Eine Lehrerin in Vechta ist mit ihrer Klage gegen ein 16-jähriges Mädchen in erster Instanz gescheitert. In einem höchst kuriosen Fall war die Schülerin verklagt worden: Sie sollte nicht mehr behaupten, dass die Lehrerin beim Anblick eines Hasen schreiend das Klassenzimmer verlasse. Zudem sollte die Schülerin es unterlassen, Hasenbilder an die Tafel zu malen.
Das Amtsgericht in Vechta wies jetzt die Klage ab. Denn eine Mitschülerin hatte im Prozess ausgesagt und bestätigt, dass die Lehrerin tatsächlich schreiend den Klassenraum verlassen hatte, als sie eine Hasenzeichnung an der Tafel sah. Wie das Gericht SPIEGEL ONLINE mitteilte, handelte es sich somit um eine "Tatsachenbehauptung, die sich als wahr erwiesen hat" und somit zulässig sei.
Über den Fall verhandelt wurde bereits im Juni, am Dienstagmorgen verkündete Richter Hermann Pieper das Urteil: Klage abgewiesen, die Lehrerin muss die Kosten des Verfahrens tragen, eine Berufung gegen die Entscheidung ist möglich.
"Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing"
Ein Fall von Schüler-Mobbing gegen Lehrer - oder die Überreaktion einer überempfindlichen Lehrkraft? Es habe sich um einen typischen Ehrenschutzprozess gehandelt, weil die 60-jährige Lehrerin sich gemobbt gefühlt habe, so Pieper. Wörtlich sagte er nach der Entscheidung: "Es geht nicht um eine Hasenphobie, sondern um Mobbing."
Der Medienandrang zur Urteilsverkündung war groß, sogar das russische Fernsehen war gekommen. Das Verfahren hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am letzten Verhandlungstag hatte als Zeugin auch eine Schülerin einer anderen Schule in Goldenstedt ausgesagt, wo die Lehrerin zuvor unterrichtete: Sie bestätigte, dass die Frau weinend aus der Klasse laufe, wenn sie einen Hasen an der Tafel sehe.
Dort, im zehn Kilometer von Vechta entfernten Goldenstedt, war die Klägerin 2008 als Lehrerin angestellt und hatte bereits damals eine Schülerin aus den gleichen Motiven verklagt wie nun in Vechta. Das Verfahren endete damals mit einem Vergleich. Der seinerzeit unterlegenen Schülerin wurde damals verboten, weiterhin zu verbreiten, die Lehrerin leide unter Hasenangst.
Pech für die Deutsch- und Erdkundelehrerin war wohl, dass die jetzt verklagte Schülerin der Vechtaer Schule zuvor im Goldenstedt zur Schule gegangen war und dort von der Hasenangst-Geschichte gehört hatte. Später wechselten Schülerin und Lehrerin unabhängig voneinander an die Haupt- und Realschule in Vechta.
Die Lehrerin ist derzeit krankgeschrieben
Vor Gericht sagte die 16-jährige Beklagte aus, ihr neuer Klassenlehrer habe zu Beginn des Schuljahres die Namen der Lehrer aufgezählt, die in der neunten Klasse unterrichten sollten, darunter den der Klägerin. Daraufhin habe sie "Oh, nee" gesagt. Ihre Mitschüler hätten in der Folge wissen wollen, was denn mit der Lehrerin sei.
Deshalb habe sie den anderen von der angeblichen Angst vor Hasen erzählt - an ihrer früheren Schule in Goldenstedt sei die Lehrerin wegen Hasenzeichnungen an der Tafel aus dem Unterricht geflüchtet. Zwei Mitschüler hätten dann eine Woche später aus Neugier ausprobieren wollen, wie denn die Frau tatsächlich auf Hasenzeichnungen an der Tafel reagiere.
Die Mutter der 16-Jährigen sagte, ihre Tochter habe mit den Hasenbildern nichts zu tun gehabt und "auch keine Schüler gegen die Lehrerin aufgestachelt". Dennoch habe sie sofort ein Schreiben vom Anwalt der Lehrerin bekommen. "Die Lehrerin hat vorher nicht einmal mit ihr gesprochen", so die Mutter, "ich finde das unmöglich."
Selbst Lehrerkollegen kritisieren die Klage
Zur Urteilsverkündung erschienen weder die derzeit krankgeschriebene Lehrerin noch die Schülerin, aber Angehörige von beiden. "Ich hoffe nicht, dass da was nachkommt", sagte die erleichterte Mutter der Schülerin auf die Frage, ob ihre Tochter wegen des Rechtsstreits Nachteile in der Schule befürchte. Wegen des Verfahrens habe das Mädchen "psychischen Stress" gehabt; die Zensuren seien so schlecht geworden, dass ihre Tochter nicht versetzt werde. Lachen könne sie über den sonderbaren Fall nicht, sagte die Mutter: "Ich habe zu viele schlaflose Nächte gehabt."
Zur Urteilsverkündung kam auch der Klassenlehrer der Schülerin, der vor Gericht als Zeuge ausgesagt hatte. "Einerseits muss man solidarisch mit Lehrern sein", sagte er - aber gleich eine Klage einzureichen, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Die Lehrerin habe bereits seit vielen Jahren Stress mit Schülern; für die betroffene Schule sei "das Ganze nicht gut".
Die Familie der 16-Jährigen hatte vor dem Prozess erklärt, den Streit notfalls weiter juristisch ausfechten zu wollen und sich gegen die ungewöhnliche Klage zu wehren. "Das kann man nicht durchgehen lassen", sagte die Mutter. "Man kann Kinder nicht so fertigmachen." Sie hoffe, dass ihre Tochter jetzt doch noch in die 10. Klasse versetzt werde, bei der Schulbehörde habe sie einen entsprechenden Antrag gestellt.
Dass die Lehrerin wieder an der Schule unterrichten wird, glaubt die Mutter nicht.
jol/cht/dpa/ddp
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Das Problem ist, dass Lehrer wohl so ziemlich die einigen Menschen sind, die ihr ganzes Leben lang - vielleicht mit Ausnahme von Ferienjobs - in der Schule sind. Ein "normaler" Mensch findet diese Vorstellung nach den [...] mehr...
darum, daß es immer noch ignoranten gibt, die denken, daß gemobbte personen das selbst schuld sind, weil sie von der norm abweichen. ich habe dir nur geschildert, wo diese art von unterschichtendenken endet ... mehr...
Nach dem ihre Schwäche bekannt ist hat sie in der Schule nichts mehr verloren. Es wird immer ein paar Schüler geben die ihr Hasen auf die Tafel malen. Aber sobald das bekannt wird muß man sich von ihr trennen. mehr...
Aber der Berufstand mit dem man als Mensch vor dem Eintritt ins Berufsleben den laengsten Kontakt hatte war der des Lehrers (der Beruf der Eltern evtl. ausgenommen). Eventuell hat man nebelhafte Vorstellungen davon was ein [...] mehr...
Sie meinen weil man auf eine niveaulose Aussage keine Lust hat sachlich zu antworten ist man überfordert? Da gibt es Hanswürste die jegliche pädagogische Arbeit als elementarer Kindergarten darstellen, den Lehrern jegliche [...] mehr...
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