Jugendliche und Nebenjobs: Endlich darf ich ins Büro
Den Schüler Stephan Albrecht treibt eine für Erwachsene sonderbare Frage um: Warum darf ich im Alter von zwölf Jahren nicht arbeiten, obwohl ich gerne würde? Im Dickicht aus Jugendschutz und Arbeitsrecht findet er eine Antwort - und sehnt sich nach seinem 13. Geburtstag.
Hin und wieder sitze ich zu Hause und frage mich, was ich nur machen soll. Jeden Tag fahre ich eine halbe Stunde in meine Schule. Der Unterricht ist normalerweise nach fünf Stunden vorbei. Am Mittag mache ich meist recht zügig Hausaufgaben. Und dann?
Soll ich bis zum Abend Computer spielen oder fernsehen? Ich könnte Schlagzeug oder Gitarre spielen. Samstage sind gut, da gehe ich zu den Pfadfindern. Auch an unserer Schülerzeitung arbeiten macht mir viel Spaß. Aber obwohl ich schon so viel mache, würde ich gerne ein wenig arbeiten. Ich könnte mein Taschengeld aufbessern und hätte die Möglichkeit, anderen Leuten eine Freude zu machen.
An der Pinnwand an unserem Dorfplatz lese ich immer wieder, dass Familien einen Babysitter suchen, oder ältere Leute brauchen Hilfe mit ihrem Garten. Aber regelmäßig so einen Job zu machen, verbietet mir das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ich bin nämlich noch zwölf Jahre alt.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern, die unter 13 Jahre alt sind, zu arbeiten, denn das wäre Kinderarbeit. Mich stört das sehr. Das Gesetz ist eigentlich dazu da, dass ich und andere Kinder geschützt werden. Es soll verhindern, dass Kinder beispielsweise von ihren Eltern zur Arbeit gezwungen werden.
Alle Kinder haben ein Recht auf Freizeit
Klar, ich sehe ein, dass gefährliche Jobs für Kinder tabu sind. Aber wer will schon mit zehn oder elf Jahren in einem Atomkraftwerk oder einem Elektrizitätswerk arbeiten? Auch ein Kind sollte doch das Recht haben, wenn es selber will und großes Interesse hat, einem Beruf nachgehen dürfen, um sich ein wenig Taschengeld zu verdienen.
Richtig wichtig ist das Kinderarbeitsverbot natürlich in Ländern, in denen Kinder so viel arbeiten müssen, dass sie nicht zum Lernen kommen oder durch die Arbeit sogar krank werden. In vielen armen Ländern arbeiten Kinder, obwohl es verboten ist, manche werden von den Eltern zur Arbeit gezwungen und einige müssen auch Wehrdienst leisten. Manche müssen sich sogar prostituieren, damit die Familie ein wenig mehr Geld zum Leben hat. Das ist schlimm, denn alle Kinder haben ein Recht auf Freizeit und Unversehrtheit und sie sollten auch die Möglichkeit bekommen, etwas aus ihrem Leben zu machen, indem sie in die Schule gehen.
Aber darf ich denn wirklich gar nichts arbeiten, wenn ich noch keine 13 bin? Rechtsanwältin Sonja Riedemann sagt mir dazu, aus Gefälligkeit der Nachbarin mal den Rasen mähen sei in Ordnung. Allerdings ist es nur erlaubt, wenn das nicht regelmäßig passiert. Denn eine Vereinbarung fürs Rasenmähen einmal im Monat, das wäre dann unter Umständen bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag. Wenn man den Eltern mal in deren eigenen Firma hilft, ginge das auch regelmäßig, sagt Riedemann. In einem Familienbetrieb gebe es mehr Möglichkeiten, mitzuhelfen, das könne dann auch eine erzieherische Maßnahme sein.
Minderjährige haben außerdem ein besonders geschütztes Recht auf Freizeit, man muss bestimmte Pausen einhalten. Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht, dass nach einem Arbeitstag "nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens zwölf Stunden" wieder gearbeitet werden darf. Das ist eine gute Regel, genau wie Regeln und Gesetze, die Kinder vor Ausbeutung schützen.
Für mich ist die Zeit des Wartens bald vorbei. Ich werde 13, dann darf ich arbeiten und verdiene eigenes Geld. Allerdings darf ich nur höchstens zwei Stunden am Tag jobben, mehr ist auch dann nicht erlaubt. Für noch mehr Arbeit müsste ich warten, bis ich 15 bin. Dann sind theoretisch acht Stunden am Tag möglich - wenn meine Schulpflicht zu Ende ist.
Stephan Albrecht ist inzwischen 13 Jahre alt, er ist Chefredakteur der Unterstufenzeitung "Bazillus" am Ignaz-Kögler-Gymnasium in Landsberg am Lech. Im vergangenen Jahr erstritt er vor Gericht, dass der "Bazillus" an seiner Schule verteilt werden darf. Die Schulleitung hatte das mit der Begründung untersagt, es dürfe an Stephans Schule nur eine Zeitung geben. In den Sommerferien war Stephan in der Redaktion des Schulspiegel bei SPIEGEL ONLINE zu Besuch. Dabei ist dieser Text entstanden.
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- Samstag, 20.10.2012 – 16:04 Uhr
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Zu den wichtigsten Einrichtungen zählen die Henri-Nannen-Schule (Hamburg), die Deutsche Journalistenschule (München), die Berliner Journalisten-Schule, die Axel-Springer-Akademie und die Evangelische Journalistenschule (alle in Berlin). Die RTL-Journalistenschule (Köln) bildet speziell für TV-Berufe aus, die Electronic Media School (Babelsberg und Bremen) für Radio, Fernsehen und Internet. Die Holtzbrinck-Schule (Düsseldorf) und die Kölner Journalistenschule sind auf Wirtschaft spezialisiert.
Was Chefredakteure der ganz alten Schule von den Absolventen halten? Sie rümpfen die Nase, rollen die Augen und raten: "Studieren Sie lieber etwas Handfestes, Jura oder BWL oder sogar Byzantinistik." Damit haben sie nicht unbedingt Recht, ein Medienstudium kann schon nahe an den Beruf heranführen. Trotzdem gehen Absolventen meist noch ins Volontariat oder in eine Journalistenschule - denn ein schickes Uni-Zeugnis allein beeindruckt im Journalismus niemanden. Erstklassige Arbeitsproben und sinnvolle Praktika schon.
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