Mehrfach hatte ein ehemaliger Lehrer aus Rheinland-Pfalz Sex mit einer 14-jährigen Schülerin. Er wurde erst verurteilt, dann freigesprochen - doch später nahm die Staatsanwaltschaft Koblenz erneut Ermittlungen auf, weil sich der Mann auch an die ältere Schwester des Mädchens herangemacht haben soll.
Und selbst dabei ist es möglicherweise nicht geblieben: Im Juli hätten zwei Schüler und drei Schülerinnen ihren früheren Lehrer angezeigt, sagte Oberstaatsanwalt Harald Kruse. Die Vorwürfe: Körperverletzung und sexueller Missbrauch. Weil die Taten zwischen sechs und sieben Jahren zurückliegen sollen, könnten sie bereits verjährt sein. Kruse betonte außerdem, es gebe noch keinen Anfangsverdacht. Bevor die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehme, müsse man die Schüler genauer befragen.
Auch im Fall der älteren Schwester der Schülerin, die mit dem Lehrer Sex hatte, ist für das weitere Verfahren entscheidend, wann sich der Pädagoge dem Mädchen genähert hat. Laut Staatsanwaltschaft soll das auf einer Abschlussreise einer neunten Klasse geschehen sein. Bei dem Ausflug auf eine Hütte soll der Lehrer der Schülerin nachts zu nahe gekommen sein. Zu den genauen Umständen würden weitere Zeugen befragt. Fraglich ist dabei, ob zu dem Zeitpunkt ein Obhutsverhältnis bestanden hat.
Länder verschärfen Schulrecht
Mit der Begründung, dass kein solches Obhutsverhältnis bestanden habe, hatte das Oberlandesgericht Koblenz den Mann Ende Dezember freigesprochen, obwohl er mit der 14-jährigen Schwester 22-mal sexuellen Verkehr hatte. Die Schülerin sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen, weil er in ihrer Klasse nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen war. Die Feststellung eines Obhutsverhältnisses ist entscheidend, weil Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab deren vollendeten 14. Lebensjahr straffrei möglich ist.
Der Freispruch für den Pädagogen heizte eine Debatte an, wie man Minderjährige in der Schule besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen kann. Die rheinland-pfälzische Landesregierung brachte am Dienstag ein generelles Verbot von sexuellen Beziehungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern auf den Weg. Das Kabinett billigte eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes. Sexuelle Beziehungen zu Schülern seien mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht vereinbar, sagte Ministerin Doris Ahnen (SPD). Auch andere Bundesländer planen, das Schulrecht dahingehend zu verschärfen. Darauf hatten sich die Kultusminister im März verständigt.
Nach Bekanntwerden des Verhältnisses zu der damals 14-Jährigen war der Lehrer aus dem Kreis Neuwied vom Schuldienst suspendiert worden. Ende Juli schied er auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis aus, teilte das Verwaltungsgericht Trier Anfang August mit. Daraufhin sei auch das Disziplinarverfahren gegen ihn eingestellt worden.
son/cht/dapd/dpa
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