Wegen Urkundenfälschung musste sich der Lehrer aus dem bayerischen Königsbrunn bei Augsburg vor dem Amtsgericht verantworten. Was ihm zur Last gelegt wurde, ist absolut ungewöhnlich: Drei Schülern gab er beim Abitur vor einem Jahr die Möglichkeit, nachträglich ihre Mathe-Prüfungen zu ergänzen - für eine deutlich bessere Benotung, ohne Gegenleistung. Bei einer weiteren Schülerin strich er selbst in der Klausur herum, ohne dass sie davon wusste.
Aufgeflogen ist der Schwindel schon im Februar dieses Jahres, heute stand der Leiter des Mathematik-Leistungskurses vor Gericht. Für Urkundenfälschung sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe von elf Monaten plädiert, dann hätte der Lehrer seine Stellung als Beamter nicht verloren. Doch das Gericht urteilte härter - ein Jahr und vier Monate auf Bewährung, damit ist der Beamtenstatus futsch. Der Lehrer ist vom Dienst suspendiert, ein Disziplinarverfahren noch anhängig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bekannt wurde die Schummelei, weil einer der Schüler seiner Freundin davon erzählte und sie darauf den Schuldirektor einschaltete. Die Polizei ermittelte, auch die anderen drei Fälle kamen ans Licht. Für die Schüler ging die Sache am Ende glimpflich aus: Drei kamen mit einer Verwarnung davon und mussten 36 Stunden Hilfsdienste leisten. Ihre Arbeiten wurden mit null Punkten bewertet, durch Nachprüfungen haben sie ihr Abitur aber inzwischen regulär bestanden. Die Schülerin, die von der Manipulation ihrer Klausur durch den Lehrer gar nichts wusste, erhielt bei der Nachkorrektur ihrer Arbeit vier Punkte.
"Habe wie in Trance gehandelt"
Als Leistungskurs-Leiter war der Oberstudienrat Erstkorrektor für die Mathe-Klausuren. Als er einem seiner Schüler begegnet sei, der eine schwache Arbeit abgegeben habe, sei es ihm wie ein "Wink vom lieben Gott" vorgekommen, dem Schüler zu helfen, sagte er vor Gericht. Auch in den drei anderen Fällen seien die Manipulationen "Fügung" gewesen.
Der Kursleiter begründet die Abi-Fälschung allerdings nicht allein mit Hinweisen von ganz oben. Er sei zum Tatzeitpunkt "niedergeschlagen, depressiv und ausgelaugt" gewesen, sagte er in der Verhandlung. Er habe sich in einem "emotionalen Ausnahmezustand" befunden und wie in Trance gehandelt. Sein Schulleiter habe ihn "gedemütigt und verletzt", seine Arbeit nie anerkannt. Zudem habe er Angst gehabt, bei einem schlechten Abi-Schnitt als "schlechter Mathematiklehrer" dazustehen.
Der Schulleiter bezeichnete den Angeklagten als "normalen Lehrer", der zeitweise emotional und aufbrausend sei und über den sich auch Eltern beschwert hätten. Schüler beschrieben ihn im Zeugenstand dagegen als "offen, zugänglich und hilfsbereit". Eine psychiatrische Gutachterin sprach von einer "selbstunsicheren, zwanghaften Persönlichkeit".
Das Gericht bewertete die Abi-Manipulation in der Urteilsbegründung als "klassische Urkundenfälschung in besonders schwerem Fall". Nach Ansicht der Richter hat der Lehrer seine Stellung als Amtsträger missbraucht und die beteiligten Schüler überrumpelt. Er sei Initiator und Haupttäter der Straftat gewesen, einen vergleichbaren Fall habe es in der deutschen Rechtsprechung bislang nicht gegeben.
Nach den Manipulationen war der Lehrer krankgeschrieben. In den Schuldienst wird er voraussichtlich nicht mehr zurückkehren.
maf/dpa
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