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Ausgabe 23/1980
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01.06.1980
 

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Zlof-Prozeß vor dem Urteil

"Das war jetzt halt mal ich"

Hat Dieter Zlof, 37, mit der Entführung Richard Oetkers überhaupt etwas zu tun? Am Freitag vergangener Woche spricht er sein letztes Wort, er spricht es stehend, er spricht ohne Notizen. Er hat Mühe, die Fassung zu wahren. Oft kann er die Tränen nicht zurückhalten.

Der Leiter der Sonderkommission habe zu ihm gesagt: "Sie als Mensch sind uns ganz Wurscht. Wir brauchen den Täter." Doch das Verfahren habe gezeigt, "daß ich ein Mensch bin und kein Viech, kein Stück Mist, das man für irgendwelche Zwecke verwenden kann".

"Ich kann nicht beweisen, daß ich unschuldig bin", stammelt Dieter Zlof unter Tränen, "aber muß ich's denn beweisen, muß man mir nicht meine Schuld nachweisen?"

Er sagt: "Ich bin kein lauer Mensch. Einige mögen mich, andere nicht." Und er sagt: "Jeder Mensch hat sein Zuhause. Da kann man nicht raus." Er sei kein sympathischer Mensch, der jedem Hurraschreie entlocke: "Aber deswegen bin ich doch kein Verbrecher"

"Was soll ich denn machen? Soll ich auf dem Zahnfleisch kriechen und sagen, ich bin unschuldig?" Dieter Zlof fragt, wie sich ein Unschuldiger zu verhalten habe. Rede man kein Wort, so heiße es, man wolle sich nicht verplappern. Wehre man sich mit Worten, so werde man als ein zynischer, eiskalter Menschenverächter hingestellt.

Sicher, was seine Beziehung zum Finanzamt angehe, so sei da einiges nicht im reinen, doch sein Denken und Fühlen sei das eines "ordentlichen Staatsbürgers". Er wisse, daß auch mal ein Unschuldiger in die Fahndung geraten könne - "das war jetzt halt mal ich".

Doch gegen ihn habe man nur auf dem "Denkgeleis" ermittelt, er sei der Täter: "Lassen Sie sich nicht aufs Geleis schieben. Bleiben Sie auf der Straße, wo Sie auch mal nach rechts und links schauen können."

Durch die Festlegung auf ihn verdecke man die wahren Täter, und so werde das Verbrechen ungesühnt bleiben. Dieter Zlof bittet nicht um Gnade oder Milde: "Ich will Gerechtigkeit." Die gebe es für ihn nur, wenn man ihn freispreche. "Ja, bitte, ich hoff' halt drauf", sagt er.

Achtzehn Minuten braucht Dieter Zlof für sein Schlußwort am 53. Sitzungstag des Strafprozesses, der am 26. November vergangenen Jahres begann. Es war nicht zu erwarten, daß seine letzten Worte die Erleuchtung bescheren würden, die über 200 Zeugen und Sachverständige nicht gebracht haben.

Doch Dieter Zlofs Schlußwort hat daran erinnert, daß vom Gericht zunächst einmal die Frage beantwortet werden muß, ob dieser Angeklagte überhaupt etwas mit der Entführung Richard Oetkers zu tun hat.

Dieter Zlof beteuert seine Unschuld, und darüber kann man nicht einfach deshalb hinweggehen, weil eine so schwerwiegende Anklage und ein so umfangreicher Prozeß doch wohl bitte einem völlig Unschuldigen gar nicht angetan werden können. Denn der totale Irrtum der Strafjustiz, einschließlich der Bestätigung durch die Revisionsinstanz, ist möglich.

Die Geschichte der Fehlurteile, die völlig Unschuldigen widerfuhren, lehrt, daß es Straftaten und Angeklagte gibt, anläßlich derer die Gefahr eines totalen Irrtums besonders groß ist.

Der Sohn einer prominenten Familie wurde entführt, schwer verletzt kam er gegen ein sensationelles Lösegeld von 21 Millionen Mark frei. So etwas darf nicht unaufgeklärt bleiben, das rührt an die Selbstachtung der Polizei, es hat das perfekte Verbrechen nicht zu geben. Doch der Erfolg blieb hartnäckig aus, und der Druck der öffentlichen Kritik wurde immer stärker. Nicht auszudenken, welchen Hohn die Polizei hätte hinnehmen müssen, wenn Richard Oetker unverletzt geblieben wäre ...

