Ein wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafter Lehrer darf in Niedersachsen weiter Schüler unterrichten. Das teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Montag in Hannover mit. Der Lehrer stand 2008 vor Gericht, weil er eine 15-jährige Schülerin wiederholt missbraucht hatte. Der Lehrer soll nach Angaben der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" seit 2003 mehrere 14- bis 15-jährige Mädchen sexuell missbraucht haben.
Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt - disziplinarrechtlich aber nicht weiter belangt.
Inzwischen wurde der Mann an eine andere Schule versetzt. Wo genau er jetzt unterrichtet, wollte das Ministerium nicht mitteilen. Die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Ina Korter, hatte Ende Juni eine Anfrage an die Landesregierung geschickt, in der sie um Aufklärung des Falls bat, der damals durch einen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" öffentlich wurde.
In ihrer nun erfolgten Antwort erklärt die Regierung, der Lehrer habe freiwillig einen Antrag auf Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen gestellt. Bei der Entscheidung, das Disziplinarverfahren nicht fortzuführen, sei man davon ausgegangen, dass sein Antrag und die Geldstrafe ausreichten, "um sicherzustellen, dass der Beamte künftig die gesetzlichen Grenzen einhalten wird". Daher sei auf seine Entfernung aus dem Dienst verzichtet worden.
Seiner neuen Schulleitung seien von der Landesschulbehörde keine Einzelheiten über die begangene Straftat mitgeteilt worden.
"Damit wird der Schutz der Schülerinnen geopfert"
Ein Beamtenverhältnis werde erst beendet, wenn ein Gericht ein Urteil wegen einer vorsätzlichen Straftat ausspricht und das Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht. Bei geringeren Strafen treffe die Schulbehörde ihre disziplinarrechtliche Entscheidung nach ihrem "pflichtgemäßen Ermessen". Die Disziplinarmaßnahme sei nach der Schwere des Vergehens zu bemessen.
Korter bezeichnete das Vorgehen als "skandalösen Umgang" mit einem ernstzunehmenden Straftatbestand. "Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt", sagte sie.
Korter erklärte weiter, ein derartiger Freikauf dürfe nicht zugelassen werden. "Damit wird der Schutz der Schülerinnen vor weiteren Übergriffen finanziellen Erwägungen und den Interessen des Täters geopfert." Am Freitag soll das Ministerium im Kulturausschuss ihr Handeln erklären und generall Auskunft darüber geben, wie es mit verurteilten Lehrern umgeht.
Im Frühjahr hatte Niedersachsen noch gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen angekündigt, ab Mai von Lehrern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen, um Schüler vor Missbrauch besser zu schützen. Im erweiterten Führungszeugnis werden sämtliche Urteile für eine Reihe genau definierter Straftaten aufgelistet, darunter Fürsorgepflichtverletzungen, Exhibitionismus oder der Besitz von Kinderpornografie.
bim/dpa
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