Drei Hamburger haben den Volksentscheid über die umstrittene Hamburger Schulreform vor dem Verfassungsgericht der Hansestadt angefochten. Sie sähen sich durch die Abstimmung und die Art der Fragestellung in ihren Grundrechten verletzt, teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte am Mittwoch mit.
Bereits Ende August hatten sie Klage eingereicht. Am Dienstag beantragten sie zudem den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Sie wollen verhindern, dass die Bürgerschaft wie geplant am kommenden Mittwoch das Schulgesetz entsprechend dem Ausgang des Volksentscheids ändert. Käme es zur Änderung, würden nach Ansicht der Kläger "irreparable Fakten" geschaffen, die die Klage gegen den Volksentscheid ins Leere laufen lassen würden.
Eine Bürgerinitiative hatte die vom schwarz-grünen Senat der Hansestadt geplante Verlängerung der Grundschulzeit von vier auf sechs Jahre am 18. Juli mit einem erfolgreichen Volksentscheid gestoppt. Vorangegangen waren monatelange Diskussionen. Der Entscheid sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit.
Nach Angaben des "Hamburger Abendblatts" sind die Kläger drei Hamburger Bürger, die sich zuvor für die Initiative "Pro Schulreform" engagiert hatten.
War der Volksentscheid von vornherein unzulässig?
Nach Gerichtsangaben bemängeln die Kläger, dass auf dem Wahlzettel über beide Vorlagen - die der Reformgegner und die des Senats - abgestimmt werden musste. Es war also auch möglich, unter beiden Vorlagen "Ja" anzukreuzen - obwohl sich beide Vorlagen widersprechen. Diese Wahlzettel waren als gültige mitgezählt worden. Dadurch sei der Grundsatz der Stimmrechtsgleichheit verletzt worden.
Sie bemängeln zudem, dass sie durch eine unzulässige Koppelung verschiedener Themen in den Vorlagen von Reformgegnern und -befürwortern in ihrer Abstimmungsfreiheit verletzt worden seien. So sei die Frage nach der Dauer der künftigen Grundschulzeit unter anderem mit der Abschaffung des Rechts der Eltern auf freie Wahl der weiterführenden Schule für ihre Kinder vermengt worden.
In der Vorlage der Reformgegner hieß es etwa: "Denn ich bin dafür, dass (...) die Eltern auch in Zukunft das Recht behalten, die Schulform für ihre Kinder nach der Klasse 4 zu wählen." Die schwarz-grüne Koalition hatte das Elternwahlrecht nachträglich in das bereits beschlossene, neue Schulgesetz geschrieben. Es stand nicht zur Abstimmung. Gewählt hätten die Eltern nach dem Wunsch der Koalition freilich erst nach der sechsten Klasse.
Nach Ansicht der Kläger ist der Volksentscheid aber auch insgesamt unzulässig, weil sein Ausgang finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt habe. Nach der Hamburger Verfassung sei es aber generell nicht erlaubt, dass das parlamentarische Budgetrecht eingeschränkt wird. Zudem sei das Sachlichkeitsgebot verletzt worden, weil sowohl die Reformgegner als auch die Bürgerschaft wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt hätten.
Über den Eilantrag will das Verfassungsgericht nach Angaben eines Sprechers möglicherweise bereits Anfang kommender Woche entscheiden. Eine Entscheidung in der Hauptsache werde voraussichtlich aber erst im nächsten Jahr fallen.
bim/AFP
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Schulreform in Hamburg: Es ist erschreckend zu sehen wie die CDU ihre Grundsätze und Prinzipien verrät und verkauft, bloß um mit der weltanschaulichen Extremgruppe der Grünen eine Regierung bilden zu können! Und wie immer haben [...] mehr...
Hach ist das schön, wenn man so einfach auf Knopfdruck Gift und Galle spucken lassen kann, sobald der heilige Wille des Volkes (oder dessen Messung) auch nur mal kurz hinterfragt wird. Zunächst mal: Volksentscheide sind [...] mehr...
@ c++ ---Zitat--- Sie sind mir ja ein feiner "Demokrat" (...) Es zeigt nur, dass Sie ein Problem haben mit dem real existierenden Wahlvolk. Wenn Sie damit nicht klarkommen, suchen Sie sich doch ein anderes Volk. [...] mehr...
Dann braucht man keine Volksentscheide mehr durchzuführen. Dann wäre meines Wissens auch keiner der bisherigen Volksentscheide, ob in D oder in der Schweiz, gültig gewesen. mehr...
So ungewöhnlich ist die Klage nicht. Herr Schauerl von WWL hatte doch vor dem Volksentscheid eine Klage aus gleichem Grund mehrfach angekündigt. Wenn er verloren hätte, würde er nun das Verfassungsgericht anrufen. Von fehlendem [...] mehr...
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