von der Verfassung garantierten Privatschulfreiheit auch im Land Brandenburg genehmungsfähig sei. Es sei weder ersichtlich noch nachgewiesen, dass die alleinige Unterrichtung und Erziehung von Jungen oder Mädchen dem Erziehungsziel einer Gleichstellung und Gleichbehandlung der Geschlechter grundsätzlich widerspreche. Ob dies auf Grundlage des vorliegenden Schulkonzeptes anders zu beurteilen sei, müsse das Ministerium neu entscheiden.
Von Anfang an stieß das Schul-Vorhaben der Elterninitiative auf Kritik, auch weil sich die Schulplaner zu ihrer Verbindung zu Opus Dei bekennen. Der Bund Opus Dei, 1928 in Spanien von Josemaria Escriva de Balaguer gegründet, ist seit Jahrzehnten umstritten. Weltweit bekannt wurde er auch durch Dan Browns Bestseller "Sakrileg" und die Verfilmung mit Tom Hanks. Darin wird die Organisation als mächtiger wie verschwörerischer Geheimbund beschrieben, dessen Mitglieder sich mit Bußgürteln und Peitschen selbst kasteien - was die katholische Kirche als "Zerrbild" zurückwies.
Von Kritikern wird Opus Dei als sektenhaft, streng hierarchisch organisiert oder gar totalitär beschrieben. 85.000 Mitglieder hat die Organisation nach eigenen Angaben weltweit, 600 davon in Deutschland.
Doch mit Zweifeln am Schultärger argumentierte das Ministerium nicht, sondern einzig mit dem Koedukations-Argument - und war damit jetzt erneut nicht erfolgreich.
Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp bedauerte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: "Gemeinsame Erziehung ist mehr als nur eine Methode - sie ist ein Strukturprinzip unseres öffentlichen Schulsystems", so Jungkamp. "Hiervon sollten auch freie Schulträger nicht abweichen dürfen." Das Land werde nun die Urteilsgründe abwarten und dann prüfen, welche Konsequenzen es zieht.
otr/AFP
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