Grundschullehrer müssen vor allem eines sein: geduldig. Pünktlichkeit, Sorgfalt, Konzentration - viele Tugenden müssen sie ihren kleinen Schülern erst noch beibringen. Eine Lehrerin in Brandenburg hatte offenbar wenig Geduld und wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Sie muss eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro zahlen.
Die Lehrerin schlug Erstklässler in vier Fällen mit der flachen Hand auf den Kopf, weil die taten, was Grundschüler öfter mal tun: Sie kamen verspätet zum Unterricht, schrieben Aufgaben von der Tafel falsch ab, packten ihre Schulsachen nur verzögert aus, brachten Unruhe in den Unterricht.
Die Vorfälle geschahen in den Monaten August 2006 und März 2007 an einer Grundschule im brandenburgischen Eichwalde. Damals weinten Kinder aus der Klasse 1b zu Hause, sie erbrachen sich und bekamen vor dem Schulgebäude Schreikämpfe. Erst nach und nach erfuhren die Eltern, warum sich ihre gerade erst eingeschulten Kinder so verhielten. Rund drei Jahre ist das her - nun wurde die Lehrerin vom OLG Brandenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen rechtskräftig verurteilt.
In Leserbriefen wurden die Eltern angegangen
Bereis im April 2008 sah es das Amtsgericht der Stadt Königs Wusterhausen als erwiesen an, dass die Klassenlehrerin fünf Kinder geschlagen hat. Sie wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro verurteilt. Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen: Die Lehrerin ging in Revision. Schon während der Verhandlung hatte sie erklärt, dass die Vorwürfe eine Kampagne der Eltern seien und jeder Grundlage entbehrten.
Unterdessen wurde sie an eine andere Schule versetzt. Dass sie nicht suspendiert wurde, begründete Schulamtsleiter Werner Weiss damals mit einer besonderen Logik: Eine Suspendierung wäre gar keine Strafmaßnahme gegen die Lehrkraft, sondern nur gegen alle anderen Beteiligten. "Die Lehrerin muss nicht arbeiten, bekommt weiter Geld - und bei uns fällt der Unterricht aus."
Für die Eltern folgte nicht nur eine weitere Gerichtsverhandlung: Leser der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" warfen ihnen vor, sich die Vorfälle "ausgedacht" zu haben. Die Eltern, hieß es in Leserzuschriften, forderten "Kuschelpädagogik" für ihre Kinder, sie bereiteten sie nicht richtig auf den "schulischen Ernstfall" vor.
Freispruch nur zu einem Tatvorwurf
"Bis zum Schuleintritt durften die kleinen Prinzen und Prinzessinnen fast alles tun, was sie wollten", schrieb eine Leserin. Wenn es in der Schule dann nicht so laufe wie gewünscht, so argumentierte sie weiter, sei natürlich der Lehrer schuld. "Dann werden Elternstammtische organisiert und überlegt, wie man den Lehrer am besten loswird."
Das Landgericht Potsdam übernahm im Revisionsprozess derlei krude Argumente freilich nicht und stellte fest, dass die Lehrerin Erstklässler mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen habe. Das Strafmaß wurde im November 2008 aber auf 150 Tagessätze zu je 30 Euro abgemildert, ohne Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Auch gegen dieses Urteil legte die Pädagogin Revision ein und beantragte Freispruch. Das Oberlandesgericht Brandenburg lehnte die Revision nun ab, stellte allerdings das Verfahren in einem der ursprünglich fünf Tatvorwürfe ein. Als Grund gab das Gericht Ungenauigkeiten bei der Arbeit der Vorinstanzen an. "Dieser eine Vorwurf war nicht klar von anderen Vorkommnissen abzugrenzen", sagte eine Gerichtssprecherin.
Nun muss das Landgericht Potsdam erneut über die Höhe der Geldstrafe entscheiden, weil die Verurteilung nur noch in vier Fällen erfolgte. Die gute Nachricht für die Eltern: Eine Revision ist nicht mehr möglich.
bim/AP
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Lehrer, die ihnen von uns anvertraute Kinder prügeln oder sonstiger physischer und psychischer Gewalt aussetzen sind nicht nur für diesen Beruf ungeeignet sondern kann ich nur als menschliche Wracks bezeichnen. Steineklopfen [...] mehr...
Warum sollte es dazu ein Forum geben? Das war doch wohl eine Romeo-und-Julia-Geschichte, die nichts mit dem Beruf des Opfers zu tun hatte. mehr...
Nach dem ganzen Lehrer-Bashing hier... (hier gegen diese Person berechtigt, aber sonst... gähn!): Warum gibt es kein Forum zum Artikel mit der erstochenen Pädagogin... passt wohl nicht zur Spiegel-Linie oder? mehr...
Die sich aber mit Ihren Abkömmlingen und eventuellen erzieherischen Defiziten rumschlagen muss. ;-) Nein, ernsthaft, ich finde, es ist mittlerweile ins Gegenteil umgeschlagen. Zu meiner Grundschulzeit hatten wir eine alte [...] mehr...
Sie stören sich an meinem Ausdruck "beim Schlafittchen nehmen". Das kann z. B heißen: Sie packte ihn beim Genick und führte ihn weg, oder, sie nahm in bei der Hand und führte ihn hinweg. Beides bedeutet körperlichen [...] mehr...
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