Vergleichbare Abituraufgaben, die allerdings nicht verpflichtend sind - auf diese Minimallösung einigten sich die Kultusminister der Bundesländer auf ihrer zweitägigen Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin.
Sie wollen einen bundesweiten Pool für Prüfungsaufgaben einrichten, aus dem sich die Länder bedienen können - aber nicht müssen. "Dieser Aufgabenpool soll ab 2013 kontinuierlich wachsen und den Ländern als Angebot für den möglichen Einsatz im Abitur 2016/17 zur Verfügung gestellt werden", hieß es in der Abschlusserklärung am Freitag.
Die sechs Bundesländer Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten bislang geplant, bereits in zwei Jahren ihre Abiturprüfungen anzugleichen. Sie hatten vereinbart, gemeinsame Aufgabenteile in die schriftlichen Abiturprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik einzubinden. Ein Zentralabi zur gleichen Zeit mit gleichen Aufgaben sehen aber auch die Pläne dieser Allianz von Ländern nicht vor.
Schüler besser vor sexuellem Missbrauch schützen
Nun müssen die sechs Bundesländer entscheiden, ob sie diesen Plan zur schnelleren Vereinheitlichung weiterverfolge wollen. Bayern zeigte sich entschlossen: "Wir halten daran fest", sagte der Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, Ludwig Unger. Für Hamburg sei das hingegen noch offen, sagte der Sprecher von Schulsenator Ties Rabe (SPD), der im Jahr 2012 auch der KMK vorsitzt.
Der auf der KMK-Sitzung vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass im Herbst zunächst einheitliche Bildungsstandards für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch verabschiedet werden. Über diese Standards verhandeln die Bundesländer allerdings seit Jahren. Sie sollen beschreiben, was ein Schüler am Ende der gymnasialen Oberstufe können muss, und werden vom Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) erarbeitet, das von den Ländern gemeinsam getragen wird. Auf der KMK-Sitzung Anfang Dezember solle das IQB weitere Details zum Konzept und zum Zeitplan vorlegen.
Die Kultusminister verständigten sich außerdem darauf, dass Schüler besser vor sexuellen Übergriffen ihrer Lehrer geschützt werden müssen. "Sexuelle Grenzüberschreitungen sind - ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz - als fundamentales Versagen von Lehrkräften, als Verstoß gegen ihr Berufsethos, ihre pädagogischen Aufgaben und gegen ihre dienstlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten zu werten", heißt es aus der Ministerrunde.
Kein Konsens beim Kooperationsverbot
Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz von Ende Dezember. Die Richter hatten einen Lehrer freigesprochen, obwohl er mit einer 14-jährigen Schülerin mehrfach Sex gehabt hatte. Das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen, es habe kein "Obhutsverhältnis" gemäß Paragraf 174 des Strafgesetzbuches bestanden. Die Kultusminister wollen nun prüfen lassen, ob dieser Paragraf geändert werden soll - und sich mit ihrem Vorschlag an die Justizministerkonferenz wenden. Außerdem sollen die einzelnen Länder ihre schulrechtlichen Bestimmungen verschärfen, um Schüler besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Das Kooperationsverbot stand nicht auf der offiziellen Tagesordnung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die als erste Chefin des Bundeskanzleramtes eine KMK-Sitzung besuchte, rief Bund und Länder in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik zu einer entspannteren Zusammenarbeit auf. Das Kooperationsverbot verbietet dem Bund, die Länder im Bereich Schulen und Hochschulen dauerhaft finanziell zu unterstützen. Am Sonntag hatte der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und FDP allerdings beschlossen, das Verbot zumindest im Bereich Hochschulforschung lockern.
Der Plan geht der SPD, Grünen und Linken im Bund sowie den meisten SPD-regierten Länder und dem schwarz-gelb regierten Schleswig-Holstein jedoch nicht weit genug. Beim KMK-Treffen am Donnerstag soll sich die Mehrheit der Ländervertreter in puncto Aufweichung des Kooperationsverbotes skeptisch gezeigt haben, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Um das Verbot der Bundesförderung in Bildungsfragen aufzuweichen, ist eine Grundgesetzänderung nötig, der zwei Drittel in Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hatte ihre Länderkollegen aufgefordert, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen - aber zugleich deutlich gemacht, dass sie das eigentlich kaum für möglich hält. "Es gibt unter den 16 Ländern keinen Konsens", sagte Schavan am Donnerstag im ZDF. Schavan weiß, wovon sie spricht: Sie war von 1995 bis 2005 selbst Kultusministerin in Baden-Württemberg.
son/dpa/Reuters
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