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26.07.2009
 

Noten für Lehrer

Spickmich-Lehrerin klagt erneut

Eine Lehrerin, die sich nicht online von Schülern bewerten lassen will, ruft das Bundesverfassungsgericht an. Sie sieht vom Lehrerbewertungsportal spickmich.de ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich eine gleich begründete Revision der Lehrerin abgewiesen.

Der Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen und dem Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de könnte in eine neue Runde gehen. Nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) will die Lehrerin jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Portal klagen.

Die Klage stütze sich auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sagte der Anwalt der Lehrerin, weil die Daten in dem Internet-Portal ohne Einwilligung der Bewerteten verwendet werden.

Der BGH hatte allerdings im Fall spickmich.de in genau dieser Frage die Bewertung ohne Einwilligung für grundsätzlich zulässig erklärt. Ende Juni hatte das höchste deutsche Zivilgericht die Revision der Lehrerin darum zurückgewiesen.

Die Klägerin unterrichtet an einem Gymnasium in Moers die Fächer Deutsch und Religion. Sie wurde auf spickmich.de in Kategorien wie "guter Unterricht", "cool und witzig", "menschlich" und "faire Noten" bewertet - und kam auf eine Gesamtnote von 4,3.

Heute, zwei Jahre nach dem ersten Prozess am Landgericht Köln, sind einige Bewertungen hinzugekommen, die Note ist auf 3,2 verbessert worden. Nach wie vor pocht die Lehrerin auf die Löschung des Eintrags.

cht, dpa

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