In einer derartigen Situation, das lehrt die Geschichte der Justizirrtümer, kann der verständliche, aber leider verzweifelte Versuch, das Blatt der Ermittlungen zu wenden, zu vermeintlichen Ergebnissen führen, die eine Katastrophe einleiten.

Am 14. Dezember 1976 wurde Richard Oetker entführt, zwei Tage später fand man ihn schwer verletzt an einem telephonisch mitgeteilten Ort. Seit dem 30. Januar 1979 befindet sich Dieter Zlof in Untersuchungshaft. Die Zeitspanne zwischen diesen Daten macht nur zu sehr vorstellbar, mit welcher Erbitterung gefahndet worden ist. Die Zeitspanne erinnert aber auch daran, wie schwer die Ermittlungen inzwischen mit jedem Tag über den 16. Dezember 1976 hinaus geworden waren.

Der Mann, zu dem diese Ermittlungen führten und auf den sie sich schließlich konzentrierten, ist dazu prädestiniert, das Opfer eines totalen Irrtums zu werden. Dieter Zlof ist außerstande, jedenfalls in der Rolle des Angeklagten, für sich einzunehmen. Er ist einer der Menschen, von denen man sagt, daß man an sie nicht herankommt - daß sie undurchsichtig bleiben.

Man lacht über einen Satz, den er sagt, über eine Reaktion, die er zeigt, man wendet sich ihm zu. Doch im nächsten Augenblick erstarrt man, weicht man zurück. Er ist nicht sympathisch, er ist nicht unsympathisch: Er verwirrt, er irritiert.

Er selbst hat in seinem Schlußwort versucht, das zu deuten. Er hat gesagt, er sei kein lauer Mensch. Und er hat auch daran erinnert, daß es für den Unschuldigen kein Verhalten gibt, das seine Unschuld spürbar oder wenigstens vorstellbar macht. Doch da ist noch mehr. Da ist die Unfähigkeit, Zuwendung zu gewinnen -- und zugleich die fatale Fähigkeit, Widerstand, ja sogar Abwehr auszulösen (und zwar nicht nur für den Augenblick, sondern ausdauernd).

Es gibt auch eine Solidarität der Fehler, der Schwächen. Dieter Zlof ist einer der Menschen, jedenfalls als Angeklagter, der unfähig ist, die Erinnerung an Gemeinsamkeiten, an Solidarität (sogar und gerade gegenüber dem vielleicht Schuldigen) zu wecken. Er erinnert dadurch aber auch an die Menschen, die spät, zu spät im Wiederaufnahmeverfahren wegen unstreitiger Unschuld freigesprochen wurden, an Menschen, denen ein totaler Irrtum widerfuhr. Sie hatten mit Dieter Zlof gemeinsam, daß sie zum Irrtum geradezu verführten.

Rolf Bossi hat als einer der drei Verteidiger Dieter Zlofs nicht verschwiegen, wie sehr das "bunte, skurrile Leben" seines Mandanten den Betrachter stört. Auch sprach er von Zügen im Bild Dieter Zlofs, die es denkbar machen, "daß er es war". Es wurde deutlich, daß auch Rolf Bossi um ein Bild seines Mandanten ringen mußte, bevor er Freispruch beantragen konnte. Er hat nichts von dem verschwiegen, was auch ihn verwirrte und irritierte. Im Rahmen einer ungewöhnlichen Darstellung der eigenen Auseinandersetzung mit dem Mandanten hatte Rolf Bossis Kritik an dem, was die Anklage für bewiesen hält, Gewicht.

Was ist erwiesen? Fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe hat die Staatsanwaltschaft gegen Dieter Zlof beantragt. Sie ist der Auffassung, der Angeklagte sei des erpresserischen Menschenraubs und der schweren Körperverletzung überführt. Alles spreche dafür und nichts dagegen, "daß der Angeklagte Zlof im Zentrum dieser Tat steht".

Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommen sollte, daß Dieter Zlof mit der Entführung Richard Oetkers zu tun hat, wird es sich der kaum leichter zu beantwortenden Frage gegenübersehen, welche Rolle Dieter Zlof im Ablauf dieser Tat spielte. Es ist dann nämlich auch eine Beteiligung denkbar, die keineswegs "im Zentrum dieser Tat steht", eine Beteiligung, die möglicherweise als Beihilfe anzusehen wäre.

Nur eines steht nach 53 Sitzungstagen fest: Einer allein hat Richard Oetker nicht entführt. Es muß mindestens zwei Täter geben. Es hat sogar den Anschein, daß mehr als zwei Täter beteiligt waren und daß es darüber hinaus noch Helfer gab.

Gelegentlich wird man gefragt, wie es denn nur möglich sei, daß ein Angeklagter so hartnäckig seine Unschuld beteuert, obwohl er durchaus nicht völlig unschuldig ist. Die Antwort fällt nicht schwer: Der Angeklagte ist nicht unschuldig, aber er ist nicht auf die Weise schuldig geworden, die von der Anklage behauptet wird.

Verteidiger Steffen Ufer setzte sich in München mit dem auseinander, was die Anklage für erwiesen ansieht. Er tat es so gründlich, daß man das Überengagement vergaß, daß er zeitweise hatte erkennen lassen. Es wurde verständlich, warum er sich so sehr engagiert hat. Und ein Plädoyer besonderen Ranges war das des Verteidigers Martin Amelung.

Er hat während der Hauptverhandlung überaus korrekt operiert, er war so sachlich, daß er mitunter penibel wie ein Buchhalter wirkte; so streng, daß man mitunter Distanz zur Sache des Mandanten spürte. Der Rechtsanwalt Martin Amelung trug im Plädoyer vor, auch er sei während des Prozesses schwankend gewesen. Auch ihn habe geplagt, keine klare Antwort darauf zu haben, "ob er's war oder nicht".

Nun sei er von der Unschuld seines Mandanten überzeugt, trug der Verteidiger vor: "Ich sage das nicht als Blabla, sondern weil meine Verunsicherungsphase so lange gedauert hat." Und zuvor hatte er Fragen aufgeworfen, über die bis dahin alle geschwiegen hatten.

"Waren da vielleicht andere Lumpereien?" Martin Amelung sagte, der Angeklagte sei unschuldig. Sein Mandant wisse, daß er mit der Entführung Richard Oetkers nichts zu tun habe und deshalb Rechtens nicht verurteilt werden könne. Warum soll ich dann andere Straftaten zugeben, sage sich der Angeklagte möglicherweise, etwa "geklaute Autos zum Nahen Osten"?

Ein Zeuge will Dieter Zlof als Käufer des Opel Commodore wiedererkannt haben, in dem der schwerverletzte Richard Oetker gefunden wurde. Der Zeuge hat gewiß nicht gelogen, aber erst mehr als zwei Jahre nach der Entführung Richard Oetkers kam es zur Gegenüberstellung.

Ein Zeuge will in Dieter Zlof den Mann wiedererkannt haben, der bei ihm in Österreich 1000-Mark-Scheine aus dem Lösegeld einwechselte. Doch gerade an dem Erinnerungsvermögen (nicht an der subjektiven Überzeugung) dieses Zeugen hat ein Beweisantrag, zu dem es durch Martin Amelungs Aufmerksamkeit im letzten Augenblick kam, Zweifel geweckt. Da sind Dieter Zlofs Ausgaben, seine finanziellen Verhältnisse - sie verwirren, sie irritieren. Aber sie lassen auch Deutungen zu, die nicht zur Verurteilung Dieter Zlofs führen müssen.

Am Montag kommender Woche soll das Urteil verkündet werden. Es wird nicht davon handeln, ob die Anklage oder die Verteidigung gewonnen hat, auch wenn die eine oder andere Seite sich als Sieger fühlen mag. So oder so werden Zweifel bleiben. Das Volk, in dessen Namen das Urteil verkündet werden wird, hat daran zu tragen, daß ihm nur Annäherungen an die Wahrheit und nicht mehr als der Versuch, Gerechtigkeit zu üben, möglich sind.

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