Beruf & Karriere In jedem Ende wohnt ein Anfang
Lutz B. (Sachsen-Anhalt) darf laut Bundesverwaltungsgericht nie wieder als Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten.
Begründung: Der bekennende Rechtsradikale missachte (nicht im engeren Sinne schlotbezogene) Grundrechte seiner Kunden und sei daher ungeeignet, diese hoheitliche Aufgabe zu erfüllen. Der Mittfünfziger steht damit - nach eigener Aussage - vor dem "finanziellen Tod".
Kann sein. Muss aber nicht - das heißt, wenn Lutz B. sich für weniger hoheitliche und verantwortungsbeladene Arbeitsfelder öffnet.
Dann könnte er sich nämlich für eine ganz normale Nazipartei in sein Landesparlament wählen lassen (ca. 5500 Euro Monatseinkommen). Oder als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig werden (Entlohnung verhandelbar).
Bis dahin sollte es für den Querdenker und gewiss sehr putzstarken Charakterkopf kein Problem sein, bei Kollegen auf 400-Euro-Basis als Hilfskraft (Kehrkugel) unterzukommen.