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05.03.2009
 

Neuer Schulabschluss

"Das bringt den Sonderschülern nichts"

Die Bundesländer grenzen behinderte Kinder aus, schieben sie in Sonderschulen ab, sagt der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE verrät der Experte, was sich ändern muss und wieso die Kultusminister nur Kosmetik betreiben.

SPIEGEL ONLINE: Herr Bielefeldt, die Kultusminister wollen eigene Abschlüsse für Sonderschüler einführen. Was bedeutet das?

Heiner Bielefeldt: Das hört sich erst mal gut an. Ich halte es aber für ein problematisches Signal, das genau in die falsche Richtung weist.

SPIEGEL ONLINE: Warum?

Förderunterricht an einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern: "Behinderte Kinder werden aus dem allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen."
DDP

Förderunterricht an einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern: "Behinderte Kinder werden aus dem allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen."

Bielefeldt: Für Deutschland wird die Uno-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen völkerrechtlich Ende diesen Monats verbindlich. Diese Konvention setzt das System der Förderschulen unter einen neuen - und wie ich finde, heilsamen - Rechtfertigungsdruck. Denn in der Konvention steht, dass behinderte Kinder ein Recht auf inklusive Bildung haben. Wenn in Deutschland 400.000 Kinder und Jugendliche, also acht von zehn Kindern mit Behinderungen, keinen Platz im allgemeinen Schulsystem finden, obwohl viele von ihnen und ihren Eltern dies wollen, steht dies offensichtlich in Spannung mit den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention.

SPIEGEL ONLINE: Was beabsichtigen die Kultusminister denn mit den neuen Schulabschlüssen für Sonderschüler?

Bielefeldt: Das schönt natürlich die Statistik, nützt den betroffenen Förderschülerinnen und Schülern vermutlich aber überhaupt nicht. Eine formale Aufwertung ihres Abschlusses wird, so fürchte ich, den Sonderschülern am Arbeitsmarkt nichts bringen.

SPIEGEL ONLINE: Wem nützen die neuen Abschlüsse dann?

Bielefeldt: Den Kultusministern! Sie bewerten die Sonderschulabschlüsse neu - und reduzieren auf diese Weise auf einen Schlag ganz massiv ihre Statistik der Schüler ohne Abschluss. Die Kultusminister wollen, so schreiben sie selbst, Förderschüler ja nicht mehr als Abbrecher werten.

SPIEGEL ONLINE: Verstoßen die Kultusminister gegen das Völkerrecht?

Bielefeldt: Mit der Schaffung eines neuen Abschlusses unterhalb des Hauptschulabschlusses stabilisieren die Kultusminister das bestehende Förderschulwesen. Die Konvention aber verlangt im Gegenteil, es kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Aus der Perspektive der Behindertenrechtskonvention sind die neuen Abschlüsse also das falsche Signal.

SPIEGEL ONLINE: Die Bundesländer besitzen die grundgesetzliche Kompetenz für Bildung. Sie wollen sich keine Vorschriften machen lassen - und müssen es auch nicht.

Bielefeldt: Richtig ist, dass die Uno-Konvention keine organisatorischen Vorgaben macht, wie das Bildungssystem konkret auszusehen hat; hier hat der Staat weite Gestaltungskompetenzen. Aber die völkerrechtliche Verpflichtung, die Deutschland eingegangen ist, bindet selbstverständlich auch die Bundesländer. Die Konvention verschafft Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf, ein Leben ohne Barrieren zu führen. Für Bildung bedeutet das einen Anspruch auf inklusive Bildung.

SPIEGEL ONLINE: Was bedeutet inklusiv? In Deutschland spricht man doch immer von integrativen Schulen.

408.000 Schüler besuchen in Deutschland Sonderschulen. Nach ihrer Schulzeit erhalten sie kein qualifiziertes Zertifikat, sondern nur eine Art Teilnahmebestätigung. Wer nach der Förderschule keinen Abschluss an einer weiterführenden Schule erwirbt, gilt als Schulabbrecher. Acht von zehn Förderschüler gehen als Abbrecher in die Statistik ein.
Bielefeldt: Inklusiv meint, dass diese Kinder von Anfang an dazugehören sollen. Die allgemeine Schule ist eben auch ihre Schule. Sie müssen nicht etwa anklopfen wie Bittsteller, die darauf hoffen, dass man ihnen vielleicht die Türe aufmacht. Sie müssen sich nicht integrieren und anpassen. Nein, sie haben einen Anspruch darauf, als Mitglieder der Gesellschaft im allgemeinen Schulsystem Aufnahme zu finden.

SPIEGEL ONLINE: Viele Menschen fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, behinderte Kinder zusammen mit anderen Kindern in eine Schule zu schicken. Selbst unter den betroffenen Familien finden sich starke Befürworter für den Schonraum, den eine Sonderschule bietet.

Bielefeldt: Niemand wird diese Menschen zwingen, ihr Recht auf Regelschule wahrzunehmen. Aber das kann im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass die Rechte für die anderen dadurch eingeschränkt werden dürfen. Es ist erwiesenermaßen möglich, dass alle Kinder gemeinsam lernen. Man kann sicher nicht über Nacht überall inklusive Schulen einrichten. Klar ist auch, dass wir die sonderpädagogische Kompetenz in den Schulen brauchen, welche die Menschen mit Behinderungen aufnehmen. Da muss sich einiges ändern. Wir als Institut für Menschenrechte würden aber gerne konkrete Schritte in diese Richtung sehen. Auftrag der Konvention ist es, die Autonomie der Betroffenen anzuerkennen. Sie sollen entscheiden, wo sie lernen wollen, nicht der Staat.

SPIEGEL ONLINE: Wie könnte man das Ihrer Ansicht nach tun?

Bielefeldt: Seitens der Behindertenverbände ist Idee eines Nationalen Aktionsplans ins Gespräch gebracht worden, der dazu dienen soll, den Handlungsbedarf im Einzelnen genau zu identifizieren und konkrete Schritte festzulegen. Ich halte dies für eine sinnvolle Idee. Wir brauchen jedenfalls politische Selbstverpflichtungen und vielfältige Fortbildungen.

SPIEGEL ONLINE: Eltern behinderter Kinder führen oft einen zermürbenden Kampf mit Schulräten, um nicht in Sonderschulen zu landen. Was raten Sie denen?

Bielefeldt: Ihre Rechte wahrzunehmen. Es kann im Einzelfall ein langer Weg für Eltern sein, vor einem deutschen Gericht und später vor dem neuen Uno-Beschwerdeausschuss in Genf, das Recht auf inklusives Lernen durchzusetzen. Aber die Konvention verteilt die Karten völlig neu: Die Länder und ihre Schulbehörden müssen nun argumentieren, warum ein behindertes Kind nicht aufgenommen werden kann; sie können sich nicht mehr pauschal auf organisatorische und finanzielle Gesichtspunkte berufen. In der Konvention steckt daher ein großes politisches Potential. Auch wenn das noch nicht alle sehen.

Das Interview führte Christian Füller

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