Kosterzimmern/Donauwörth - Nachdem alle Sanktionen gegen die Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" nichts halfen, machten die Behörden Zugeständnisse: Mit Beginn des neuen Schuljahrs werden die 32 schulpflichtigen Kinder der Urchristen legal von eigenen Lehrern in ihrem nordschwäbischen Gut bei Klosterzimmern unterrichtet.
Die Angehörigen der Gemeinschaft nehmen die Bibel wörtlich und erachten es als Gottesgebot, ihren Kindern bestimmte Aspekte der modernen Welt vorzuenthalten. Anstelle der Evolutionslehre wollen sie etwa in Heimunterricht die christliche Schöpfungslehre lehren und schickten deshalb ihre Kinder nicht in staatlich anerkannte Schulen. "Der jahrelange rechtswidrige Zustand ist beendet", sagte Donauwörths Landrat Stefan Rößle (CSU) am Dienstag. Die "private Ergänzungsschule" werde zunächst auf ein Jahr befristet, erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums.
Die Eltern der Gemeinschaft hatten sich über vier Jahre lang aus "religiösen Gewissensgründen" gegen die staatliche Schulpflicht gewehrt. Auch Zwangs- und Bußgeldbescheide über 130.000 Euro, die zwangsweise Einschulung der Kinder durch einen Polizeieinsatz mit dramatischen Szenen und zuletzt eine zweiwöchige Beugehaft der betroffenen Väter hatte die Eltern nicht zum Einlenken bringen können. Daraufhin hatte die staatliche Schulaufsicht im Februar einen Kompromiss mit der Glaubensgemeinschaft geschlossen, die jegliche Sexualkunde und die naturwissenschaftliche Evolutionstheorie als "unmoralisch" ablehnt.
Religiöse Parallelgesellschaft, kaum soziale Kontakte
Das Kultusministerium hat nun für die "private Ergänzungsschule" der Glaubensgemeinschaft einen Lehrplan festgelegt, in dem Sexualkunde fehlt und statt eines Religionsunterrichtes ein Ethikunterricht angeboten wird. Die Kosten für den Unterricht trägt die Glaubensgemeinschaft. Die Ergänzungsschule hat den Status einer Privatschule, wird aber vom Staat kontrolliert. Die Eltern dürfen die Lehrer, die ihre Kinder unterrichten, selbst aussuchen; zwei Lehrer aus den Reihen der Gemeinschaft müssen sich noch durch pädagogische Eignungstests für die Grund- und Hauptschule nachqualifizieren.
"Uns ging es mit dem Kompromiss vorrangig darum, das Recht der Kinder auf Bildung zu schützen", sagte der Ministeriumssprecher und bezeichnete diesen gebilligten Eigenunterricht als eine "Notlösung". Es sei bedauerlich, dass die betroffenen Kinder keinen Kontakt zu einem sozialen oder kulturellen Umfeld hätten. Sie sollen aber die Möglichkeit erhalten, einen Hauptschulabschluss extern zu absolvieren. "Wir werden ein sehr wachsames Auge auf das Projekt haben", sagte Landrat Rößle. Die staatliche Schulbehörde kann jederzeit die Privatschule betreten und Lernstandskontrollen vornehmen.
Die Grünen im bayerischen Landtag kritisierten den Kompromiss. Es sei nicht im Interesse der Kinder, dass der Staat für eine "fragwürdige Glaubensgemeinschaft" Freiräume schafft, in denen die Kinder der allgemeinen Schulpflicht entzogen würden. Dazu hieß es aus dem Kultusministerium, Polizeivorführungen und Beugehaft führten dauerhaft nicht zu einem Lernerfolg bei den Kindern. Aus dieser "Zwangslage" sei es zu dem Kompromiss gekommen.
Das bayerische Beispiel zeigt, wie schwer es den Ländern und Schulbehörden fällt, die Schulpflicht gegen Eltern durchzusetzen, die Geldstrafen einfach nicht bezahlen und sich von Gefängnis ebensowenig beeindrucken lassen. In den letzten Monaten gab es bundesweit wiederholt Fälle von hartnäckigen und meist religiös motivierten Schulverweigerern. Fast immer werden sie von Lobbyorganisationen unterstützt und rechtlich beraten, die zum Beispiel "Schule zu Hause", "Schulbildung in Familieninitiative" oder "Schulunterricht zu Hause" heißen und teils im "Netzwerk Bildungsfreiheit" organisiert sind.
Harte Bandagen in Hamburg
Während die bayerischen Behörden den Fundamentalchristen der Zwölf Stämme weit entgegenkamen, will die Stadt Hamburg im Fall von André, 44, und Frauke R., 39, weiterhin hart bleiben: Den christlichen Schulverweigerern, die ihre Kinder trotz aller Bußgelder und trotz Erzwingungshaft seit Jahren von der Schule fernhalten, will die Schulbehörde das Sorgerecht entziehen.
Doch am Sonntag reiste die Familie überstürzt ab, offenbar in einem Wohnmobil gen Österreich, wo Heimunterricht unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Nach Informationen des "Hamburger Abendblattes" meldete der Vater die ganze Familie beim zuständigen Einwohnermeldeamt ab, aus Angst, das Sorgerecht zu verlieren. Bei diesem Schritt habe sie das "Netzwerk Bildungsfreiheit", das sich für Heimunterricht einsetzt, beraten. "Ich habe ihnen am Sonnabend empfohlen, aus Hamburg wegzugehen, dorthin, wo sie nicht rechtlich verfolgt werden", sagte Vorstandsmitglied Jörg Großelümern der Zeitung. Nach Angaben von Armin Eckermann, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Vereins "Schulunterricht zu Hause", hat auch die Mutter schriftlich ihre Abmeldung erklärt.
Der Grund für den Schritt: Sollte die Familie nicht mehr in Hamburg gemeldet sein, wären die Behörden dort nicht mehr zuständig. Nach Informationen der Schulbehörde ist sie allerdings weiter im Stadtbezirk Altona gemeldet. Bisher gebe es keine anderen Erkenntnisse, sagte Behördensprecher Alexander Luckow am Montag. Und ergänzte: Sobald die Familie anderswo gemeldet sei, werde man die Erfahrungen in Hamburg gern weitergeben, "denn ein derartiger Fall von Verweigerung dürfte einmalig sein".
Die jahrelange Auseinandersetzung um die drei schulpflichtigen Töchter sowie den Sohn, der zum Beginn des neuen Schuljahres hätte eingeschult werden müssen, erreicht damit einen neuen Höhepunkt. Seit 2001, als André und Frauke R. ihre Töchter von einer christlichen Bekenntnisschule abmeldeten, wehren sie sich gegen den Besuch einer staatlich anerkannten Schule und unterrichten die Kinder zu Hause. Sie berufen sich auf die Bibel und darauf, ihre Kinder von schädlichen Einflüssen fernhalten zu wollen.
cpa/jol/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik SchulSPIEGEL | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Wissen | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH