Von Julia Walker
Philipp Koch ist 15 Jahre alt und hat das Down-Syndrom. Sieben Jahre besuchte Philipp eine integrative Grundschule mit Förderstufe. Vor einem Jahr aber entschied die Marburger Schulbehörde: Philipp muss auf eine Sonderschule. Der Wechsel auf eine Gesamtschule mit gemeinsamem Konzept wurde der Familie verweigert. Seine Eltern und Mitschüler konnten das nicht verstehen.
Philipp Koch (l.) und Mutter Anke: "Philipp wird diskriminiert"
Dass es behinderten Kindern in Deutschland mehrheitlich so ergeht wie Philipp, zeigt der aktuelle Behindertenbericht der Bundesregierung, der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll und SPIEGEL ONLINE vorliegt. Darin geht es um Gleichbehandlung, Beschäftigung, Leistungen und Barrierefreiheit. Doch vor allem im Bereich der Bildung ist die Lage besonders prekär.
Bereits zu Beginn des 132 Seitenlangen Berichts zählt die Bundesregierung Fortschritte dieser Legislaturperiode auf: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006 habe Deutschland einen wichtigen Schritt getan, Diskriminierungen behinderter Menschen zu beseitigen, loben die Autoren des Berichts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Bilanz sieht gut aus - auf dem Papier
Ein Meilenstein der Politik für behinderte Menschen sei die Unterzeichnung der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Übereinkommen hatte Deutschland im März 2009 ratifiziert. Es schützt und stärkt die Rechte von rund 650 Millionen behinderten Menschen weltweit, von denen leben rund acht Millionen in Deutschland.
Die Bilanz sieht gut aus - auf dem Papier: Deutschland hat sich verpflichtet, behinderte und nichtbehinderte Kinder von Anfang an gemeinsam zu unterrichten und zu erziehen. Frühzeitig und selbstverständlich soll der Umgang der Kinder untereinander sein, gemeinsame Bildung soll weiter ausgebaut werden.
Der große Haken: Bildung ist Ländersache, und somit sind es die Bundesländer, die in der Pflicht stehen, wenn es darum geht, behinderte Kinder und Jugendliche nicht länger in Sonderschulen abzuschieben. Dass die Länder dazu noch immer kaum bereit sind, zeigt der Behindertenbericht der Bundesregierung: "In Deutschland besuchen nur 15,7 Prozent der behinderten Kinder und Jugendlichen gemeinsam eine Schule mit Nichtbehinderten." Ein Satz der untermauert, worüber sich die Eltern von Philipp Koch und mit ihnen Tausende weitere Eltern behinderter Kinder ärgern: Die wohlklingenden Worte in den aktualisierten Landesgesetzen der vergangenen Jahre sind oft nur Lippenbekenntnisse.
Der 15-jährige Philipp gehört zu den rund 400.000 Schülern in Deutschland, die mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Mehr als drei Viertel von ihnen verlassen die Schule ohne Schulabschluss. Nur 0,2 Prozent erreichen das Abitur. Der Grund: Der Wechsel von der Förder- in die Regelschule findet so gut wie nie statt.
"In der EU nimmt Deutschland einen der letzten Plätze ein"
Dass die Sonderschüler nur einem Erwerbsleben in der Behindertenwerkstatt entgegensehen, erkennt auch die Bundesregierung. Ihre Bedenken kleiden sie in verquaste Worte: Sie "nimmt die Sorge ernst", dass eine Sonderschule bei einem behinderten Kind "nicht immer seine Bildungs- und Berufsperspektive angemessen fördert."
Doch mehr als die Versicherung, dass der Anteil der Förderschüler durch Integrationsmaßnahmen insgesamt reduziert werden soll, gibt es im Behindertenbericht nicht. In Deutschland bleibt die gemeinsame Schulerziehung von Kindern mit und ohne Behinderung immer noch die große Ausnahme.
Trotz der Übernahme der Uno-Konvention in deutsches Recht hinkt Deutschland im Vergleich zu den 51 Unterzeichnerstaaten hinterher. Klaus Lachwitz, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die sich für die Rechte geistig Behinderter einsetzt, kritisiert die Situation der behinderten Schüler in Deutschland: "Innerhalb der europäischen Union nimmt Deutschland einen der letzten Plätze ein."
Dass gerade ein Fünftel der behinderten Kinder in Deutschland an Regelschulen unterrichtet wird, kritisiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). "In anderen Ländern ist das Verhältnis genau umgekehrt: Über 80 Prozent der Schüler mit Behinderungen werden an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet", sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Dass in Deutschland vier von fünf Kindern mit Behinderung aussortiert und auf die Förderschule geschickt werden, sei "grob fahrlässig", so Buntenbach.
"Philipp hatte in dem Jahr keine einzige Verabredung"
Von solch erdrückenden Zahlen ließen sich die Eltern von Philipp Koch nicht abschrecken: Gestärkt durch Deutschlands Ratifizierung der neuen Uno-Konvention verklagten sie das Land Hessen - sie wollten erreichen, dass Philipp weiter in eine ganz normale Schule gehen darf. "Philipp wird in seinem Recht auf Entfaltung diskriminiert", sagte seine Mutter Anke Koch unter anderem in den Talkshows von ARD und ZDF. Dort berichtete Philipps Mutter auch von der glücklichen Zeit an der Gießener Sophie-Scholl-Schule. Mit zwei Lehrern in der Klasse hatte ihr Sohn dort "ein eigenes Tempo" und habe sich viel mit anderen Kindern verabredet. In der vierten Klasse machte er mit den anderen Kindern gemeinsam den Fahrradführerschein.
Bereits nach einem Jahr auf der Sonderschule beklagt die Mutter vor allem die Vereinsamung ihres Sohnes: "Philipp hatte in dem Jahr keine einzige Verabredung", sagte Anke Koch in einer TV-Sendung im Juni. Weil derzeit noch ein Gutachten über Philipps Eignung für eine Regelschule aussteht, wollte sich seine Mutter gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht näher äußern.
Mit Verweis auf Schicksale wie das von Philipp fordern Kritiker, dass die Ausgrenzung ein Ende haben müsse: Die Uno-Konvention müsse umgesetzt werden. Sie verlangt einen Inklusionsgrad von 80 bis 90 Prozent. Hier seien die Bundesländer in der Pflicht, sagt DGB-Vertreterin Buntenbach. Ulrich Bauch von der Lebenshilfe fordert die Wahlmöglichkeit für die Eltern zwischen unterschiedlichen Schulformen, die bisher nur sehr bedingt und sehr ungleich verteilt zur Verfügung steht.
Bis die gutgemeinten Ansätze aus dem Behindertenbericht etwas ändern, wollte die Familie Koch nicht warten. Für seinen Sohn Philipp hat sie sich mit Hilfe der Medien stark gemacht. Vor dem Verwaltungsgericht Gießen haben die Eltern von Philipp mit ihrer Klage gegen die hessische Schulbehörde immerhin einen Vergleich erreicht. Darin beauftragt das Gericht das Schulamt im Heimatlandkreis der Familie Koch mit einem Gutachten, das Philipps Eignung für eine Regelschule prüfen soll. Fällt das Gutachten positiv aus, womit die Eltern fest rechnen, wird Philipp wohl Ende August wieder eine Regelschule besuchen dürfen.
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