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20.08.2010
 

Hessen

Schüler klagt gegen Ungerechtigkeit bei Turbo-Abi

Von Birger Menke

Voller Stundenplan: In acht Ländern erhalten Turbo-Abiturienten keine Mittlere ReifeZur Großansicht
dpa

Voller Stundenplan: In acht Ländern erhalten Turbo-Abiturienten keine Mittlere Reife

Das Abitur nach Klasse 12 soll Schülern einen früheren Start ins Studium ermöglichen - doch in acht Ländern bringt es sie um einen wichtigen Abschluss: Die Schüler erhalten auf dem Weg zum Abi nur den Hauptschulabschluss und nicht die Mittlere Reife. In Hessen will ein 13-Jähriger das ändern.

Ein hessischer Schüler zieht gegen eine Neuerung vor Gericht, die Folge des Turbo-Abiturs nach Klasse zwölf ist. Er will erreichen, dass Schüler, die das Gymnasium nach der 9. Klasse verlassen, einen Realschulabschluss und nicht nur einen Hauptschulabschluss in der Tasche haben. Er hat, vertreten durch seine Eltern, am Verwaltungsgericht Frankfurt Klage eingereicht.

Nach dem Willen der Kultusministerkonferenz (KMK) wird die Mittlere Reife deutschlandweit erst nach Klasse 10 vergeben. Für hessische Schüler, die das Abitur nach Klasse 12 anstreben, ist das ein Problem: Für sie endet die Mittelstufe bereits mit Klasse 9, danach beginnt die gymnasiale Oberstufe. Nach Klasse 9 erwerben sie aber lediglich den Hauptschulabschluss. In Hessen laufen das acht- und das neunjährige Gymnasium derzeit noch parallel. Im Jahr 2013 werden die letzten Schüler nach Klasse 13 das Abitur ablegen.

Hessen drängte auf eine Änderung - und scheiterte an der Mehrheit der Länder

Es ist bundesweit die erste Klage auf Gleichbehandlung von Schülern in den Bildungsgängen G8 und G9 am Ende der Mittelstufe. Der Ausgang des Prozesses hat nicht nur für Hessen Bedeutung: Auch Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Thüringen sind betroffen. Dort wechseln die Schüler ebenfalls nach der neunten Klasse in die gymnasiale Oberstufe.

Dem 13-Jährigen Schüler aus dem Main-Taunus-Kreis hatte das zuständige Schulamt mitgeteilt, dass es die Mittlere Reife erst nach zehn Jahren gebe. Ausnahmen seien nicht vorgesehen. Nach Ansicht seiner Anwältin verletzt die jetzige Regelung das im Grundgesetz verankerte Recht auf Gleichbehandlung. "Egal ob jemand in G8 oder G9 die Mittelschule erfolgreich abgeschlossen hat, er darf damit die Oberstufe besuchen", sagte sie der "Frankfurter Rundschau". Weil folglich der Leistungsstand derselbe sei, müssten beide Schülergruppen auch den gleichen Nachweis erhalten.

Die hessische Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) hatte bereits in der KMK auf eine Änderung gedrängt, allerdings ohne Erfolg. Schon ihre Amtsvorgängerin Karin Wolff (CDU) hatte 2004 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der wurde aber mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt: Zehn Länder stimmten dagegen, vier dafür, zwei enthielten sich.

Keine Mittlere Reife, dafür ein Beiblatt

Entsprechend positiv reagierte das hessische Kultusministerium auf die Klage des Schülers. "Er kämpft in der gleichen Sache wie wir", sagte eine Sprecherin. In Wiesbaden sucht man nun nach einer Lösung für Hessen. Wie die aussehen könnte, wollte oder konnte das Kultusministerium nicht sagen.

Dabei hatte es schon vor den Sommerferien gehandelt: Die Gymnasiasten, die in Hessen in diesem Jahr die neunte Klasse erfolgreich abgeschlossen haben, bekamen zusätzlich zu ihrem Zeugnis ein Beiblatt. Darin sei vermerkt, "dass die Schüler die Voraussetzungen für die Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss erreicht haben", sagte ein Sprecher des Ministeriums SPIEGEL ONLINE.

Somit berechtige sie das Zeugnis, die weiterführenden Schulen zu besuchen, für die eigentlich die Mittlere Reife Voraussetzung ist. Kurz: Die Mittlere Reife haben sie nicht - aber Vorteile, die sie mit ihr hätten. Das Beiblatt diene auch als Information für Arbeitgeber, sagte der Sprecher.

Mit diesem Beiblatt werden Schüler allerdings nur in Hessen etwas anfangen können. Wollen sie in einem anderen Land eine weiterführende Schule nach Klasse neun besuchen, droht ihnen eine Absage. Dass die KMK an der Situation rasch etwas ändert, ist unwahrscheinlich. Sie müsste diese Entscheidung einstimmig treffen, da es um die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zwischen den Bundesländern geht.

Mit Material von ddp und dpa

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insgesamt 47 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
25.08.2010 von AnnaAborigine: Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit ?

Die Richterin spricht von Chancengleichheit.Aber ist diese nicht bereits durch die Einführung von G8 zunichtegemacht worden? Natürlich kann man sich streiten, wer es besser hat. Die G8-tler haben länger Nachmittagsunterricht, [...] mehr...

24.08.2010 von Denkfix: Der konkret vorliegende Fall...

---Zitat--- Im konkreten vorliegenden Fall, der mir eher als symptomatisches Beispiel erscheint, versucht nun ein 13-jähriger hessischer Schüler, seine mittlere Reife durch Richterspruch vom Frankfurter Verwaltungsgericht zu [...] mehr...

23.08.2010 von Uwe4270: Das Gruselkabinett des derzeitigen Hessischen Schulsystems

Zitat vom *SPIEGEL Online Artikel*: Die Gymnasiasten, die in Hessen in diesem Jahr die neunte Klasse erfolgreich abgeschlossen haben, bekamen zusätzlich zu ihrem Zeugnis ein Beiblatt. Darin sei vermerkt, "dass die Schüler [...] mehr...

23.08.2010 von ekel: 9. Klasse 9

Im Deutschen heisst es 9. Klasse und nicht Klasse 9. Aber wenn man es schon falsch schreibt, dann könnte man es doch wenigstens im ganzen Artikel gleich schreiben. Wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, wie sehr der Spiegel [...] mehr...

23.08.2010 von jdm11000: Man merkt zu deutlich...

[QUOTE=nochStudent;6074986] ... das Sie noch nicht mal begriffen haben, daß wir in einem föderalem Staat leben. Das ist ein Zusammenschluß von 16 eigenen Staaten und da ist Hessen sogar noch der älteste Staat. Das hierfür in [...] mehr...

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