Von Oliver Trenkamp
Es klingt wie eine radikale Wende im Umgang mit behinderten Kindern: Die Sonderschulpflicht soll in der allgemeinen Schulpflicht aufgehen, für alle behinderten Kinder die allgemeine Schulpflicht gelten und das "Entscheidungsrecht über den Lernort" fortan bei den Eltern liegen.
Das sehen die Pläne von Baden-Württembergs Kultusminister Helmut Rau (CDU) vor. Ziel sei es, die Zahl der behinderten Kinder an allgemeinbildenden Schulen zu steigern, sagte Rau.
Förderschule (in Mecklenburg-Vorpommern): Eine halbe Million Kinder wird in Deutschland sonderpädagogisch gefördert
Damit wagt sich der Landespolitiker aus der Deckung, die er und seine Kollegen in der Kultusministerkonferenz im März verabredet hatten. Damals schoben sie das unbequeme Thema Sonderschulen erstmal in eine Arbeitsgruppe ab. Sie konnten sich nicht einigen, wie sie auf eine Uno-Konvention reagieren sollten, die vorsieht, dass behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam lernen sollen. Eine Konvention, gegen die Deutschland verstoße, wie das Deutsche Instut für Menschenrechte anprangert.
Doch wie radikal die baden-württembergische Wende in der Praxis wirklich aussehen wird, ist völlig unklar. Denn entschieden ist noch lange nichts. Auch Minister Rau will das Thema zunächst von einer Expertenrunde ausgiebig diskutieren lassen - und laut Ministerium ist noch nicht einmal klar, wer darin sitzen soll. Dann soll es irgendwann einen Gesetzentwurf geben, wie auch immer der dann aussehen wird. Angepeilt ist eine Schulgesetzänderung für das Schuljahr 2010/2011, Modellversuche an einzelnen Schulen seien schon vorher möglich, so ein Sprecher des Ministeriums.
Über die Schule sollen die Eltern entscheiden - in der Regel
Schon jetzt aber heißt es aus Raus Ministerium: Nein, eine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit der Eltern soll es nicht geben. Nein, das Sonderschulwesen soll nicht abgeschafft werden, auf keinen Fall. Auch weiterhin sollen behinderte Kinder getrennt von nicht-behinderten Kindern unterrichtet werden, jedenfalls könne das nicht generell ausgeschlossen werden.
Kultusminister Rau hat immerhin Eckpunkte vorgegeben. Demnach sollen "Bildungskonferenzen", in denen Lehrer, Mitarbeiter des Jugendamts und andere Fachleute sitzen, den betroffenen Eltern künftig geeignete Schultypen vorschlagen. "Die Entscheidung über den Lernort vor dem Hintergrund von Alternativen sollte dann das Recht der Eltern sein", sagte Rau. Im Klartext: Sofern die "Bildungskonferenz" keine Alternativen zur Sonderschule vorschlägt, bleibt den Eltern nichts anderes übrig. Doch das soll der Ausnahmefall bleiben.
Es gehe dabei um Einzelfallentscheidungen, ob ein behindertes Kind besser an einer Sonder- oder einer Regelschule gefördert werde, sagte Rau. Das bedeute nicht, dass die Sonderschulen abgeschafft würden.
Deutschland hinkt bei der Integration hinterher
In Deutschland wird fast eine halbe Million Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gefördert. Nur knapp jeder Siebte bekommt die Chance, gemeinsam mit Nicht-Behinderten in einer regulären Schule zu lernen - nach Angaben des Deutschen Behindertenrates (DBR) eine der niedrigsten Quoten in Europa.
Dass es auch anders geht, zeigt sich in Skandinavien. Dort lernen 90 Prozent der behinderten Kinder an Regelschulen - egal, ob sie lern-, körper- oder geistig behindert sind.
In welchem Maße behinderte Schüler integriert werden, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. In Berlin und Schleswig-Holstein beispielsweise nimmt jeder dritte behinderte Schüler an normalem Unterricht teil. In Bremen haben betroffene Eltern als einzige sogar einen Rechtsanspruch, die Schule für ihr Kind zu wählen. Rund 45 Prozent der behinderten Schüler gehen dort in Regelschulen. Schlusslichter bei der Integration sind Niedersachsen mit und Sachsen- Anhalt mit jeweils etwa fünf Prozent. In Baden-Württemberg sind es laut Kultusministerium immerhin 25 Prozent.
Die Opposition in Baden-Württemberg und die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßten die Ankündigung von Kultusminister Rau als Schritt in die richtige Richtung. Die SPD-Fraktion hält die "Bildungskonferenzen" allerdings für unnötig. Wie sie forderten auch die Grünen ein "echtes Elternwahlrecht ohne Einschränkungen".
Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, forderte die Bundesländer auf, ein verbindliches Aktionsprogramm für so genannte "inklusive Bildung" vorzulegen, das konkrete Schritte und einen Zeitplan enthält. Der Vorrang für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder müsse in den Landesschulgesetzen verankert werden.
Eine Uno-Konvention stärkt das Recht der Eltern
Karin Evers-Meyer (SPD), Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, sprach mit Blick auf die geringe Integrationsquote von einer "Schande". "Es ist nicht in Ordnung, wie in Deutschland behinderte Kinder beschult werden", sagte sie im WDR. Da müsse ein körperbehindertes Kinder weit fahren, um eine spezielle Schule für Körperbehinderte zu besuchen. Evers-Meyer forderte Eltern behinderter Kinder auf, das Recht auf gemeinsamen Unterricht einzufordern. Die Uno-Konvention gebe ihnen dafür Rückenwind.
Der Weg zu diesem völkerrechtlichem Dokument war weit. Zwei Jahre lang wurde hinter den Kulissen um die deutsche Unterschrift unter die Konvention gerungen. Die Richtlinie stärkt eindeutig die Rechte von Eltern, die für ihr behindertes Kind einen Platz in einer Regelschule einfordern. Seit Jahren laufen in allen Bundesländern dazu Klagen.
Doch noch entscheiden Gerichte anders. Gerade wies das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine Klage von Eltern ab, die durchsetzen wollten, dass ihre behinderte Tochter nach dem normalen Grundschul-Lehrplan unterrichtet wird. Es bestehe ein öffentliches Interesse daran, dass hilfsbedürftige Schüler eine besondere sonderpädagogische Förderung erhalten, urteilten die Richter (Aktenzeichen 9 A 7/09).
"Im Bereich der Schule treffen Erziehungsrecht und Erziehungsverantwortung der Eltern auf den Erziehungsauftrag des Staates. Dieser Auftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet", heißt es in dem Urteil, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Ein Kind kann demnach auch gegen den Willen der Eltern als Sonderschüler eingestuft werden.
Mit Material von dpa und AFP
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