Im Internet kann man leicht Namen kapern und damit allerhand Unsinn anstellen. Ein Sechsklässler der Realschule Garbsen in Niedersachsen nutzte einen Flirt-Chat, um seine Lehrerin in ein schlechtes Licht zu rücken. Der Schüler meldete sich unter ihrem Namen bei einem Single-Treff an und verbreitete Anzügliches über die Frau. Bald tauchten dort auch die Namen von vier weiteren Lehrern auf, die mit ihren Chatnamen angepöbelt wurden.
Nachdem Mitschüler den Rektor der Realschule informiert hatten, behauptete der Junge in einer Klassenkonferenz und gegenüber der Polizei, er habe die Userprofile nicht allein gefälscht, Klassenkameraden hätten ihn dazu gedrängt. Die Schule schloss ihn vom Unterricht aus und entschied, den Zwölfjährigen an eine andere Realschule zu verweisen.
Dagegen klagten die Eltern und konnten sich zunächst im Eilverfahren durchsetzen. Dann aber erklärte das Verwaltungsgericht Hannover den Schulverweis für zulässig. Die Lehrer seien dem Gespött ausgesetzt und ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden, entschieden die Richter bereits im vergangenen Jahr. Die Eltern setzten sich weiter juristisch zur Wehr. Doch vergeblich: Die Entscheidung des Gerichts wurde jetzt bestätigt (Aktenzeichen 6 A 3372/06).
Vorfälle wie dieser sind kein Einzelfall, werden aber in Statistiken bisher kaum geführt. Fälle von Cyber-Mobbing müssen nicht gemeldet werden. Dass Streiche mit der Handy-Kamera festgehalten werden und Schüler sich unter falschen Namen in Internetforen einloggen, gehört mittlerweile fast zum Schulalltag.
meb/dpa
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