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18.06.2008
 

Hessische Schulboykotteure

Drei Monate Gefängnis für Heimunterricht

Ein Ehepaar aus Nordhessen unterrichte seine Kinder seit Jahren zu Hause - jetzt hat das Landgericht Kassel sie zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Eltern lehnen die staatliche Schule ab, weil sie ihren Kindern den christlichen Glauben nicht genug vermittelt.

"In Furcht vor Gott" wollen die Eheleute D. aus Herleshausen in Nordhessen ihre Kinder erziehen. In einer normalen Schule werde der Glauben nicht geachtet, und es "wehe ein Wind gegen alles, was mit Glauben zu tun hat", sagte der Vater dem Hessischen Rundfunk.

Jetzt müssen er und seine Frau für drei Monate ins Gefängnis, weil sie "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder dem Unterricht entziehen. Der Richter verurteilte die so genannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Anklage. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht", sagte der Richter.

Weil der 47-jährige Mann und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Die Eltern seien wie Lastwagenfahrer, die vor Gericht beteuern, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen, sagte der Staatsanwalt. Die Mutter sagte unmittelbar nach dem Urteil, sie wollte ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernhalten.

Schulpflicht? Verfassungswidrig.

Die beiden Angeklagten leben mit ihren sieben Kindern auf einem Bauernhof, der älteste Sohn ist 16 Jahre, das jüngste Kind ein Jahr alt. Der Vater ist Journalist und die Mutter private Musiklehrerin, beide mit Hochschulabschluss. Nach eigenen Angaben lebt die Familie "in keiner Weise von Sozialhilfe" und "absolut schuldenfrei, und das seit vielen Jahren". Jürgen D. teilte SPIEGEL ONLINE mit: "Unseren Lebensunterhalt bestreiten wir u.a. damit, dass ich freiberuflich Nachhilfe erteile." Die Schulpflicht halten die Eheleute für verfassungswidrig. Der älteste Sohn hat inzwischen an einer staatlichen Schule ein halbes Jahr gelernt und anschließend erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Der Konflikt des Ehepaars mit Schule, Behörden und dem Gericht sorgt seit Monaten in Hessen für Aufsehen. Bundesweit gibt es eine ganze Reihe weiterer hartnäckiger und meist religiös motivierter Schulverweigerer. Fast immer werden sie von kleinen, aber rührigen Lobbyorganisationen gegen die allgemeine Schulpflicht unterstützt und rechtlich beraten. Beim Kampf pro "Homeschooling" contra Schulpflicht sind diese Initiativen sich einig. Sie heißen zum Beispiel "Schule zu Hause", "Schulbildung in Familieninitiative" oder "Schulunterricht zu Hause" und sind teils im "Netzwerk Bildungsfreiheit" organisiert.

Schon zu 900 Euro verurteilt worden

Mehrere Fälle wurden überregional bekannt. So wurde ein bibelfrommes Elternpaar in Hamburg strafrechtlich verurteilt, weil es drei Töchter auf eigene Faust in einem Reihenhaus unterrichtete und von der Außenwelt abschottete. Auch ein anderes strenggläubiges hessisches Ehepaar scheiterte vor Gericht mit der Forderung nach Heimunterricht, in Bayern gab es jahrelange Auseinandersetzungen mit der urchristlichen Gemeinschaft " Zwölf Stämme". In Bremen flog 2007 eine private Zwergschule auf, in der Jahrzehnte lang Eltern aus dem alternativen Steintor-Viertel ihre Kinder unterrichten ließen - sie hatten allerdings keine religiöse Motivation.

Das Ehepaar in Herleshausen dagegen war bereits im vergangenen Jahr zu 600 Euro für den Mann und 300 Euro für die Frau verurteilt worden. Ihr Verhalten begründeten die beiden mit ihrem christlichen Glauben, dessen Grundsätze ihrer Meinung nach in einer staatlichen Schule nicht ausreichend vermittelt würden. Beide seien nicht Mitglied einer Kirche, jedoch "zu Jesus Christus bekehrt", sagte der 47-Jährige. Ihre Kinder "in der Furcht vor Gott" zu erziehen, sei nur zu Hause möglich.

Der Richter stellte den Eheleuten in Aussicht, dass sie die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

maf/dpa, ddp

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