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03.07.2008
 

Noten im Netz

Lehrerin verliert gegen Spickmich

Erfolg für die Spickmich-Macher: Ein Kölner Gericht wies die Klage einer Gymnasiallehrerin gegen das Lehrerbenotungsportal ab. Ihre Bewertung dort stellt keinen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht dar, urteilten die Richter.

Bisher konnten die Spickmich-Macher aus Köln immer gelassen bleiben, wenn ein Gericht mal wieder darüber entschied, ob ihre Lehrerbenotungen im Internet zulässig sind. Schon eine ganze Reihe von Urteilen hat es zu der Seite gegeben - bisher waren alle für das Portal positiv. So war es auch dieses Mal.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies am Donnerstag die Klage einer Gymnasiallehrerin aus Moers gegen die Internet-Plattform Spickmich zurück. Die Pädagogin war in Berufung gegangen, nachdem sie schon in früheren Instanzen gescheitert war. Die Gymnasiallehrerin hatte bereits im Sommer 2007 versucht, ihre Benotung per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Sie war aber schon damals vor dem Kölner Landgericht und später vor dem Oberlandesgericht gescheitert.

Auf Spickmich können Schüler ihren Lehrern in Kategorien wie "motiviert", "faire Prüfungen" oder "beliebt" Noten geben. Seit Februar 2007 haben sich laut der Macher mehr als eine Million Schüler auf Spickmich.de registriert, rund 350.000 Lehrer wurden bislang benotet. Die Durchschnittsnote betrug 2,7. Die Kölner Klägerin landet im Moment bei einer 3,5.

Sie ist weiterhin der Meinung, dass die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer auf Spickmich eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstelle. Zudem handele es sich um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie legte daraufhin eine normale Klage gegen die Veröffentlichung ihrer Daten ein. Auch in diesem Hauptsacheverfahren unterlag sie am 30. Januar vor dem Kölner Landgericht - und nun vor dem Oberlandesgericht.

Spickmich sorgt für "wünschenswerte Transparenz"

Die Richter äußerten sich in ihren Urteilen zum Teil ausführlich zu den Argumenten der Lehrerin - fast immer mit dem gleichen Tenor: Die Seite stelle "keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin" dar, so begründen die Richter ihr Urteil auch am Donnerstag. Es handele sich bei Spickmich vielmehr um Werturteile, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Weiter heißt es in dem Urteil, "dass eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für Schüler und Eltern dienlich sind und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann".

Einen Unterlassungsanspruch aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe die Lehrerin ebenfalls nicht: Bei der Angabe von Name, Schule und Unterrichtsfächern handele es sich nicht "um besonders sensible Daten". Sie stammten von der Homepage der Schule und seien von einer öffentlich zugänglichen Quelle entnommen worden.

Zurzeit läuft noch eine weitere Klage gegen die Spickmich-Macher. Eine Duisburger Realschullehrerin versucht ebenfalls per Klage, ihre Noten bei Spickmich löschen zu lassen. Im April scheiterte auch sie vor dem Duisburger Landgericht. Die Richter in Duisburg entschieden wie ihre Kollegen in Köln: Die Bewertungen der Schüler seien zulässige Werturteile und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Auch die Duisburger Lehrerin ist in Berufung gegangen, ein Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf steht noch aus.

Auf zum Bundesgerichtshof

Die Spickmich-Macher rechnen damit, dass auch die Kölner Gymnasiallehrerin weiter gegen sie klagen wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ das Oberlandesgericht Köln ein Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof zu. Die Lehrerin hatte bereits im Dezember angekündigt, zur Not durch alle Instanzen zu gehen: "Wir überlegen auch, das Bundesverfassungsgericht direkt anzurufen", sagte ein Anwalt der Kanzlei, die die Lehrerin vertritt, bereits im Dezember im SPIEGEL.

Die Spickmich-Macher jubeln über ihre Erfolge: "Das Gericht hat uns erneut gezeigt, wie wichtig die Transparenz ist, die wir durch unsere Seite erreichen", sagt Bernd Dicks, einer der Spickmich-Betreiber.

mer/ddp/AP, dpa

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insgesamt 207 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
02.09.2008 von mugsy_migges: Schülernoten auch in´s Netz???

Dürfen Lehrer auch die Noten ihrer Schüler in´s Internet stellen? Notenbesprechungen werden ja heutzutage weitgehend im Einzelgespräch geführt, um die Privatsphäre des Schülers zu schützen. mehr...

03.07.2008 von carlosowas: Wann kommt ein Gerichtsradar?

Also ein Kölner Gericht hat jetzt das "Schulradar" erlaubt. Na ja. Wenn der Schuß des Gerichts nur nicht nach hinten geht. Ich wünsche mir jedenfalls ein Gerichtsradar oder ein Forum hier im Spiegel, wo obskure [...] mehr...

21.04.2008 von Piri:

Also lieber Herr Freimann, was Sie als Dorfteich bezeichnen, ist ein wertvolles Schulökosystem mit hundertprozentiger Nachhaltigkeitsgarantie für staunenswerte Populationen von Algen und Entengrütze! Sein hoher pädagogischer [...] mehr...

21.04.2008 von schensu:

Solange das nicht klar ist und jeder macht, was er will, fordere ich: DIE ABSCHAFFUNG DES PÄDAGOGISCHEN TAGES! oder zumindest dessen Umbenennung...;-)) mehr...

20.04.2008 von Peter-Freimann:

Neien, Piri, bitte, bitte keine deutschen Dorfteiche, eine richtige Seenplatte, ganz innovativ, so wie in Finnland! mehr...

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