Samstag, 21. November 2009

SchulSPIEGEL



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05.09.2008
 

Ausländische Schüler in Deutschland

Keine Aufenthaltserlaubnis für Schulschwänzer

Von Jochen Leffers

Weil drei Kinder ständig die Schule schwänzen, erhält eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo keine Aufenthaltserlaubnis. Das haben Göttinger Richter entschieden. Auch anderswo wächst der Druck auf Schwänzer - Berlin droht ausländischen Schulversagern gar mit Abschiebung.

Sechs Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens waren gegen die Flüchtlingsfamilie bereits eingeleitet worden, trotzdem erschienen drei der fünf Kinder häufig nicht zum Unterricht. Die Stadt Göttingen verweigerte deshalb dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse - zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen urteilte: Nur ein regelmäßiger Schulbesuch führe zu einer ausreichenden Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen: 1 A 78/08).

Schulflucht: Blaumachen kann heftige Folgen haben

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Die Eltern sind serbische Staatsangehörige und waren 1992 aus dem Kosovo eingereist. Ihre fünf Kinder wurden allesamt in Deutschland geboren. Die Familie erhielt von der Stadt Göttingen sogenannte Duldungen, die immer wieder erneuert wurden, und beantragte im November 2007 dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse nach der sogenannten Altfallregelung. Die Stadt lehnte das mit der Begründung ab, drei der fünf Kinder schwänzten ständig die Schule; überdies seien weder der Vater noch die Mutter "gewillt, Integrationsleistungen zu erbringen".

Nach Auffassung der Richter kann die Aufenthaltsgenehmigung nur erteilt werden, wenn der regelmäßige Schulbesuch nachgewiesen werde. Bei drei Kindern sei das nicht der Fall: So habe im Schuljahr 2007/2008 ein Kind 28 Tage gefehlt, davon acht unentschuldigt, bei den beiden anderen Kindern beliefen sich die Fehlzeiten auf 41 und 44 Tage. Zudem sei es mehrfach zu Gewalttätigkeiten und auch Diebstählen gekommen. Eines der Kinder habe auch weder an empfohlenen Sprachförderkursen noch an der Hausaufgabenhilfe teilgenommen, Zeugnisse und Schulbescheinigungen hätten die Kläger "nur sehr bruchstückhaft" vorgelegt. Es liege ein "kontinuierliches Fehlen während der gesamten Schullaufbahn" vor, heißt es im Urteil.

Blaumachen kann zur Ausweisung führen

Die Mutter hatte behauptet, das häufige Fehlen gehe auf Krankheiten durch gegenseitige Ansteckung der Kinder zurück. Daran hatte das Verwaltungsgericht starke Zweifel. Zudem sei der Vater wegen zahlreicher Straftaten verurteilt und ausgewiesen worden. Die Richter sehen auch keinen Härtefall, weil die Klägerin keine Integrationsleistungen zeige und auf angebotene Hilfen, um die Integration der Kinder zu verbessern, verzichtet habe. Daher wurde die Klage abgewiesen.

Das Göttinger Gericht hatte es offenkundig mit einem besonders krassen Fall zu tun: Bei den Eltern, viele Jahre als Flüchtlinge geduldet, gab es wenig bis keine Bereitschaft, sich selbst und ihre Kinder in das deutsche Lebensumfeld einzufügen - im Schulschwänzen wurde das besonders deutlich.

Auch anderswo steigt der Druck auf Einwandererkinder, mehr Energie in die Schule wie auch in die Suche nach einem Arbeitsplatz zu investieren. Vor allem Berlin scheint die Ausländergesetze verstärkt als bildungspolitischen Hebel nutzen zu wollen. Die Ansage lautet: Schulversagen und permanentes Blaumachen können zur Abschiebung führen. Darüber gab es in der Hauptstadt Ende August heftigen Streit. Der Senat gibt sich entschlossen, den Schulbesuch ausländischer Jugendlicher stärker zu kontrollieren.

Bis sie 16 sind, ist ihr rechtlicher Status an die Eltern gekoppelt, ab 16 Jahren können sie eine eigenständige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dazu müssen sie allerdings nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen oder sich in einer anerkannten Schul- oder Berufsausbildung befinden. Ab 18 müssen Jugendliche sich um ihre Aufenthaltserlaubnis selbst kümmern.

