Umstrittenes Urteil: Gericht spricht Lehrer nach Sex mit Schülerin frei

Er war 32, als er das erste Mal mit seiner Schülerin schlief, er gab ihr Tanzstunden und verführte die 14-Jährige wohl gezielt. Trotzdem hob das Oberlandesgericht Koblenz eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Lehrer auf. Eltern und Schuldirektor sind entsetzt.

22-mal hatten ein 32 Jahre alter Lehrer und seine 14-jährige Schülerin sexuellen Verkehr - auch in Schulräumen, und nachdem der Lehrer sich offenbar über Monate gezielt an das Mädchen herangemacht hatte.

Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Pädagogen dennoch vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener frei, weil kein "Obhutsverhältnis" vorlag, entschieden die Richter Ende Dezember. Damit hoben sie eine Verurteilung des Mannes zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz auf. Das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen. Er sei in ihrer Klasse schließlich nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen.

Die Schule des Mädchens im rheinland-pfälzischen Kreis Neuwied und seine Eltern reagierten empört auf den Beschluss. "Die Entscheidung verkennt die Realitäten an Schulen völlig", zitierte die "Rhein-Zeitung" den Schulleiter am Mittwoch. "So kann Schule nicht funktionieren." Die Eltern sagten, sie seien "total niedergeschlagen".

Der Fall liegt bereits einige Jahre zurück: Anfang 2006 kamen sich die Schülerin und der Lehrer auf einer Klassenfahrt der Parallelklasse des Mädchens nach Hamburg näher. Auf der Busfahrt saßen sie mehrere Stunden nebeneinander. Es folgten Gespräche auf dem Pausenhof und in Online-Chats - und im Januar 2007 schließlich der erste sexuelle Kontakt, schreibt das Oberlandesgericht. Fast fünf Monate lang trafen sich der Lehrer und das Mädchen regelmäßig, unter anderem im Putzraum der Schule.

Lehrer drängt Schülerin zur Geheimhaltung

Der verheiratete Pädagoge hatte die 14-Jährige mehrfach dazu gedrängt, die Liaison geheim zu halten, berichtete die "Rhein-Zeitung". Schließlich flog sie doch auf, und der Lehrer wurde suspendiert. Wie das Magazin "Stern" berichtete, soll sich der Lehrer zuvor mit Avancen und einem Liebesbrief auch an die ältere Schwester des Mädchens herangemacht haben. Die habe ihn aber abgewiesen.

In der Begründung für die Aufhebung des Urteils der Vorinstanzen führte das Koblenzer Oberlandesgericht aus, grundsätzlich sei ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-Jährigen und einem 32-Jährigen nicht strafbar. Gemäß dem Strafgesetzbuch liegt sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen erst dann vor, wenn eine Minderjährige dem Täter "zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist". Laut dem Sprecher des OLG Koblenz, Fabian Scherf, war die Schülerin nach den Feststellungen der Vorgerichte dem Lehrer nicht "anvertraut" im Sinne des Gesetzes.

Die Neuntklässlerin habe zwar außerhalb des Unterrichts einen Tanzkurs besucht, den der Lehrer leitete, und sei von ihm vertretungsweise unter anderem im Fach Katholische Religion unterrichtet worden. Doch ein Obhutsverhältnis lasse sich daraus nicht herleiten, entschied das Gericht. Dass das Mädchen dem Lehrer während der Busfahrt nach Hamburg anvertraut gewesen sein dürfte, sei "irrelevant", weil es zum ersten Sex erst Monate später gekommen war.

Es ist ein Fall, der daran zweifeln lässt, ob Minderjährige in der Schule durch das Gesetz ausreichend gegen sexuellem Missbrauch durch Lehrer geschützt werden. Zum Begriff Obhutsverhältnis verwies der Sprecher des OLG Koblenz, Fabian Scherf, auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der hatte 2008 entschieden, dass für ein solches Verhältnis dem Lehrer das Recht und die Pflicht obliegen muss, die Lebensführung der Schülerin und damit deren geistlich-sittliche Entwicklung im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne einer Über- und Unterordnung zu überwachen und zu leiten.

