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18.04.2008
 

Noten für Lehrer

Spickmich gewinnt erneut vor Gericht

Langsam kann Spickmich eine Kollektion von Urteilen aufmachen - und alle sind für das Portal positiv. In Duisburg klagte eine Lehrerin dagegen, dass ihre Schüler sie per Internet bewerten können. Glasklare Entscheidung des Gerichts: Die Meinungsfreiheit hat Vorfahrt.

Immer wieder versuchen Pädagogen, das Lehrerbenotungsportal aus dem Netz zu klagen - bisher stets erfolglos. Erst Ende Januar war eine Gymnasiallehrerin vor dem Landgericht Köln mit ihrer Klage gegen das Lehrerbenotungsportal gescheitert. Jetzt war eine Kollegin vor dem Duisburger Landgericht dran.

Ähnlich wie in Köln entschied auch die Duisburger Kammer am Freitag, dass die Bewertungen der Schüler zulässige Werturteile und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts seien. Die Noten fielen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung, sagte ein Gerichtssprecher.

Noch eine Abfuhr also für grimmige Pädagogen mit Bewertungsallergie - die Lehrerin, die an einer Schule in Voerde arbeitet, muss sich also ihre Bewertung per Internet weiter gefallen lassen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Auch Meinungen, die lediglich unter eine E-Mail-Adresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit", die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Auf acht Seiten begründet der Vorsitzende Richter Michael Foos ausführlich, dass die Klage der Lehrerin unbegründet ist und abgewiesen wird.

Der Richter schreibt unter anderem, dass "die Bewertungsmöglichkeiten im Portal der Beklagten" nicht als unzulässiger "Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin" zu qualifizieren seien. Es gehe bei den Spickmich-Beurteilungskriterien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten", aber auch "cool und witzig", "menschlich" oder "beliebt" nicht um die Persönlichkeit der Lehrerin, sondern um ihre konkrete berufliche Tätigkeit.

Online-Noten sind kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte

Die klagende Realschullehrerin hatte dem Gerichtssprecher zufolge im Gesamtergebnis bei Spickmich die Note 3,8 erhalten, worauf sie die Löschung ihrer Daten beantragte. Sie argumentierte, dass die öffentliche Bewertung eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeute. Das Gericht sah es anders - Klage abgewiesen.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Es sei davon auszugehen, dass die Lehrerin beim Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gehe, sagte der Sprecher. Auch die Gymnasiallehrerin aus Neunkirchen-Vluyn, die mit ihrer Klage in Köln gescheitert war, will keineswegs aufgeben. Lehrerverbände unterstützen die Klagen. Früher oder später dürfte der Casus Spickmich vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht landen.

Nach Angaben der Kölner Betreiber haben sich seit Februar 2007 mehr als eine halbe Million Schüler auf "Spickmich.de" registriert. Rund 250.000 Lehrer seien bewertet worden, die Durchschnittsnote betrug dabei 2,7.

"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht so umfassend erläutert hat, warum die Lehrernoten bei Spickmich unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen", sagte Spickmich-Initiator Tino Keller heute.

Ebenfalls freuen können sich die Spickmich-Macher über den Start ihres neuen Portals "Schulradar", das vor einer Woche ins Netz ging. Es ist so etwas wie die große Schwester von Spickmich: Auf der Seite können Eltern die Schulen ihrer Kinder in sechs Kategorien bewerten, sich über andere Schulen informieren und sich mit anderen Eltern austauschen.

"Unsere Erfahrung in der ersten Woche ist sehr positiv: Über 180.000 Besucher haben Schulradar.de besucht, Noten vergeben und Lob und Kritik mit Kommentaren angebracht", so Manuel Weisbrod, einer der Initiatoren der Seite.

maf/ddp/AP

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insgesamt 207 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
02.09.2008 von mugsy_migges: Schülernoten auch in´s Netz???

Dürfen Lehrer auch die Noten ihrer Schüler in´s Internet stellen? Notenbesprechungen werden ja heutzutage weitgehend im Einzelgespräch geführt, um die Privatsphäre des Schülers zu schützen. mehr...

03.07.2008 von carlosowas: Wann kommt ein Gerichtsradar?

Also ein Kölner Gericht hat jetzt das "Schulradar" erlaubt. Na ja. Wenn der Schuß des Gerichts nur nicht nach hinten geht. Ich wünsche mir jedenfalls ein Gerichtsradar oder ein Forum hier im Spiegel, wo obskure [...] mehr...

21.04.2008 von Piri:

Also lieber Herr Freimann, was Sie als Dorfteich bezeichnen, ist ein wertvolles Schulökosystem mit hundertprozentiger Nachhaltigkeitsgarantie für staunenswerte Populationen von Algen und Entengrütze! Sein hoher pädagogischer [...] mehr...

21.04.2008 von schensu:

Solange das nicht klar ist und jeder macht, was er will, fordere ich: DIE ABSCHAFFUNG DES PÄDAGOGISCHEN TAGES! oder zumindest dessen Umbenennung...;-)) mehr...

20.04.2008 von Peter-Freimann:

Neien, Piri, bitte, bitte keine deutschen Dorfteiche, eine richtige Seenplatte, ganz innovativ, so wie in Finnland! mehr...

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