Er schlug seine Schüler und beleidigte sie. Eine Schülerin nötigte er, ihn zu massieren, sonst drohe eine Sechs. Auf einen anderen Schüler warf er eine Pillendose und verletzte ihn am Auge. Mehrere Schülerinnen bezeichnete er als "Hure".
Jetzt verliert der 43-jährige hessische Sonderschullehrer voraussichtlich seinen Job. Das Landgericht Frankfurt bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt-Höchst, das den Pädagogen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt hatte. Der offenbar überforderte Pädagoge hatte in mindestens sechs Fällen Schüler misshandelt. Verurteilt wurde der Lehrer außerdem wegen Beleidigung und Nötigung.
Der Lehrer legte Berufung gegen das Urteil ein. Davon erhoffte er sich eine Strafminderung auf unter ein Jahr, um im Dienst bleiben zu können. Dies versagte ihm das Landgericht jedoch mit dem Hinweis, dass die Strafe und ihre absehbaren disziplinarischen Konsequenzen bei einer solchen Fülle von Verfehlungen angemessen seien. Allerdings reduzierte das Gericht die Bewährungsauflage: Ursprünglich sollte der Mann 3000 Euro an eine Kinderhilfseinrichtung zahlen, jetzt sind es 1000 Euro.
Wie schon im ersten Prozess im vergangenen Herbst legte der Lehrer ein Geständnis ab. Schon damals hatte er neben zahlreichen Beleidigungen auch körperliche Übergriffe auf die Kinder, die teilweise als schwer erziehbar gelten, gestanden. Schülern der fünften und sechsten Klasse stieß er mit dem Knie in den Bauch oder schlug ihnen ins Gesicht.
Der Mann gab damals "erhebliche persönliche Probleme" als Ursache für seine Ausfälle an, ohne allerdings präziser zu werden. Und er nahm an einer psychotherapeutischen Maßnahme teil, die er - so die Bewährungsauflage - fortsetzen muss. Strafmildernd wurde ihm das Geständnis angerechnet, das den sechs betroffenen Schülern den Zeugenauftritt ersparte.
otr/dpa
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