Klage wegen Altersdiskriminierung: Lehrer Teuter will nicht in Rente gehen
Lehrer Abraham Teuter, 65, muss in Rente. Doch seine Schüler und er selbst wollen, dass er weitermacht. Sie schreiben Briefe ans Ministerium, bitten um Aufschub - vergebens. Jetzt klagt Teuter gegen Altersdiskriminierung.
In der Ernst-Reuter-Schule II gab es nur ein Thema im Lehrerkollegium. Kolleginnen fragten den Lehrer Abraham Teuter ständig, ob er nervös sei. Sein Gerichtsverfahren laufe doch gerade. "Nein, bin ich nicht", er sei sehr zuversichtlich, sagte er und ging in den Unterricht. Er wollte seiner Klasse einen Film über Jugendkriminalität zeigen. Es sei ein Tag wie immer, sagte Teuter. Er klang dabei durchaus vergnügt.
Abraham Teuter ist Lehrer für Deutsch, Englisch und Gesellschaftskunde an der Ernst-Reuter-Schule II in Frankfurt am Main. Er unterrichtet 26 Schüler, in der Klasse 7d ist er der Klassenlehrer. Teuter liebt seinen Beruf, er würde im nächsten Jahr gerne weiter lehren. Aber er darf nicht. Denn mit 65 Jahren hat Teuter das Pensionsalter für Beamte erreicht, er muss in den Ruhestand.
"Meine Arbeit macht mir Spaß, sie erfüllt mich", sagt Teuter. Vergangenen Dezember bat er deshalb seinen Schulleiter um einen Aufschub der Pensionierung. Außerdem sammelte er 150 Unterschriften von Schülern, die nicht wollen, dass er geht. "Er soll bleiben, er ist der beste Lehrer", schrieb einer seiner Schüler handschriftlich ans hessische Kultusministerium. Eltern setzten sich für ihn ein, der Personalrat der Schule empfahl, ihn zu behalten.
Kaum ein Lehrer will länger arbeiten
Schulleiter Gerhard Schneider reichte den Antrag zwar ans Kultusministerium weiter, allerdings mit dem Vermerk, eine Weiterbeschäftigung von Herrn Teuter sei aus organisatorischen und innerschulischen Gründen nicht notwendig. "Das stimmt auch. Ersatz wäre da", sagt Teuter. Schneider selbst möchte sich im Fall Teuter wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Hätte der Schulleiter sich allerdings für seinen begeisterten Lehrer eingesetzt, stünden dessen Chancen nun viel besser.
Es ist die Ausnahme, dass Lehrer freiwillig länger arbeiten, etwa jeder Fünfte hört wegen Dienstunfähigkeit sogar frühzeitig auf. Was nach vielen Frührentnern klingt, ist tatsächlich ein historischer Tiefststand. Noch 2001 stellten Lehrer im Durchschnitt mit 59 Jahren das Lehren ein, nur jeder Zweite arbeitete bis zum offiziellen Rentenalter. Dann wurden Versorgungsabschläge eingeführt, wer seitdem früher aufhört, bekommt weniger Geld.
Kein "dienstliches Interesse"
Für das hessische Kultusministerium zählten die Briefe der Eltern und der Kinder nicht, die ihren Lehrer Teuter unbedingt behalten wollen. Nach Prüfung der Stellungnahme der Schulleitung und des Landesschulamts bestehe kein "dienstliches Interesse", hieß es aus Wiesbaden. Teuters Antrag wurde abgelehnt. Laut hessischem Beamtengesetz sind Verlängerungen um jeweils ein Jahr aber nur möglich, wenn ein dienstliches Interesse besteht, und dann höchstens bis zum 70. Lebensjahr. "Jede Dienstzeitverlängerung über die Altersgrenze hinaus verhindert die Einstellung einer fertig ausgebildeter Lehrkraft", heißt es in einer Stellungnahme des Kultusministeriums.
Doch Teuter kämpft weiter um seinen Platz an der Ernst-Reuter-Schule II - und zwar vor Gericht. Er reichte beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein, eine Art Eilverfahren. Teuters Anwältin argumentiert, die Pensionierung sei Altersdiskriminierung. Berufliche Beschränkungen wegen des Alters seien laut Gesetz nur dann zulässig, wenn sie durch ein "legitimes Ziel gerechtfertigt" sind. Bei Teuter gebe es kein Ziel und keine anderen Gründe, sagt Biscas. Er erreiche seine Schüler, er sei fit, er habe in den vergangenen vier Jahren nie wegen Krankheit gefehlt.
"Ich will meine Schüler zu Ende unterrichten, und ich will, dass sie glänzend abschneiden", sagt Teuter. Seine Klasse besteht aus je einem Drittel Hauptschülern, Realschülern und Gymnasiasten. Die ERS II ist eine integrierte Gesamtschule. "Ich mache das gut. Ich bin nicht ohne Ehrgeiz", sagt Teuter.
Für Teuter könnte sprechen: Vor kurzem verhandelte das Verwaltungsgericht Frankfurt den Fall eines Oberstaatsanwalts. Der war 65 Jahre alt, sollte pensioniert werden und wollte nicht. Er klagte wegen Altersdiskriminierung bis zum Europäischen Gerichtshof, der schließlich entschied, dass er weiterarbeiten darf. Ob Teuter nächstes Schuljahr unterrichten darf, entscheidet das Gericht voraussichtlich in dieser Woche.
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