Urteil zur Kinderbetreuung: Eltern kriegen Mehrkosten für Ausweich-Kita erstattet

Spielende Kita-Kinder: Eltern können Mehrkosten zurückfordern Zur Großansicht
DPA

Spielende Kita-Kinder: Eltern können Mehrkosten zurückfordern

Seit August besteht der Rechtsanspruch auf einen öffentlichen Kita-Platz, daraus ergeben sich finanzielle Ansprüche für Eltern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Wer dringend einen Platz braucht und von seiner Stadt keinen bekommt, kann die Differenz zu einer teuren Privatunterbringung zurückfordern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um den Ersatz privater Kita-Kosten grundsätzlicher zugunsten von Eltern geurteilt. Eltern haben demnach einen Anspruch darauf, die Kosten einer privat organisierten Kinderbetreuung von ihrer Kommune erstattet zu bekommen, wenn diese den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann.

Allerdings gelte der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen, teilte das Gericht in Leipzig mit. Wegen des seit August bundesweit geltenden Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für Ein- bis Dreijährige hat das Urteil Signalwirkung.

Im konkreten Fall hatte eine Mutter aus Mainz von der Stadt rund 2200 Euro verlangt, weil sie ihre zweijährige Tochter von April bis Oktober 2011 bei einer privaten Elterninitiative unterbringen musste. Die Stadt hatte den schon damals in Rheinland-Pfalz bestehenden Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz nicht erfüllen können und muss nun zahlen. Allerdings werden die Kosten für das Mittagessen nicht angerechnet, weil die Mahlzeit trotz kostenfreier Unterbringung auch in der öffentlichen Kita hätte bezahlt werden müssen. Die Ausgaben der Mutter wurden also gegengerechnet.

Ein Urteil, das teuer werden kann

"Der Senat hat festgestellt, dass es eine bundesrechtliche Grundlage für den Anspruch auf Aufwendungsersatz gibt", sagte Gerichtssprecherin Renate Philipp. Das bedeutet: Wer dringend einen Kita-Platz benötigt und keinen von seiner Kommune bekommt, obwohl er sich rechtzeitig dafür angemeldet hatte, kann die Mehrkosten für eine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte erstattet bekommen. Die Voraussetzungen für den Anspruch ergeben sich aus dem Bundessozialgesetz.

Für die Städte und Gemeinden kann das Urteil teuer werden, weil sich an den Rechtsanspruch auf einen Platz nun auch der Anspruch auf finanzielle Erstattung knüpft, wenn Kommunen nicht ausreichend Plätze in Krippen bereithalten. Ursula Krickel, Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, sagte zu dem Urteil, die Kommunen seien "wirklich froh", weil das Bundesverwaltungsgericht festgehalten hatte, dass Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Außerdem sei der Mainzer Fall dahingehend besonders, weil das Land das Recht auf einen kostenfreien Kita-Platz eingeräumt hatte.

Aus Furcht vor einer Klagewelle hatte der Städte- und Gemeindebund Ende 2012 noch versucht, den Rechtsanspruch aufzuweichen. Die Städte in Baden-Württemberg hatten damals gefordert, den Anspruch auf einen Platz zunächst nur für zweijährige Kinder gelten zu lassen und später auf einjährige Kinder auszuweiten. Der Versuch scheiterte allerdings.

Die Mainzer Mutter hatte bereits in der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz Recht bekommen (OVG Koblenz: 7 A 10671/12). Die Stadt Mainz war gegen dieses Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen, welche die Leipziger Richter nun zurückwiesen.

Aktenzeichen des BVerwG: 5 C 35.12

cht/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks teilen

  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 17 Beiträge
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
1. Ohje!
adam68161 13.09.2013
für die Kinder, die ich in die Welt setze, soll also künftig der Staat aufkommen. Notfalls mit Hilfe der Justiz. Was für ein "Werte"wandel!
2.
4magda 13.09.2013
Zitat von sysopSeit August besteht der Rechtsanspruch auf einen öffentlichen Kita-Platz, daraus ergeben sich finanzielle Ansprüche für Eltern. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Wer dringend einen Platz braucht und von seiner Stadt keinen kriegt, kann den Differenz zu einer teuren Privatunterbringung zurückfordern. Kita-Urteil: BVG stärkt Recht auf Krippenplatz - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/kita-urteil-bvg-staerkt-recht-auf-krippenplatz-a-921982.html)
Für die Kommunen billiger, als eine Kindereinrichtung zu bauen und mit Personal vorzuhalten.
3. Oh Gott - kriegen schon einmal gar nicht!
docmillerlulu 13.09.2013
Ich dachte immer, ein Journalist ist eine Fachkraft die auch eine entsprechende Ausbildung und dementsprechende Sprachkenntnisse haben muß.
4.
markus_wienken 13.09.2013
Zitat von adam68161für die Kinder, die ich in die Welt setze, soll also künftig der Staat aufkommen. Notfalls mit Hilfe der Justiz. Was für ein "Werte"wandel!
Respekt, gleich das erste Posting von jemandem mit einer Lese- oder/und Verständnisschwäche.
5. Kriegen? Wie bitte?
westcoast 13.09.2013
Da BEKOMME ich ja eine Gaensehaut, wenn ich das lese. Oder sagt man jetzt: ich KRIEGE eine Gaensehaut? Hab ich was verpasst? Hilfe, Kinder! Nehmt den Duden! Ja, das ist ein Buch und das kann man aufklappen und lesen...! Danke!
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik SchulSPIEGEL
Twitter | RSS
alles aus der Rubrik Wissen
RSS
alles zum Thema Kita
RSS

© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Drucken Versenden
  • Nutzungsrechte Feedback
  • Kommentieren | 17 Kommentare

Social Networks

Entdecken Sie außerdem SchulSPIEGEL auf...