Künftig müssen sächsische Kommunen und Landkreise die Kopierkosten für Schüler übernehmen, entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Die Gemeinde müsse als Schulträgerin die "sachlichen Kosten" für den Schulbetrieb tragen, zu denen auch Lernmittel gehören, teilte das Gericht mit. Dazu gehörten auch Kopien.
Die Gemeinde Königswartha im Landkreis Bautzen hatte im Berufungsverfahren gegen eine Mutter geklagt, sie wollte die Kopierkosten von 34,95 Euro für ihre zwei schulpflichtigen Kinder nicht zahlen. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte der Frau in erster Instanz Recht gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte nun diese Entscheidung. Die Verwaltungsrichter hatten im vergangenen Sommer entschieden, dass die verfassungsmäßige garantierte Lernmittelfreiheit beachtet werden müsse. Der Begriff Lernmittel sei weit auszulegen: Nicht nur Schulbücher, auch Kopien, Übungshefte, Atlanten, Lexika und Wörterbücher für den Unterricht seien von der Lernmittelfreiheit gedeckt. Das betreffe auch Taschenrechner, Rechenstäbe oder Werkstoffe, entschied das Gericht.
Der Städte- und Gemeindetag fürchtet Millionenkosten
Das nun gefällte Urteil des OVG geht allerdings nicht so weit: Die Richter entschieden, dass für die Forderung der Gemeinde Königswartha keine Rechtsgrundlage bestehe. In Artikel 102 der sächsischen Verfassung steht, Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen seien unentgeltlich - näheres bestimme ein Gesetz. Die Richter halten nun fest: Auch aus keinem sächsischen Schulgesetz lasse sich explizit ableiten, dass Eltern Kopierkosten übernehmen müssen. Dadurch kann sich die Gemeinde nicht auf das Schulgesetz berufen, allgemeine Erstattungsansprüche gebe es ebenfalls nicht.
Das könnte sich allerdings ändern, wenn Sachsen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Richter lassen offen, ob das zulässig wäre, weil eine Entscheidung darüber in diesem Verfahren keine Rolle spielt.
Dabei beziehe sich das nun gefällte Urteil nur auf Kopierkosten, teilte der Sprecher des Gerichts, Peter Kober, mit. Über die vom Verwaltungsgericht genannten anderen Lernmittel sei nicht entschieden worden.
Sollte Sachsen auch die anderen Lernmittel bezahlen müssen, rechnet der sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) mit zusätzlichen Kosten von mehr als 40 Millionen Euro; während das Land die Kosten für Lehrer übernimmt, bezahlen Kommunen die Lernmittel. Sollte dies geschehen, wolle der SSG auf einen Ausgleich vom Land dringen, sagte deren Geschäftsführer Mischa Woitscheck. Allerdings hatte das VG Dresden in seiner Entscheidung auch erklärt, die Grenzen der Verhältnismäßigkeit und der Leistungsfähigkeit des Staates dürften nicht überschritten werden. Die Landesregierung wollte sich zu dem Urteil nicht äußern, sondern die schriftliche Begründung abwarten.
Eine Revision gegen das Urteil hat der Senat nicht zugelassen, dagegen kann die Gemeinde Königswartha binnen eines Monats Beschwerde einlegen.
Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden: Aktenzeichen 5 K 1790/08
Urteil des Oberverwaltungsgericht: Aktenzeichen 2 A 520/11
fln/dapd
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