Niedersachsen: Wegen Missbrauchs verurteilter Lehrer darf unterrichten

Im Frühjahr diskutierte ganz Deutschland, wie Sexualstraftäter von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden können. In Niedersachen darf ein verurteilter Lehrer mit Zustimmung des Kultusministeriums weiter unterrichten. Die Grünen im niedersächsischen Landtag sind entsetzt und fordern Aufklärung.

Ein wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafter Lehrer darf in Niedersachsen weiter Schüler unterrichten. Das teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Montag in Hannover mit. Der Lehrer stand 2008 vor Gericht, weil er eine 15-jährige Schülerin wiederholt missbraucht hatte. Der Lehrer soll nach Angaben der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" seit 2003 mehrere 14- bis 15-jährige Mädchen sexuell missbraucht haben.

Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt - disziplinarrechtlich aber nicht weiter belangt.

Inzwischen wurde der Mann an eine andere Schule versetzt. Wo genau er jetzt unterrichtet, wollte das Ministerium nicht mitteilen. Die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Ina Korter, hatte Ende Juni eine Anfrage an die Landesregierung geschickt, in der sie um Aufklärung des Falls bat, der damals durch einen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" öffentlich wurde.

In ihrer nun erfolgten Antwort erklärt die Regierung, der Lehrer habe freiwillig einen Antrag auf Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen gestellt. Bei der Entscheidung, das Disziplinarverfahren nicht fortzuführen, sei man davon ausgegangen, dass sein Antrag und die Geldstrafe ausreichten, "um sicherzustellen, dass der Beamte künftig die gesetzlichen Grenzen einhalten wird". Daher sei auf seine Entfernung aus dem Dienst verzichtet worden.

Seiner neuen Schulleitung seien von der Landesschulbehörde keine Einzelheiten über die begangene Straftat mitgeteilt worden.

"Damit wird der Schutz der Schülerinnen geopfert"

Ein Beamtenverhältnis werde erst beendet, wenn ein Gericht ein Urteil wegen einer vorsätzlichen Straftat ausspricht und das Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht. Bei geringeren Strafen treffe die Schulbehörde ihre disziplinarrechtliche Entscheidung nach ihrem "pflichtgemäßen Ermessen". Die Disziplinarmaßnahme sei nach der Schwere des Vergehens zu bemessen.

Korter bezeichnete das Vorgehen als "skandalösen Umgang" mit einem ernstzunehmenden Straftatbestand. "Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt", sagte sie.

Korter erklärte weiter, ein derartiger Freikauf dürfe nicht zugelassen werden. "Damit wird der Schutz der Schülerinnen vor weiteren Übergriffen finanziellen Erwägungen und den Interessen des Täters geopfert." Am Freitag soll das Ministerium im Kulturausschuss ihr Handeln erklären und generall Auskunft darüber geben, wie es mit verurteilten Lehrern umgeht.

Im Frühjahr hatte Niedersachsen noch gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen angekündigt, ab Mai von Lehrern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen, um Schüler vor Missbrauch besser zu schützen. Im erweiterten Führungszeugnis werden sämtliche Urteile für eine Reihe genau definierter Straftaten aufgelistet, darunter Fürsorgepflichtverletzungen, Exhibitionismus oder der Besitz von Kinderpornografie.

