Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Eine Erdkundelehrerin verklagt eine minderjährige Schülerin, die Gerüchte über eine angebliche Hasenphobie der Pädagogin gestreut haben soll. Die 16-Jährige soll Hasen an die Tafel im Klassenzimmer gemalt und ihren Mitschülern erzählt haben, die Lehrerin fürchte sich vor den Tieren und drehe bei deren Anblick durch - ja sogar schon, wenn sie nur das Wort "Hase" höre.
Bei der sogenannten Ehrenschutzklage geht es der Lehrerin darum, dass die Schülerin es künftig unterlässt, diese Behauptung aufzustellen. Am Dienstag wurde das Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Vechta in Niedersachsen fortgesetzt, zwei Zeugen wurden angehört.
Das Gericht muss klären, ob die Schülerin ihre Lehrerin bewusst gemobbt oder die Lehrerin auf einen normalen Schülerstreich überreagiert hat. Die Anwältin der Schülerin sagte, es sei "sehr ungewöhnlich, dass gleich ein Prozess losgetreten wird, wenn eine Lehrerin mit einem Schüler nicht klarkommt". Ob die Lehrerin tatsächlich an einer Hasenphobie leidet, konnten die drei bisherigen Verhandlungstage nicht klären. Die Lehrerin gab sich vor Gericht forsch und selbstbewusst; die Schülerin, die in Begleitung ihrer Mutter ins Gericht gekommen war, eher schüchtern.
Die Deutsch- und Erdkundelehrerin hatte bereits 2008 eine andere Schülerin wegen der gleichen Sache verklagt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Die Schülerin darf nun nicht mehr behaupten, die Lehrerin leide an einer Hasenphobie. Damals hatte die Frau noch an einer anderen Schule in Goldenstedt gearbeitet. Dort ging auch die 16-Jährige zur Schule, die jetzt vor Gericht steht. Sie hatte die Geschichte über die angebliche Hasenphobie mitbekommen. Eine Zeugin sagte vor Gericht, es habe da Gerüchte gegeben, der Hase der Lehrerin sei gestorben.
Entscheidung erst im Juli: Der Langohr-Prozess hoppelt eher langsam
Lehrerin und Schülerin wechselten unabhängig voneinander an eine Haupt- und Realschule in Vechta. Das Mädchen sagte am Rande der Gerichtsverhandlung, als es erfahren habe, dass die Frau in ihrer 9. Klasse unterrichten sollte, sei ihr ein "Oh nee!" entfahren. Ihre Mitschüler hätten daraufhin wissen wollen, was denn mit der Lehrerin sei. Daraufhin habe sie den anderen von der angeblichen Angst vor Hasen erzählt. Ihre Mitschüler hätten eine Woche später aus Neugier ausprobieren wollen, wie denn die Frau auf Hasenzeichnungen an der Tafel reagiere.
Ihre Tochter habe mit den Hasenzeichnungen nichts zu tun gehabt, sagte die Mutter der beklagten Schülerin. "Sie hat auch keine Schüler gegen die Lehrerin aufgestachelt." Dennoch habe sie sofort ein Schreiben vom Anwalt der Lehrerin bekommen. "Die Lehrerin hat vorher nicht einmal mit mir gesprochen", so die Mutter.
Der Richter sagte, das Gericht müsse klären, ob die Behauptung der Schülerin über die Hasenphobie wahr sei. Sollte sie stimmen, müsse zwischen einem Verbreitungsinteresse und einem Schutzinteresse der Lehrerin abgewogen werden. "Falsche Tatsachenbehauptungen darf man nicht machen, wahre muss man hinnehmen", sagte der Richter Hermann Pieper im NDR. Der Anwalt der Lehrerin sagte, seine Mandantin könne inzwischen nirgendwo mehr unterrichten, sie sei gesellschaftlich isoliert.
Das Urteil will das Gericht am 20. Juli verkünden. Sollte es der Lehrerin recht geben, will die Mutter der beklagten Schülerin in die nächste Instanz gehen. "Das kann man nicht durchgehen lassen", sagte sie. "Man kann Kinder nicht so fertigmachen."
Von Janet Binder, ddp/otr
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