"Das ist keine Aufgabe des Ausländerrechts"

Auf Nachfrage der Ausländerbehörde müssen jetzt die Schulen Informationen über Schüler ab 16 Jahren geben, die nicht regelmäßig zum Unterricht erscheinen, sich nicht gezielt um einen Abschluss und einen Ausbildungsplatz bemühen. Als Konsequenz könne die unbefristete Aufenthaltserlaubnis verweigert werden - und dies könne künftig häufiger vorkommen, so die Berliner Innenverwaltung.

Die Behörde beschönigte das als "Prinzip Fordern und Fördern", dahinter steckt aber eine handfeste Drohung gegen Jugendliche, die vielfach in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Mit dem Ausländerrecht gegen schulische Probleme? Das löste Proteste bei den Oppositionsparteien aus und sorgte auch in der rot-roten Koalition für Verstimmungen. "Wir akzeptieren das nicht", sagte Giyasettin Sayan, Abgeordneter der Linkspartei, im "Tagesspiegel". Ausländische Jugendliche müssten gefördert, notfalls zu einem Bildungsabschluss gedrängt werden - "aber das ist keine Aufgabe des Ausländerrechts".

So sieht es auch der Integrationsbeauftragte der Berliner Grünen - über das Ausländerrecht sollten Missstände und Versäumnisse in der Bildungspolitik korrigiert werden, sagte Günter Piening. Der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner nannte es notwendig, Druck auszuüben, "gerade auf die Schulschwänzer". Aber die Bildungschancen ausländischer Schüler in Berlin seien auch durch Lehrermangel und Unterrichtsausfall eingeschränkt. Die Innenverwaltung reagierte auf die Kritik: "Wer sich viele Jahre bei uns aufhält und sich keine erheblichen Straftaten zuschulden kommen lässt, dem droht auch keine Abschiebung, nur weil er die Schule abbricht", sagte Staatssekretär Ulrich Freise und sprach von "Anreizen", eine Ausbildung zu absolvieren.

Berlin hat besonders massive Probleme mit Schulschwänzern. So fehlten im ersten Schulhalbjahr 2007/08 insgesamt 16.000 Schüler bis zu zehn Tage ohne Entschuldigung; 3500 brachten es auf mehr als zehn Tage und 659 hartnäckige Verweigerer sogar auf über 40 Tage. Besonders drastisch sind die Zahlen an den Hauptschulen: Bei der Hälfte der Schüler gab es unentschuldigte Fehlzeiten, an Gesamtschulen waren es 21 Prozent, an Realschulen 15 und an Gymnasien nur acht Prozent.

Massives Vorgehen gegen Schulschwänzer

Es sind also vor allem die Hauptschüler, die zum Blaumachen neigen - die Schulform mit dem höchsten Anteil von Schülern ausländischer Herkunft. Und eine besonders umstrittene Schulform mit dem Etikett "Hoffnungslosigkeit", denn selbst ein guter Hauptschulabschluss bietet nur schwache Berufsaussichten. Und jene Schulform, die im Lebensalltag von Bildungs- und Jugendpolitikern meist nur am Rande vorkommt. Ihre eigenen Kinder gehen ja aufs Gymnasium.

Das erleichtert möglicherweise Forderungen nach drastischem Vorgehen gegen Schulschwänzer. Die gab es in den vergangenen Jahren zuhauf: Zu Bußgeldern gegen die Eltern von Schulschwänzern greifen die Behörden inzwischen häufig, mitunter werden Kinder mit dem Streifenwagen abgeholt und zur Schule gefahren, oder Eltern erhalten sogar Freiheitsstrafen. Vor einigen Jahren verblüffte CDU-Politiker Jörg Schönbohm mit dem Vorschlag, hartnäckige Schwänzer mit elektronischen Fußfesseln an die Schule zu ketten - es blieb bei der Schnapsidee.

Wie Schönbohm sehen auch andere Innenpolitiker ständiges Blaumachen als direkte Vorstufe zur Kriminalität. So dachten die Innenminister der Länder im Frühjahr laut darüber nach, dass Spielkonsolen in Kaufhäusern zur Schulzeit ausgeschaltet bleiben müssen.

Sascha Steuer, jugendpolitischer Sprecher der Berliner CDU, forderte kürzlich sogar Knast für Schulschwänzer: Bei mehrwöchigem unentschuldigten Fehlen und Wirkungslosigkeit anderer Strafen könne gegen Schüler auch Jugendarrest beantragt werden. Einmal ist das tatsächlich schon geschehen - ein sächsischer Richter verurteilte eine 16-Jährige vor eineinhalb Jahren zu zwei Wochen "Ungehorsamsarrest".

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