bim/dpa

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insgesamt 60 Beiträge
Mulharste 13.09.2010
Hat er die Mädels denn wirklich missbraucgt, oder "nur" verführt?!
Zitat von sysopIm Frühjahr diskutierte ganz Deutschland, wie Sexualstraftäter von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden können. In Niedersachen darf ein verurteilter Lehrer mit Zustimmung des Kultusministeriums weiter unterrichten. Die Grünen im niedersächsischen Landtag sind entsetzt und fordern Aufklärung. http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html
Hat er die Mädels denn wirklich missbraucgt, oder "nur" verführt?!
filosof69 13.09.2010
Schrieben wir nicht das Jahr 2010, wäre der Vorgang immer noch denkwürdig genug. Dass aber in einer durch durch das Öffentlichwerden des bestürzenden Ausmaßes sexuell motivierter Gewalttaten sensibilisierten Zeit eine [...]
Schrieben wir nicht das Jahr 2010, wäre der Vorgang immer noch denkwürdig genug. Dass aber in einer durch durch das Öffentlichwerden des bestürzenden Ausmaßes sexuell motivierter Gewalttaten sensibilisierten Zeit eine Staatsbehörde derart täterorientiert handeln und entscheiden kann, macht fassungslos. Dass Geld herrscht, wo Sensibilität, Empfindsamkeit und Schamgefühl erwartet werden, wissen wir leider seit langem. Dass man Schuld und Verantwortung kaufen und verkaufen kann, dieses grobe Unbehagen haftet auch den "Entschädigungszahlungen" an, über die der Runde Tisch in diesem Monat wohl entscheiden wird.
runawaygirl 13.09.2010
Zitat: "Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt", sagte sie. Anscheinend für viele Beteiligte schon! Ich frag mich, in was für einer Bananenrepublik wir hier eigentlich sitzen. Die katholische Kirche macht sowas [...]
Zitat: "Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt", sagte sie. Anscheinend für viele Beteiligte schon! Ich frag mich, in was für einer Bananenrepublik wir hier eigentlich sitzen. Die katholische Kirche macht sowas schon die ganze Zeit, mit Kachelmann wird - Schuld hin oder her - der unwürdigste Zirkus betrieben, anstatt sich von Sarrazin zu distanzieren schmeißt man ihn gleich raus (freie Meinungsäußerung? pff!) und Sauerland wird nicht abgewählt. Bananenrepublik. Absolut. Wie heldenhaft von besagtem Lehrer, sich um zwei Besoldungsstufen zurückstufen zu lassen! Wahrscheinlich huldigt ihm deshalb noch jemand. Ist doch echt ein Witz.
naaram 13.09.2010
Da für sexuelle Nötigung Geldstrafen nicht vorgesehen sind, waren die Aktivitäten mit Sicherheit freiwillig von Seiten der Opfer. Das nent sich aber im Amtsdeutsch dennoch Missbrauch (von Schutzbefohlenen bzw. Jugendlichen).
Zitat von MulharsteHat er die Mädels denn wirklich missbraucgt, oder "nur" verführt?!
Da für sexuelle Nötigung Geldstrafen nicht vorgesehen sind, waren die Aktivitäten mit Sicherheit freiwillig von Seiten der Opfer. Das nent sich aber im Amtsdeutsch dennoch Missbrauch (von Schutzbefohlenen bzw. Jugendlichen).
mercator 13.09.2010
... die Grünen machen nun einen auf publikumswirksamen Aufreger. Mal abgesehen davon, daß mir bei der Situation auch massiv unwohl ist - aber: - auch verurteilte Täter haben das Rechta uf eine 2. Chance, wobei sie [...]
Zitat von sysopIm Frühjahr diskutierte ganz Deutschland, wie Sexualstraftäter von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden können. In Niedersachen darf ein verurteilter Lehrer mit Zustimmung des Kultusministeriums weiter unterrichten. Die Grünen im niedersächsischen Landtag sind entsetzt und fordern Aufklärung. http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html
... die Grünen machen nun einen auf publikumswirksamen Aufreger. Mal abgesehen davon, daß mir bei der Situation auch massiv unwohl ist - aber: - auch verurteilte Täter haben das Rechta uf eine 2. Chance, wobei sie selbstverständlich verschärft unter Beobachtung stehen sollten .... - ausgerechnet die Grünen, die schon mal im Parteiprogramm festgeschrieben hatten, daß die Strafschwelle für Kindersex gelockert werden solle ('einvernehmlicher' Sex mit Kindern solle strafrei bleiben) spielen sich nun als Moralwächter auf ........ Wenn das kein Opportunismus ist ......
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  • Montag, 13.09.2010 – 17:34 Uhr
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