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27.05.2010
 

Muslimischer Schüler

Gericht verbietet Gebete in der Schulpause

Pause ohne Gott: Oberverwaltungericht verbietet Mittagsgebet
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DPA

Betet ein muslimischer Jugendlicher auf dem Schulgelände, gefährdet das den Schulfrieden, sagt der Berliner Senat. Das Oberverwaltungsgericht sieht es ähnlich und kippte ein Urteil der ersten Instanz: Zunächst hatte ein 16-jähriger Gymnasiast das Recht zum Gebet in der Schule erstritten.

Ein muslimischer Jugendlicher, der vor Gericht für sein Recht stritt, in der Schule zu beten, hat in zweiter Instanz gegen das Land Berlin verloren. Eine Berliner Schule darf dem muslimischen Schüler das Gebet in der Schule außerhalb des Religionsunterrichts verbieten.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden und damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Das Gericht begründetet das Urteil damit, dass eine Einschränkung der Religionsfreiheit in der Schule gerechtfertigt sei, um andere Verfassungsgüter zu schützen - etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und den für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendigen Schulfrieden.

Konkret ging es um den Fall eines 16 Jahre alten Muslims, dem das Verwaltungsgericht Berlin im September das Recht zugesprochen hatte, einmal täglich an seinem Gymnasiums im Stadtteil Wedding außerhalb der Unterrichtszeit nach islamischem Ritus zu beten. Die Entscheidung der Vorinstanz hoben die Richter am Donnerstag auf und betonten in der Begründung besonders die Gefahr für den Schulfrieden.

Junge nutzte den Raum in zwei Jahren nur 14 Mal, sagt die Schule

Vor Gericht bezweifelte Margarete Mühl-Jäckel, Rechtsanwältin des Landes Berlin, dass der Junge tatsächlich großen Wert auf ein Mittagsgebet in der Schule lege. Den Raum, der ihm seit zwei Jahren zum Gebet außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung stehe, habe er erst 14 Mal genutzt, seit Februar habe er gar nicht mehr in dem Raum gebetet.

Der Jugendliche bestritt jedoch, nur selten sein Mittagsgebet in der Schule zu verrichten. Regelmäßig bete er nach dem Sportunterricht in der Umkleidekabine. Zudem hätten ihm Lehrer mehrmals den Zugang zum Gebetsraum verwehrt. Oft seien sie auch schwer zu finden, und er müsse ihnen "hinterher rennen", so der 16-Jährige. Die Gebetszeiten richteten sich nach Sonnenauf- und -untergang, zumindest an den kurzen Wintertagen müsse er auch in der Schule beten, argumentierte er vor Gericht und berief sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."

Außerdem stritten die Parteien vor Gericht darüber, ob es nach islamischen Grundsätzen erlaubt ist, das Mittagsgebet zu verschieben und mit dem Gebet am Nachmittag zusammenzulegen. In erster Instanz hatte ein Islamwissenschaftler gesagt, das sei nur in Ausnahmefällen möglich. So sieht das auch der 16-jährige Schüler. Ein anderer Islamwissenschaftler, auf den sich das Land Berlin beruft, kommt zu einer gegenteiligen Einschätzung: dass muslimische Schüler nicht in der Schule beten müssten, da "plausible Gründe" ausreichten, das Gebet zu verschieben. Das habe bereits der Prophet Mohammed erlaubt.

Die Schulleiterin: "Ein guter Tag"

Auch die Tragweite des Verfahrens wurde von den Prozessbeteiligten unterschiedlich bewertet. "Das islamische Ritualgebet hat Demonstrationscharakter und dient auch der sozialen Kontrolle", begründete Ludger Pieper, Abteilungsleiter in der Schulverwaltung, die Beschwerde des Berliner Senats. Für das Land Berlin hat der Prozess "Pilotcharakter", die Behörden fürchten, dass weitere Glaubensgemeinschaften einen eigenen Gebetsraum einfordern könnten. Der Anwalt des Schülers dagegen sprach von einer Einzelfallentscheidung.

Das OVG schloss sich der Argumentation der Berliner Schulverwaltung an. Die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann verwies auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten seien, und sagte, Konflikte würden sich verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde. Sie gab damit der Berliner Schulverwaltung Recht, die durch das Gebet des Jungen den Schulfrieden gefährdet sah. Der Senat hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil die Befürchtung geäußert, dass durch die Entscheidung staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und sich "Glaubensinseln" bilden könnten.

Schulleiterin Brigitte Burchardt sagte zu dem Urteil, dies sei "ein guter Tag für die Berliner Schule". An dem Gymnasium mit Schülern aus 29 Ländern war es bereits mehrfach zu Auseinandersetzungen über religiöse Fragen gekommen. Spannungen habe es besonders zwischen Sunniten, Schiiten und Aleviten gegeben, sagte die Schulleiterin vor Gericht.

Kenen Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, begrüßte das Urteil. Er habe sich bereits in erster Instanz ein anderes Urteil gewünscht und freue sich, dass nun der Bildungsauftrag der Schule vor die Religionsfreiheit gestellt worden sei, sagte Kolat.

Richterin Fitzner-Steinmann kündigte bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung an, eine Revision zuzulassen. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. (Aktenzeichen 3 B 29.09)

cht/dpa/apn

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