Der Beschluss solle jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass sich nur Klassen- oder Fachlehrer des sexuellen Missbrauchs strafbar machen können, sagte Scherf. Es müsse vielmehr in jedem Einzelfall entschieden werden, ob ein Straftatbestand erfüllt sei oder nicht. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen: 1 Ss 213/11

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insgesamt 182 Beiträge
p.s.eudonym 11.01.2012
Bisher dachte ich immer, dass auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr erst dann rechtlich unproblematisch ist, wenn entweder beide Partner Jugendliche über 14 sind oder aber ein Partner erwachsen und der/die Minderjährige [...]
Bisher dachte ich immer, dass auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr erst dann rechtlich unproblematisch ist, wenn entweder beide Partner Jugendliche über 14 sind oder aber ein Partner erwachsen und der/die Minderjährige mindestens 16 ist.
"Es ist ein Fall, der daran zweifeln lässt, ob Minderjährige in der Schule durch das Gesetz ausreichend gegen sexuellem [sic] Missbrauch durch Lehrer geschützt werden. " Vielleicht ist es eher ein Fall, der aufzeigt, [...]
"Es ist ein Fall, der daran zweifeln lässt, ob Minderjährige in der Schule durch das Gesetz ausreichend gegen sexuellem [sic] Missbrauch durch Lehrer geschützt werden. " Vielleicht ist es eher ein Fall, der aufzeigt, dass unser Rechtssystem sehr wohl Missbrauch von konsensuellem sexuellen Kontakt unterscheiden kann.
Nr.001 11.01.2012
Ich muss erst den Fall genauer kennen, um ein endgültiges Urteil zu treffen, aber so wie es bisher auf mich wirkt, wurde das Mädchen vielleicht verführt aber die Ereignisse danach sind relevant. Sind diese von beiderseitigem [...]
Zitat von sysopEr war 32, als er das erste Mal mit seiner Schülerin schlief, er gab ihr Tanzstunden und verführte die 14-Jährige wohl gezielt. Trotzdem hob das Oberlandesgericht Koblenz*eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Lehrer auf. Eltern und Schuldirektor sind entsetzt. Umstrittenes Urteil: Gericht spricht Lehrer*nach Sex mit Schülerin*frei - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL (http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808611,00.html)
Ich muss erst den Fall genauer kennen, um ein endgültiges Urteil zu treffen, aber so wie es bisher auf mich wirkt, wurde das Mädchen vielleicht verführt aber die Ereignisse danach sind relevant. Sind diese von beiderseitigem Einvernehmen geprägt, sehe ich keinerlei Grund für harte Urteile. Das Ensetzen des Gegnerlager ist vorprogrammiert, ist man bisher ja gewohnt, das derartige Beziehungen automatisch verteufelt werden. Daher ist man dann gerne mal entsetzt, wenn diese Verteufelung mal nicht auf allen Seiten Zuspruch findet.
h.e.n.r.y 11.01.2012
Also bei mir sind das 10 Jahre her, dass ich so alt war wie die junge Dame. Aber eins weiß ich mit Sicherheit - hätte mich damals eine 32 jährige (attraktive) Lehrerin verführt, ich hätte es als Sechser im Lotto betrachtet, [...]
Zitat von sysopEr war 32, als er das erste Mal mit seiner Schülerin schlief, er gab ihr Tanzstunden und verführte die 14-Jährige wohl gezielt. Trotzdem hob das Oberlandesgericht Koblenz*eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs gegen den Lehrer auf. Eltern und Schuldirektor sind entsetzt. Umstrittenes Urteil: Gericht spricht Lehrer*nach Sex mit Schülerin*frei - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL (http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808611,00.html)
Also bei mir sind das 10 Jahre her, dass ich so alt war wie die junge Dame. Aber eins weiß ich mit Sicherheit - hätte mich damals eine 32 jährige (attraktive) Lehrerin verführt, ich hätte es als Sechser im Lotto betrachtet, und nicht als sexuellen Missbrauch. Wenn ich daran denke, dass Frauen ja zudem noch immer darauf beharren, eher erwachsen zu werden als Männer, muss mir jetzt mal einer erklären, was das hier mit sexuellen Missbrauch zu tun haben soll, schließlich geht aus dem Artikel ja nicht hervor, dass die junge Dame das in irgendeiner Weise ablehnt. Bei einer 12 Jährigen wäre sicherlich kritisch gewesen und hätte möglicherweise schon in den Bereich des Kindesmissbrauch gehört, aber bei einer 14 Jährigen?
janne2109 11.01.2012
na ja mit 14 wissen die Mädels meistens sehr genau schon was sie wollen und was nicht und da es keine Einzeltat war sollte man mal davon ausgehen, dass das Mädchen ziemlich genau wusste und wollte
Zitat von spiegelforumleser"Es ist ein Fall, der daran zweifeln lässt, ob Minderjährige in der Schule durch das Gesetz ausreichend gegen sexuellem [sic] Missbrauch durch Lehrer geschützt werden. " Vielleicht ist es eher ein Fall, der aufzeigt, dass unser Rechtssystem sehr wohl Missbrauch von konsensuellem sexuellen Kontakt unterscheiden kann.
na ja mit 14 wissen die Mädels meistens sehr genau schon was sie wollen und was nicht und da es keine Einzeltat war sollte man mal davon ausgehen, dass das Mädchen ziemlich genau wusste und wollte
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  • Mittwoch, 11.01.2012 – 20:33 Uhr
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