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18.04.2007
 

Innere Sicherheit

Wahnsinniger Schäuble hat (teilweise) Recht

Innenminister Schäuble will die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen, wenn es um Anti-Terror-Einsätze geht. Was das konkret bedeutet, versuchte der Minister an Beispielen zu erläutern.

Umstritten: denkt zu kompliziert für sich oder irre?
DPA

Umstritten: denkt zu kompliziert für sich oder irre?

Zunächst erklärte er, was unter der Unschuldsvermutung zu verstehen sei. Sie bedeute "im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen".

Diese Haltung wirft Fragen auf: Warum ist ein Unschuldiger ausgerechnet mit zehn Schuldigen gleichzusetzen? Warum nicht mit 17 oder einem? Warum sollte man Unschuldige überhaupt bestrafen? Diese Fragen lässt Schäuble offen.

Dafür legte der Sicherheitsexperte dar, wieso die Unschuldsvermutung im Anti-Terror-Kampf nicht gelten sollte: "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche?"

Nach gründlicher Überlegung ist man versucht zu sagen: Nein, das wäre wohl nicht richtig. Denn wieso sollte man zehn Anschläge passieren lassen? Und jemanden, der gar keinen Anschlag zu begehen denkt, sollte man genau daran auch nicht hindern.

Auch Schäuble kommt zu diesem Urteil: "Nach meiner Auffassung wäre das falsch", sagte er und liegt damit richtig. Meint es aber gar nicht so, sondern will genau im Gegenteil den einen Unschuldigen am Unschuldigsein hindern und damit zehn Anschläge nicht passieren lassen. Hintergrundinformation: Schäubles Plan ist in der Koalition umstritten.

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